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Elmar Liese Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Neue USK-Grundsätze
Ab dem 1.2. gelten neue Prüfungsgrundsätze.
Neben etlichen formalen Änderungen ist wohl wesentlich, dass das sog. Beiratsverfahren als Instanz entfällt. Dieses Verfahren war zwischen Berufungs- und Appellationsverfahren angesiedelt.
Auf der anderen Seite spiegelt sich das auch dort wider , wo das sog. vereinfachte Verfahren (3 Gutachter entscheiden einstimmig) entfallen ist und das Regelverfahren (erste Instanz) nun einen Prüfausschuss bestehend aus 4 Mitgliedern (statt zuvor 5) vorsieht.
Schließlich gehören dem Prüfausschuss im Berufungsverfahren nun 4 statt 5 Mitglieder an. Da die Prüfausschüsse mit Stimmenmehrheit entscheiden, ist das durchaus relevant.
Insgesamt ergibt sich damit ein schwieriger herzustellendes Abstimmungsergebnis bei leicht verkürztem Instanzenzug.
Gruß
- 08 Feb 2011, 12:59 am
