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  • Re^10: Fremdleistungen abrechnen 06 Nov 2009, 5:36 pm

    Auch wenn das Zweiergespräch schon zu Ende war, ich habe vor kurzem aus ähnlichem Grund mein Finanzamt kontaktiert... bei mir geht es hauptsächlich um Gestaltungsaufträge, bei denen ich den Druck (oft über Online-Druckereien) gleich mit abwickle.

    Nicht weil da groß was hängen bleibt, sondern weil ich dann die Kontrolle habe, dass die Daten ankommen, ich Fragen im Notfall selbst schnell klären kann, und weil ich finde, dass das für den Kunden entspannter ist, wenn er alles aus einer Hand bekommt.

    Die Antwort auf meine Frage, ob das als Freiberufler ohne angemeldetes Gewerbe rechtens ist,war, dass, wenn es sich quasi um eine Weiterreichung der Dienstleistung ohne Gewinnstreben handelt (die Stunden, die ich für den Aufwand berechne sind ok), die Finanzämter das inzwischen tolerieren.

    Was dabei nicht geklärt werden konnte, war die Frage, ob ich bei Verlagen und "normalen" Druckereien die 15% Provision bekomme bzw. berechtigt bin, sie anzunehmen?

    viele Grüße,
    Jörg Mai
  • Re^11: Fremdleistungen abrechnen 06 Nov 2009, 6:12 pm

    Hallo Jörg,

    aus welchem Grund so kompliziert? ;-)

    Was spricht gegen eine Gewerbeanmeldung? Bitte entschuldige, doch ich kann dieses »Freiberufler« nicht mehr hören. Der Designer gehört Gottlob nicht zu den Freien Berufen. Wir sind Unternehmer mit dem Ziel unseren Lebensunterhalt und mehr zu bestreiten.

    Natürlich kommt jetzt wieder das Gespenst der Gewerbesteuer. Doch die bezieht sich nur auf den Gewinn nicht auf den Umsatz.

    Eine Kollegin macht folgendes: Sie hat ihr Unternehmen in zwei Teile geteilt (mit zwei Bankkonten). Über den einen Teil rechnet sie alle kreativen Leistungen und Beratungen ab und über den zweiten alle gewerblichen (Fremdkosten) ab.

    Bei mir hingegen geht alles in einen Topf (mit Gewerbeanmeldung). Das kann ich bei einer Limited eh nicht anders machen.

    Am Jahresende zahle ich meine Gewerbesteuer. Ich bin stolz darauf, weil ich das Jahr dann mit Gewinn abgeschlossen habe. Und die Gewerbesteuer kommt komplett meiner Stadt/Gemeinde zugute während andere Steuern erstmal »verschwinden«.

    Die 15% Provision sollte man nicht verschenken ;-) Oder der Drucker soll seine Preise entsprechend reduzieren. Dann hast du vielleicht einen Vorteil gegenüber deinen Wettbewerbern.


    Viele Grüße

    Jan-Peter Wahlmann AGD
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  • Re^12: Fremdleistungen abrechnen 06 Nov 2009, 7:51 pm

    Hallo,

    [Renate, meine private E-Mail kommt noch]

    Die Gewerbesteuer bezieht sich auf den Gewinn. Und Gewinn ist (vereinfacht) alles, was nach Abzug aller Ausgaben übrig bleibt.

    Es gibt dazu in der Wikipedia einen umfangreichen Artikel. Doch auch hier gilt: Vom Steuerberater genau erklären lassen, ihn mit Fragen löchern und ein »Das ist für Sie nicht interessant.« nicht akzeptieren.

    Ich habe das Glück, dass sich mein Steuerberater Zeit nimmt und dass ein Freund von mir gerade zum Großhandelskaufmann umschult. Der hat all diese Dinge in der Berufsschule zu lernen (der Arme).

