"Gesundheit 2.0"

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  • Andreas Zenker
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    Süßes Kraut als Zuckerersatz? Stevia auf dem Vormarsch
    In der EU ist es noch nicht offiziell als Lebensmittel zugelassen, in Südamerika seit Jahrhunderten beliebter Süßstoff. Doch auch in Deutschland greifen immer mehr Menschen zu Stevia, vor allem, um Kalorien zu sparen.

    Die ersten Europäer lernten die Süßkraft der Pflanze Stevia rebaudiana („Süßkraut“, auch „Honigkraut“) im 16. Jahrhundert kennen, als die Konquistadoren darüber berichteten. Noch heute werden die Blätter in Südamerika häufig verwendet. Auch in Japan sind Stevia-Produkte seit Jahrzehnten beliebt.

    Erhältlich, aber nicht zugelassen

    In Deutschland sind Stevia-Blätter, -Pulver, -Sirup und weitere Angebote leicht erhältlich, vor allem übers Internet. Als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff angeboten werden dürfen sie aber bislang nicht. Der Grund: Einzelne Studien unterstellen gesundheitsschädliche Nebenwirkungen. So erbrachte z. B. 1984 eine von Monsanto (u. a. Erzeuger des synthetischen Süßstoffes Aspartam) bezahlte Studie Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Seit 1995 ist das Stevia-Verbot in den USA teilweise aufgehoben, so dass Stevia-Produkte als diätetische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen.

    Wirklich gefährlich?

    Tierversuche haben zwar eine geringe Giftigkeit mancher Inhaltsstoffe des Süßkrauts nahegelegt, allerdings nur bei sehr hoher Dosierung. Die paraguayischen Indianer verwenden Stevia seit Jahrhunderten als Verhütungsmittel für Männer. In einigen Studien zeigte sich auch bei Ratten eine sterilisierende Wirkung, allerdings ebenfalls nur bei sehr hohen Dosen. Die Dosierungen waren so hoch, dass – auf den Menschen übertragen – ein Erwachsener täglich mehr als die Hälfte seines Körpergewichtes an frischen Stevia-Blättern zu sich nehmen müsste. Beim eigentlichen Süßstoff, dem Steviosid, konnte keine negative Wirkung nachgewiesen werden.

    WHO-Empfehlung

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2008 für Stevia bzw. für den Extrakt einen sogenannten ADI-Wert festgelegt. Dieser Wert nennt die erforderliche Reinheit sowie die maximal zulässige Tagesdosis. Demnach sind 10 mg Steviosid pro Kilo Körpergewicht unbedenklich. Bei einem Körpergewicht von 70 kg können daher jeden Tag etwa 336 Gramm Zucker durch das etwa 300-mal süßere Stevia ersetzt werden. Stevia bringt einigen Studien zufolge auch gesundheitliche Vorteile. So sollen die fermentierten Blätter eine sehr stark antioxidative Wirkung entfalten. Auch eine plaquehemmende Wirkung wird Stevia zugeschrieben. Ob Stevia auch hilft, Krebs vorzubeugen, wird derzeit in wissenschaftlichen Studien untersucht.

    Für Tees und Süßspeisen

    Allerdings werden heute längst nicht alle Stevia-Produkte aus der Pflanze hergestellt. Und industriell hergestellte Stevia-Produkte haben mit den Blättern der Pflanze nicht viel zu tun. Wie andere Süßstoffe kann übrigens auch Stevia normalen Zucker oft nicht ersetzen, etwa beim Backen oder Konservieren. Stevia-Blätter können einem Tee oder einer Teemischung zugesetzt werden. Beim Überbrühen gibt Stevia seine Süße ab. Danach werden die Blätter abgesiebt. Besonders Tees können so geschmacklich aufgewertet werden. Für Gebäck kann der geschmacksneutrale Auszug der Pflanze (Steviolglykoside), ein weißes Pulver, eingesetzt werden, um den Zuckeranteil reduzieren. Aber nie zu viel nehmen, sonst schmeckt‘s bitter. Auch in Quarkspeisen, Pudding oder ähnlichen Süßspeisen lässt sich Stevia verwenden.

    Weiter Informationen über Stevia finden Sie unter http://www.freestevia.de.