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Matthias Walter Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Die vielen Datenpannen der letzten Monate und Jahre stellen das über 20 Jahre alte Bundesdatenschutzgesetz immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.21 Jan 2011, 12:31 amMit gesetzeskonformen Datenschutz zur Rechtssicherheit
Nach den neuesten Gesetzesnovellen stehen folgende Begriffe besonders im Fokus:
• Einwilligung mit einer aktiven Erklärung (Opt-in)
• Datenschutzbeauftragter
• Datenschutzkonzept
• Weitergabe von personenbezogenen Daten
In vielen Fällen fehlt es aber an Aufklärung und Know-how zum Thema Datenschutz, was häufig dazu führt, dass entweder kein Datenschutz betrieben wird oder der Datenschutz falsch und damit unwirksam umgesetzt wurde.
Fakt ist:
In einem Unternehmen, in dem mehr als neun Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten (mittels EDV/Software) muss ein ausgebildeter Datenschutzbeauftragter „schriftlich bestellt“ werden und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zum Datenschutz durchführen. Ein Versäumnis dieser Pflicht kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden.
Mit der letzten Novellierung hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen zudem nochmals umfassend verschärft und den Unternehmen z.B. eine „Übergangsfrist“ für die Einholung der aktiven Datenschutz-Einwilligung von bestehenden Kunden gegeben. Am 31. August 2012 endet diese Frist. Alle Kunden, von denen Sie bis dahin keine gültige Einwilligungserklärung haben, dürfen ab diesem Datum nicht mehr kontaktiert werden.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, brauchen Sie unter anderem ein vom Gesetz vorgeschriebenes
Datenschutzkonzept. Dieses beinhaltet eine Risiko- und Bestandsanalyse sowie die daraus resultierenden
Abstellmaßnahmen. Häufig fehlen dafür personelle oder zeitliche Ressourcen. Als erfahrene Spezialisten im Bereich Datenschutz können wir Sie bei diesen Aufgaben und Verpflichtungen gerne unterstützen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass wir die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen
übernehmen und dabei alle datenschutzrechtlichen Aufgaben und deren Dokumentation für Sie erledigen.
Nutzen Sie unser Angebot im Bereich Datenschutz, um neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden nicht zu verlieren.
Schon ab 3.600 EUR zzgl. MwSt. und Reisekosten unterstützen wir Sie bei der Analyse, der Konzeption und den Mitarbeiterschulungen – inklusive 1 Jahr externes Datenschutzmanagement durch unsere Datenschutzbeauftragten. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Sie haben noch Fragen? Vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns. Wir gehen die Vor- und Nachteile bezüglich DSB mit Ihnen durch und finden gemeinsam die beste Lösung.
Das Datenschutzgesetz verlangt von Ihnen unter anderem:
• alle Personendaten vor Missbrauch zu schützen
• einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen, sofern mehr als 9 Personen mit personenbezogenen Daten zu tun haben
• ein Datenschutzkonzept selbst zu erstellen und zu verantworten, wenn weniger als 9 Personen mit personenbezogenen Daten zu tun haben
• Verfahrensverzeichnisse zu erstellen für alle Verfahren mit Personendatenverarbeitung
• eine Datenschutzrichtlinie zu erstellen
• Mitarbeiterschulungen durchzuführen
• Anfragen von Betroffenen zu beantworten
• Vorabkontrollen durchzuführen, wenn neue Datenverfahren eingeführt werden.
Die Durchführung dieser Aufgaben kostet Sie Zeit und Geld. Wenn Sie dagegen einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen, werden alle anfallenden Arbeiten von einem ausgewiesenen Experten einfach, sicher und günstig erledigt.
Wir übernehmen folgende Aufgaben für Sie:
• alle Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
• Hilfe bei der Einführung des Datenschutzes
• Unterstützung Ihres Datenschutzbeauftragten
• Durchführung der vom Gesetz geforderten Schulungen des DSB sowie der Mitarbeiter
• Tue Gutes und rede darüber: Unterstützung bei der Imageförderung durch vorbildlichen Datenschutz
• Auf Wunsch unterstützen wir Ihren internen Datenschutzbeauftragten auch gerne bei seinen Tätigkeiten.
10 überzeugende Gründe für den Datenschutz:
• Kundenorientierung: Kunden erwarten, dass ihre Daten sicher sind – Datenschutz ist gelebte Kundenorientierung
• Risikomanagement: Datenschutz und IT-Sicherheit sind zentrale Elemente des Risikomanagements
• Voraussetzung für Aufträge: Kunden verlangen vor der Auftragserteilung immer öfter den Nachweis über Datenschutz
• QMS: beim Audit im Rahmen des Qualitätsmanagements wird Datenschutz geprüft
• Prozessmanagement: Datenschutz zeigt den Weg der Daten durch das Unternehmen, bildet die Geschäftsprozesse in der Verwaltung ab und liefert so Hinweise für die Optimierung
• Grundrecht: keiner möchte, dass seine persönlichen Daten ungeschützt weitergegeben werden
• gesetzlich vorgeschrieben: Datenschutz ist vom Gesetzgeber europaweit vorgeschrieben
• interne Organisation: Datenschutz verbessert das Bewusstsein der Mitarbeiter bei der IT-Sicherheit
Rufen Sie mich unverbindlich an ich berate Sie gerne.
Matthias Walter
EDV-Sachverständiger und Datenschutzauditor
tec4net IT-Solutions
Flunkgasse 22
81245 München
http://www.tec4net.com
info@tec4net.com
Weitere Informationen auch unter
http://www.it-sachverstand.info.
This post was modified on 21 Jan 2011 at 12:36 am.