    Viele Grüße

    Jan-Peter Wahlmann AGD
  • Re^13: Fremdleistungen abrechnen 06 Nov 2009, 9:14 pm

    Hallo alle zusammen,

    bin froh, bei der KSK zu sein, dies lässt mich derzeit überleben. Ich stand auch vor der Entscheidung, Gewerbe oder Freiberufler. Ich muss im zweiten Fall eben kaufmännische Einschränkungen hinnehmen, könnte mich auch manchmal ärgern, wenn die Partner bei der Realisierung mehr umsetzen (z.B. 30.000€ für Messestandbauleistungen etc.). Provisionen sind allerdings möglich, sollten aber nicht die Haupteinnahme werden und im Verhältnis zur kreativen Leistung und den Nutzungsrechten stehen, da verbietet sich vieles schon von selbst.
    Nachteilig sehe ich, dass verschiedene Kunden von ihren Steuerberater angehalten werden, den gesetzlichen RV-Anteil des Auftraggebers für die Beschäftigung eines Freiberuflers, der in der KSK ist, letztlich auf diesen abzuwälzen. Da wird einfach ein Rabatt gefordert, und der Freiberufler zahlt das Soziale dann doch selbst. Bei mir bis jetzt die Ausnahme, aber da sind Lücken da, die auch der Rententräger nicht kontrollieren kann.
    Fremdleistungen gehen nicht über meine Bücher. Allerdings suche ich die Partner aus, mit denen ich zusammenarbeite und koordiniere alles. Wenn es umfangreicher wird, sind das dann zusätzliche Leistungen, die ich vorab mit dem Kunden vereinbare.

    Was mich da noch interessiert, basieren eure Angebote auf dem VTV oder welche Kalkulation setzt ihr da als Grundlage ein?

    Beste Grüße in die Runde
    Axel
  • Re^14: Fremdleistungen abrechnen 07 Nov 2009, 10:06 am

    Hallo Axel,

    wie schon gesagt, habe ich die KSK aus meinen Überlegungen ausgeklammert.

    Ich bin »normal« versichert, d.h. die KSK ist für mich keine Option, so dass ich mich mit den Bedingungen dort nicht befaßt habe.

    Die KSK-Abgabe betrifft mich auch nicht, da ich eine Limited (= englische GmbH) leite. Allerdings existiert diese Limited nicht, um die KSK-Abgabe zu sparen, sondern aus ganz anderen Gründen, die ich höchstens im AGD-Forum erzählen würde.

    Deine Fragen nach VTV und Kalkulation sollten wir nur intern im AGD-Forum diskutieren. Hier bei XING gibt es leider noch sehr viele, die den VTV mit seinen Vorteilen nicht kennen. ;-)

    In Verbindung mit »KSK hilft mir, zu überleben« und »Wer kalkuliert nach VTV?« finde ich es auch sehr interessant, über den Umsatz und das, was am Ende ¨zum Leben übrig bleibt, zu reden. Doch auch diese Diskussion gehört in das interne AGD-Forum. Und dazu braucht es ehrliche Kollegen ;-)


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    Jan-Peter Wahlmann AGD


    PS: Für alle Unwissenden: der VTV ist der VergütungsTarifVertrag Design der AGD (und SDSt).
    This article was modified on 07 Nov 2009 at 10:07 am.
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  • Re^15: Fremdleistungen abrechnen 07 Nov 2009, 4:19 pm

    Moin, moin,

    ja, das hört man oft, dass der VTV nicht geht. Doch das stimmt nicht.

    Die Angaben im VTV beruhen auf Erfahrungswerten von vielen Designern. Kalkuliert wird auf Stundenbasis. Das macht sehr viel Sinn, weil die »Ware«, die wir Designer anbieten, am besten in Stunden gemessen werden kann.

    Der Stundensatz, der im VTV angegeben wird, ist eine kaufmännisch sinnvolle Empfehlung. Natürlich kann es sein, dass örtliche Gegebenheiten einen anderen Stundensatz erfordern.

