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Vergangene Woche hat in Deutschland die Impfaktion gegen die Schweinegrippe („Neue Grippe“) begonnen. Da sich selbst Experten uneinig sind, ob man sich impfen lassen sollte, bieten wir Ihnen hier einige Argumente für und gegen die Impfung. Dass eine Impfung bei chronisch Kranken empfehlenswert sein kann, scheint jedoch von der Mehrheit der Ärzte bejaht zu werden.
Gegen eine Impfung spricht:
Die Impfung kann Nebenwirkungen haben. Bei bis zu 10 Prozent der Getesteten kam es zu Kopf, Gelenk- oder Muskelschmerzen, Fieber, Mattigkeit, Schmerzen oder Rötungen an der Einstichstelle, Schwellungen der Lymphknoten oder anderen Symptomen. Die kompletten Pandemrix-Nebenwirkungen können hier im Internet nachgelesen werden.
Auch schwere Nebenwirkungen können derzeit noch nicht ausgeschlossen werden.
Bei Schwangeren treten Nebenwirkungen verstärkt auf. Die Impfkommission empfiehlt Schwangeren ein Mittel ohne Verstärker. Der Hauptimpfstoff für die breite Masse ist aber Pandemrix, der die Verstärker enthält.
Pandemrix wird mit Hilfe von Hühnereiern hergestellt und ist daher für Menschen mit einer Hühnereierallergie nicht geeignet.
Die Schweinegrippe verläuft bei normal gesunden Menschen meist recht harmlos.
Für ein Impfung spricht:
Das Risiko für nicht geimpfte chronisch Kranke, Schweinegrippe zu bekommen, soll bis zu 13mal so hoch wie bei Gesunden sein.
Ein höheres Risiko soll auch bei Kindern und Schwangeren bestehen.
Die Schweinegrippe kann dauerhaft nur durch Impfungen eingedämmt oder ausgelöscht werden.
Ein hoher Krankenstand durch eine Schweinegrippe-Pandemie wäre eine zusätzliche gesellschaftliche Belastung in der Wirtschaftskrise.
Krankenschwester, Ärzte und Berufsgruppen, die viel Menschenkontakt haben, tragen eine besondere Verantwortung. Wenn sie sich nicht impfen lassen, könnten sie geschwächte Menschen anstecken und in Gefahr bringen.
Auch wenn die Grippe noch nicht sehr verbreitet ist, kann sie es im Winter noch werden.
Die Impfung ist kostenlos. Es fällt nicht einmal die Praxisgebühr an.
Das Ansteckungsrisiko senken können sie auch ohne Impfung, indem Sie:
sich häufig die Hände waschen.
die Hände vom Gesicht fernhalten.
Tassen oder Flaschen, aus denen andere getrunken haben, vermeiden.
Nase und Hals bei Kälte warm halten.
sich beim Husten und Niesen ein Papiertaschentuch vor Nase UND Mund halten.
Papiertaschentücher verwenden und direkt nach Gebrauch entsorgen.
Händeschütteln und anderen direkten Kontakt vermeiden.
Wenn Sie unsicher sind, was für Sie und Ihre Familie die richtige Entscheidung ist, sollten Sie Ihren Hausarzt befragen und sich ausführlich über die Vor– und Nachteile der Schweinegrippe-Impfung informieren lassen.
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Seit dem 1. September 2009 sind Patientenverfügungen für die behandelnden Ärzte bindend. D. h., Mediziner müssen den Willen des Patienten erfüllen, wenn die schriftliche Verfügung richtig formuliert wurde.
Die Chance, ärztliche Behandlung für spätere Notfälle oder Erkrankungen als gesunder Mensch zu regeln, nutzen einer Umfrage zufolge bislang nur 16 Prozent der Deutschen. Dabei wissen viele Menschen durchaus, wie weit die medizinische Hilfe gehen soll, wenn sie nicht mehr selbst über sich bestimmen können. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung (kurz PV) kann nun jeder Volljährige festlegen, ob bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen, lebenserhaltende Maßnahmen oder ärztliche Eingriffe im Ernstfall erfolgen sollen oder eben nicht.
Vorsorgliche Willenserklärung
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung, die neben konkreten Festlegungen zu Behandlungsmaßnahmen auch Wertvorstellungen und Wünsche des Verfassers enthält. Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Behandlungsmaßnahme selbst und unmittelbar zu bejahen oder abzulehnen.
Ob eine Patientenverfügung mit dem Computer oder handschriftlich verfasst wird, spielt dabei für deren Gültigkeit genauso wenig eine Rolle wie eine notarielle Beurkundung. Wichtig sind jedoch andere Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten:
- die Formulierungen in einer Patientenverfügung sollten nie zu vage gehalten, aber auch nicht z. B. durch "Juristendeutsch" zu eng gefasst sein
- eine fachlich-medizinische Beratung bei der Abfassung kann spätere Unklarheiten verhindern
- Patientenverfügungen, die schon sehr alt sind, könnten von Ärzten in Frage gestellt werden. Aktualisieren Sie Ihre PV deshalb etwa alle zwei Jahre, auch wenn Sie nur das Datum ändern.
