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Ob Bauchweh, Erkältung oder Unruhe - Kräutertees können speziell bei kleineren Beschwerden oft gut helfen. Doch wer Kräutertees als Arzneimittel verwenden will, sollte meist besser auf so genannte Heil– oder Arzneitees zurückgreifen.
Dass Tees aus Kräutern Heilwirkung entfalten können, ist mehr als eine Volksweisheit. Viele Kräuterteepflanzen verfügen über ein wissenschaftlich fundiertes und offiziell anerkanntes pharmakologisches Profil, das die wichtigsten Merkmale beschreibt.
Daher unterliegen als Heil– oder Arzneitee bezeichnete Produkte strengen Bestimmungen. So müssen diese Tees u. a. die gesetzlich vorgeschriebenen Wirkstoffmengen enthalten, vorschriftsmäßig zerkleinert worden sein, den richtigen Teil der Pflanze enthalten und besonders niedrige Schadstoffgrenzwerte einhalten.
Mit Bedienungsanleitung
Angewendet werden Heiltees häufig bei Magen-Darm-Beschwerden, Erkältungskrankheiten, Husten, Halsschmerzen, Blasen- und Nierenbeschwerden, Unruhezuständen oder Einschlafschwierigkeiten. Auf Heiltee-Verpackungen muss über Zusammensetzung, Zubereitung, Dosierung und Art der Anwendung sowie über Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sowie eventuelle Gegenanzeigen oder Nebenwirkungen informiert werden. Dies gilt auch für Heiltee-Mischungen, die oft aus sieben bis zehn verschiedenen Heilkräutern bestehen.
Allergiker sollten allerdings bei solchen Mischungen genau hinschauen, um mögliche Unverträglichkeiten auszuschließen.
Auch Genuss-Tees können heilen
Bestimmte Kräutertees wie z. B. Kamille oder Pfefferminz werden in reiner Form nicht als Heiltees angeboten, weil sie rechtlich primär als Genuss-Tees bzw. Lebensmittel eingestuft werden. Wer Heiltees verkaufen will, muss dafür übrigens eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen: den Fachhandelsnachweis für freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel, auch „Kräuterschein“ genannt. , darf er dann anerkannte Heiltees ins Sortiment aufnehmen und seine Kunden beraten.
Einige Beispiele für mögliche Wirkungen von Heiltees:
Rosmarin-Tee kann bei niedrigem Blutdruck helfen.
Bei Bluthochdruck kann Bärlauch-Tee Hilfe bieten.
Salbeitee hilft u. a. bei Zahnfleisch-, Hals- und Rachenentzündungen.
Fencheltee ist ein bewährtes Hausmittel bei Husten und Erkältungskrankheiten. Er kann auch beruhigend bei Bauchweh wirken.
Kamille wirkt als Universalheilmittel gegen Darm- und Magenprobleme.
Bei Wechseljahrbeschwerden kann Melissen-Tee Linderung bewirken.
Wer sich für die Heilwirkung von Kräutertees und Kräutern interessiert, kann sich unter
www.kraeuter-welt.de oder
www.heilkraeuter.de informieren. Doch Vorsicht: Bestimmte Heiltees sollten nicht über längere Zeiträume eingenommen werden und bei ernsthaften Beschwerden sollten Sie in jedem Fall Ihren Arzt konsultieren.
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Vergangene Woche hat in Deutschland die Impfaktion gegen die Schweinegrippe („Neue Grippe“) begonnen. Da sich selbst Experten uneinig sind, ob man sich impfen lassen sollte, bieten wir Ihnen hier einige Argumente für und gegen die Impfung. Dass eine Impfung bei chronisch Kranken empfehlenswert sein kann, scheint jedoch von der Mehrheit der Ärzte bejaht zu werden.
Gegen eine Impfung spricht:
Die Impfung kann Nebenwirkungen haben. Bei bis zu 10 Prozent der Getesteten kam es zu Kopf, Gelenk- oder Muskelschmerzen, Fieber, Mattigkeit, Schmerzen oder Rötungen an der Einstichstelle, Schwellungen der Lymphknoten oder anderen Symptomen. Die kompletten Pandemrix-Nebenwirkungen können hier im Internet nachgelesen werden.
Auch schwere Nebenwirkungen können derzeit noch nicht ausgeschlossen werden.
Bei Schwangeren treten Nebenwirkungen verstärkt auf. Die Impfkommission empfiehlt Schwangeren ein Mittel ohne Verstärker. Der Hauptimpfstoff für die breite Masse ist aber Pandemrix, der die Verstärker enthält.
Pandemrix wird mit Hilfe von Hühnereiern hergestellt und ist daher für Menschen mit einer Hühnereierallergie nicht geeignet.
Die Schweinegrippe verläuft bei normal gesunden Menschen meist recht harmlos.
Für ein Impfung spricht:
Das Risiko für nicht geimpfte chronisch Kranke, Schweinegrippe zu bekommen, soll bis zu 13mal so hoch wie bei Gesunden sein.
Ein höheres Risiko soll auch bei Kindern und Schwangeren bestehen.
Die Schweinegrippe kann dauerhaft nur durch Impfungen eingedämmt oder ausgelöscht werden.
