.garage berlin - ein regionales Existenzgründungsprojekt

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  • Beate Roll
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    Elektronische Rechnungsstellung > gesetzliche Anforderungen und Potenziale
    In Kooperation mit der DATEV laden die Unternehmerfrauen im Handwerk e.V. ein zu einer Informationsveranstaltung zum Thema:

    Elektronische Rechnungsstellung – gesetzliche Anforderungen und Potentiale

    am : Mittwoch, 18. Mai 2011 – Beginn: 18.30 Uhr – 21.00 Uhr

    Ort Berliner DATEV-Niederlassung, Katharina-Heinroth-Ufer 1, 10787 Berlin

    Dozenten : Birgit Lendrat, Steuerberaterin & Wirtschaftsprüferin & Dipl. Soz. André Hübel. DATEV eG

    Elektronische Abläufe sparen Zeit und Kosten. Ein Bereich, in dem bislang dennoch das Papier dominiert, ist die Rechnungsstellung. In Deutschland werden jährlich etwa sechs Milliarden Rechnungen versendet. Hierbei ist eine eindeutige Entwicklung zu erkennen: Immer mehr Lieferanten wollen von der Papierrechnung weg und auf elektronische Rechnungen umsteigen, diese also zum Beispiel per E-Mail verschicken. Damit auch eine elektronische Rechnung steuerlich anerkannt wird, sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen, die recht kompliziert umzusetzen sind.

    Eine elektronische Rechnung muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Nur dann kann z.B. die Vorsteuer bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend gemacht werden. Mit der Signatur ist nachgewiesen, dass die Rechnung unverändert und die Identität des Signierers einwandfrei ist. Damit die Rechnung auch in der Buchhaltung (z.B. beim Steuerberater) verarbeitet und die Vorsteuer rechtskonform abgezogen werden darf, muss außerdem eine Signaturprüfung durchgeführt werden. Das Prüfprotokoll ist in digitaler Form gemeinsam mit der signierten Rechnung revisionssicher über den Zeitraum von zehn Jahren elektronisch zu archivieren. Insbesondere für mittelständische Unternehmen bedeutete dieses komplexe Verfahren bislang ein umsatzsteuerliches Risiko bei der Annahme elektronischer Lieferantenrechnungen und einen Hemmschuh für den Einsatz digitaler Ausgangsrechnungen. Die Finanzbehörden werden zukünftig intensiver bei der (elektronischen) Betriebsprüfung die Rechtmäßigkeit des Vorsteuerabzuges bei eRechnungen prüfen."

    Kostenbeitrag: UFH-Mitglieder: kostenfrei / Gäste: 15,00 €

    Haben Sie Interesse an diesem Angebot, dann nehmen Sie an unserer Veranstaltung teil.

    Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

    Infos: Beate Roll – Tel: 030 / 8470 7020

    Bitte die verbindliche Anmeldung bis zum 12. Mai 2011

    Fax: 030 – 817 80 54 oder Anmeldung → http://www.ufh-berlin.de → Veranstaltung



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