Patientenverfügung allein genügt nicht
Ehepartner, Eltern oder Kinder können Sie übrigens NICHT automatisch vertreten, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu handeln. Wenn keine Vollmacht vorliegt, wird eine Betreuung durch das Betreuungsgericht (früher „Vormundschaftsgericht“) angeordnet. Wer also eine Patientenverfügung verfasst, sollte auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung abfassen. So stellen Sie sicher, dass die Personen Ihres Vertrauens Ihre Interessen vertreten: In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer gegenüber den Ärzten Ihre in der Patientenverfügung festgelegten Behandlungswünsche durchsetzen soll. Und mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Sie im Zweifelsfall gegenüber dem Betreuungsgericht vertritt. Sie können in beiden Dokumenten die gleichen Personen einsetzen.
Im Internet gibt es zahlreiche kostenlose und umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung. Auch viele vorformulierte Textbausteine stehen zur Verfügung. Zwei empfehlenswerte Quellen:
www.bjm.de
www.malteser.de
Beratung kann sinnvoll sein
Wer sich beim Verfassen seiner Patientenverfügung unsicher ist, sollte sich unbedingt beraten lassen. Neben dem Hausarzt beraten u. a. Notare, die örtlichen Betreuungsvereine oder die Deutsche Hospiz Stiftung. Die Kosten für eine Beratung sind sehr unterschiedlich. Eine günstige Beratung auf Grundlage eines Fragebogens bietet der Humanistische Verband Deutschlands unter www.patientenverfügung.de .
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Heute lernen Sie zwei weitere Leckereien aus dem „Großen LOGI-Kochbuch“ kennen. Wir wünschen „Guten Appetit“!
Lauch-Röllchen mit Schinken (für 2 Personen)
400 g Lauch
70 g Edamer in dünnen Scheiben
100 g Kochschinken in dünnen Scheiben
1 TL Rapsöl
150 g Tomaten
5 g Johannesbrotkernmehl
50 ml Weißwein
40 g Sauerrahm
Nach Geschmack frisch gehackte Petersilie,
Salz, Pfeffer und Tomaten-Mozzarella-Salz.
Den Lauch putzen, waschen und in fingerlange Stücke schneiden. In sprudelnd kochendem Salzwasser 5-7 Minuten blanchieren. In einem Sieb abtropfen lassen.
Eine Auflaufform mit dem ÖL einpinseln. Um jedes Lauchstück je 1 Scheibe Käse und darum dann 1 Scheibe Schinken rollen. Die Röllchen nebeneinander in die Auflaufform legen. Den Backofen auf 200° (Umluft 180°) vorheizen. Die Tomaten waschen, die Stielansätze entfernen und die Tomaten würfeln. Das Johannisbrotkernmehl nach Packungsvorschrift mit etwas Wasser anrühren. Mit dem Weißwein, den Tomatenwürfeln und den Gewürzen mischen, um die Lauch-Röllchen in der Auflaufform gießen.
Im Backofen (Mitte) 30 Minuten backen. Mit einem Klecks Sauerrahm und frisch gehackter Petersilie servieren.
Grill-Spieße mit Zaziki (für 2 Personen)
300 g Schweinefilet
125 g Cocktail-Tomaten
125 g rote oder gelbe Paprikaschote
125 g Champignons
2 EL Olivenöl
1 TL getrocknete Krauter der Provence
130 g Schinkenspeck in dünnen Scheiben
200 g Salatgurke
1 sehr kleine Knoblauchzehe
150 g Naturjoghurt
50 g Sauerrahm
Nach Geschmack Salz
und Pfeffer
4 Holzspieße
Das Schweinefilet in fingerdicke Scheiben schneiden. Tomaten und Paprika waschen, putzen und in mundgerechte Stücke schneiden. Die Cham-pignons abreiben, große Pilze halbieren. Öl, Salz, Pfeffer und Krauter der Provence verrühren. Die Spieße im Wechsel mit Fleisch, Gemüse und Schinkenspeck bestücken. Mit der Olivenöl-Marinade bepinseln. Auf dem Grill etwa 10 Minuten von beiden Seiten grillen.
In der Zwischenzeit die Salatgurke waschen und in hauchdünne Scheibchen hobeln. Die Flüssigkeit ausdrücken. Den Knoblauch abziehen und sehr fein hacken. Joghurt, Sauerrahm, Salz, Pfeffer und dem Knoblauch verrühren. Die Gurkenscheiben untermischen und zu den Spießen servieren.
Weitere LOGI-Rezepte finden Sie in:
DAS GROSSE LOGI KOCHBUCH, 192 Seiten,
16,6 x 23,5 cm, systemed Verlag, ISBN 978-3-927372-29-0, Preis 18,90 Euro.
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Schweinegrippe : Impfen lassen oder besser nicht?
Andreas Zenker, 02 Nov 2009, 5:11 pm
Gruppen-Newsletter: Schweinegrippe : Impfen lassen oder besser nicht?
Andreas Zenker, 02 Nov 2009, 5:11 pm
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