Ein hoher Krankenstand durch eine Schweinegrippe-Pandemie wäre eine zusätzliche gesellschaftliche Belastung in der Wirtschaftskrise.
Krankenschwester, Ärzte und Berufsgruppen, die viel Menschenkontakt haben, tragen eine besondere Verantwortung. Wenn sie sich nicht impfen lassen, könnten sie geschwächte Menschen anstecken und in Gefahr bringen.
Auch wenn die Grippe noch nicht sehr verbreitet ist, kann sie es im Winter noch werden.
Die Impfung ist kostenlos. Es fällt nicht einmal die Praxisgebühr an.
Das Ansteckungsrisiko senken können sie auch ohne Impfung, indem Sie:
sich häufig die Hände waschen.
die Hände vom Gesicht fernhalten.
Tassen oder Flaschen, aus denen andere getrunken haben, vermeiden.
Nase und Hals bei Kälte warm halten.
sich beim Husten und Niesen ein Papiertaschentuch vor Nase UND Mund halten.
Papiertaschentücher verwenden und direkt nach Gebrauch entsorgen.
Händeschütteln und anderen direkten Kontakt vermeiden.
Wenn Sie unsicher sind, was für Sie und Ihre Familie die richtige Entscheidung ist, sollten Sie Ihren Hausarzt befragen und sich ausführlich über die Vor– und Nachteile der Schweinegrippe-Impfung informieren lassen.
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Seit dem 1. September 2009 sind Patientenverfügungen für die behandelnden Ärzte bindend. D. h., Mediziner müssen den Willen des Patienten erfüllen, wenn die schriftliche Verfügung richtig formuliert wurde.
Die Chance, ärztliche Behandlung für spätere Notfälle oder Erkrankungen als gesunder Mensch zu regeln, nutzen einer Umfrage zufolge bislang nur 16 Prozent der Deutschen. Dabei wissen viele Menschen durchaus, wie weit die medizinische Hilfe gehen soll, wenn sie nicht mehr selbst über sich bestimmen können. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung (kurz PV) kann nun jeder Volljährige festlegen, ob bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen, lebenserhaltende Maßnahmen oder ärztliche Eingriffe im Ernstfall erfolgen sollen oder eben nicht.
Vorsorgliche Willenserklärung
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung, die neben konkreten Festlegungen zu Behandlungsmaßnahmen auch Wertvorstellungen und Wünsche des Verfassers enthält. Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Behandlungsmaßnahme selbst und unmittelbar zu bejahen oder abzulehnen.
Ob eine Patientenverfügung mit dem Computer oder handschriftlich verfasst wird, spielt dabei für deren Gültigkeit genauso wenig eine Rolle wie eine notarielle Beurkundung. Wichtig sind jedoch andere Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten:
- die Formulierungen in einer Patientenverfügung sollten nie zu vage gehalten, aber auch nicht z. B. durch "Juristendeutsch" zu eng gefasst sein
- eine fachlich-medizinische Beratung bei der Abfassung kann spätere Unklarheiten verhindern
- Patientenverfügungen, die schon sehr alt sind, könnten von Ärzten in Frage gestellt werden. Aktualisieren Sie Ihre PV deshalb etwa alle zwei Jahre, auch wenn Sie nur das Datum ändern.
Patientenverfügung allein genügt nicht
Ehepartner, Eltern oder Kinder können Sie übrigens NICHT automatisch vertreten, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind zu handeln. Wenn keine Vollmacht vorliegt, wird eine Betreuung durch das Betreuungsgericht (früher „Vormundschaftsgericht“) angeordnet. Wer also eine Patientenverfügung verfasst, sollte auch eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung abfassen. So stellen Sie sicher, dass die Personen Ihres Vertrauens Ihre Interessen vertreten: In einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer gegenüber den Ärzten Ihre in der Patientenverfügung festgelegten Behandlungswünsche durchsetzen soll. Und mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Sie im Zweifelsfall gegenüber dem Betreuungsgericht vertritt. Sie können in beiden Dokumenten die gleichen Personen einsetzen.
Im Internet gibt es zahlreiche kostenlose und umfassende Informationen zum Thema Patientenverfügung. Auch viele vorformulierte Textbausteine stehen zur Verfügung. Zwei empfehlenswerte Quellen:
www.bjm.de
www.malteser.de
Beratung kann sinnvoll sein
Wer sich beim Verfassen seiner Patientenverfügung unsicher ist, sollte sich unbedingt beraten lassen. Neben dem Hausarzt beraten u. a. Notare, die örtlichen Betreuungsvereine oder die Deutsche Hospiz Stiftung. Die Kosten für eine Beratung sind sehr unterschiedlich. Eine günstige Beratung auf Grundlage eines Fragebogens bietet der Humanistische Verband Deutschlands unter www.patientenverfügung.de .
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Werden Sie bonvitaler
Karin Wronn, 19 Nov 2009, 9:32 pm
Von Heil– und Kräutertees
Andreas Zenker, 18 Nov 2009, 5:40 pm
Gruppen-Newsletter: Von Heil– und Kräutertees
Andreas Zenker, 18 Nov 2009, 5:40 pm
Schlank durch Homöopathie
Monika Schneider, 18 Nov 2009, 12:31 pm
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