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Jürgen Eylert Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Sehr geehrte Mitglieder,16 May 2011, 2:25 pm752 € weniger Personalaufwand je Mitarbeiter und Jahr: Neue Steuerrechtsprechung macht es möglich !!!!
die im vergangenen Herbst ergangenen Urteile des BFH mit der neuen Rechtsprechung zu den Warengutscheinen sind nunmehr im Bundessteuerblatt 2011 Teil II ab Seite 383 veröffentlicht. Damit sind die Urteile in allen offenen Fällen anwendbar. Die anderslautende Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Abs. 1 Satz 7 gilt mit der Veröffentlichung als aufgehoben.
Was bedeutet dies für die Praxis?
Als Arbeitgeber können Sie ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachleistungen anbieten. Laut Einkommensteuergesetz werden „Sachbezüge“ bis monatlich 44 Euro nicht als zu versteuerndes Einkommen angerechnet.
Wie wirkt sich dies auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung aus?
Beispiel:
Ein Mitarbeiter (LSt.-Klasse 1, keine Kinder) erhält eine mtl. Vergütung in Höhe von 3.000,00 €. Der Arbeitgeber gewährt ihm nun einen mtl. Sachbezug in Form eines Gutscheins in Höhe von 44,00 €. Da der Sachbezug frei von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbelastung ist, werden die 44,00 € an den Arbeitnehmer voll durchgereicht. Sein Nettolohn ist somit ebenfalls um 44,00 € gestiegen.
Wollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung in Barlohn zuwenden, die dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Nettobezug von 44,00 € ermöglicht, so hätte der Arbeitgeber gegenüber dem Gutscheinmodell einen zusätzlichen Gehaltsaufwand von 61,06 € pro Monat. Die Ersparnis für den Arbeitgeber beträgt somit 732,72 € p.a.
Über weitere Einzelheiten und Erfordernisse informiere ich Sie gerne. Eine detaillierte Gegenüberstellung der verschiedenen Gehaltsabrechnungen lasse ich Ihnen gerne unverbindlich zukommen.
Die Retailo AG betreibt als Full-Service Provider im Bereich der Prepaid- und Geschenkkarten mit der „Geschenkkartenwelt“ seit 2008 das führende Netzwerk für die Distribution von Geschenkgutscheinen in Kontinentaleuropa. Wir haben aktuell Verträge mit mehr als 40 Top-Marken wie Douglas, C&A, Saturn, Thalia, iTunes oder IKEA abgeschlossen.
Auch aufgrund der breiten Vielfalt unserer Markenpartner-Gutscheine ist die Attraktivität eines Gutschein-Sachbezugs für Mitarbeiter enorm hoch. Der Arbeitnehmer kann aus unserem Portfolio seinen Gutschein individuell auswählen. Ob der Arbeitnehmer die Gutscheine nun regelmäßig monatlich abruft oder die Beträge über einen längeren Zeitraum sammelt, um einmalig einen hohen Betrag bei einem Partner einzulösen, er ist flexibel und in seiner Wahl völlig frei. Kurzum, hier ist durch die steuerliche Rechtsprechung eine win-win- Situation entstanden, die es Ihnen dauerhaft ermöglicht, dieses Potential zu heben.
Ich hoffe, dass meine Erläuterungen soweit nachvollziehbar und verständlich für Sie sind.
Für mögliche Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit und gerne zur Verfügung. Über eine Kontaktaufnahme würde ich mich freuen.
Herzlicher Gruß
Jürgen Eylert