    Bei der Betrachtung der Stunden ist es wichtig, dass man ehrlich zu sich selbst ist. Wer sagt, dass er eine Visitenkarten in einer halben Stunde designt und umsetzt, vergißt dabei oft seine Vorarbeiten/Vorüberlegungen.

    Ziel des VTV ist es, dem Kunden einen genauen und festen Preis nennen zu können. Dann weiß es, was »unterm Strich« auf ihn zukommt.

    Ich nenne in meinen Angeboten (Webdesign und Umsetzung) immer feste (Pauschal)preise. Damit fahre ich sehr gut. Unplanmäßige Mehrarbeiten oder aufwendige Autorenkorrekturen werden dann gesondert abgerechnet.

    Bei manchen Kunden rede ich nicht groß über die Nutzungsrechte, anderen erkläre ich es ausführlich. Je nach Kunde und Bedarf.

    Besonders bei Existenzgründern sind die Nutzungsrechte ideal. Mit denen vereinbart einfach man Ratenzahlung. Die können die Nutzungsrechte abstottern. Einmal im Jahr eine kleine Rechnung für die jährliche Nutzung.

    Die Benutzbarkeit des VTV hat auch nichts mit der Himmelsrichtung und der Bevölkerungsdichte zu tun. Natürlich gibt es in größeren Städten mehr potentielle Kunden als auf dem Land. Doch es gibt auch mehr Mitbewerber und oft auch höhrere Fixkosten. Irgendwo hält sich alles die Waage.

    Ich lebe und arbeite in einer Kleinstadt mit 18.000 Einwohner im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz. Zu meinen Kunden gehören Existenzgründer genauso wie Mittelständler und Kommunen zwischen Frankfurt und Zürich. Ich gehöre damit allerdings (aus bestimmten Gründen) nicht zu den Großverdienern.

    Ich bin jahrelang durch »das geht nicht«, »das kann man so nicht machen« blockiert worden. Stück für Stück wurde es besser.

    Daher rate ich alle Kollegen: Hört auf mit dem komplizierten Denken. Dafür ist das Leben zu schade. Denkt einfach ;-))


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende


    Jan-Peter Wahlmann AGD
    (der gerne zuviel schreibt)
  • Re^16: Fremdleistungen abrechnen 08 Nov 2009, 10:13 pm

    Hallo nochmal,

    mmh, ich habe ja keinerlei Anti-Haltung der Form als "Gewerbe" gegenüber... Mir wurde das bei der Gründungsberatung so empfohlen, und es klang für mich flexibler (ist es ja in verschiedenen Bereichen auch, siehe z.B. die Buchführung). Auf Dauer werde ich aber nicht daran vorbeikommen, das ist mir klar ;-)

    Zum VdV, habe ich mir auch besorgt, und finde auch, es ist schwierig. Wenn ich Angebote schreibe, kann ich mit den Preisen eigentlich (leider) damit rechnen, durchzufallen, da es einfach zu viele Billigheimer gibt, und die potentiellen Kunden sich dann doch vom Preis blenden lassen. Dass sie oft auch auf Qualität verzichten, kann man versuchen zu vermitteln, wird aber nur in seltenen Fällen anerkannt. Meist läuft es eben auf Pauschalpreise raus, wo ich dann zumindest über die Zeit was rausholen kann... Aber ich schaue trotzdem ab und an rein, um mich abzusichern.

    Zum Kundenkreis, Renate: Die meisten meiner Kunden sehe ich 1-2 mal im Jahr oder weniger, es gibt inzwischen viele Möglichkeiten Kunden überregional zu gewinnen (Xing gehört dazu) und dann optimal zu kommunizieren und Daten auszutauschen. Trotzdem sollte man gerade im näheren Umfeld versuchen, sich einen Kundenstamm aufzubauen, denn viel geht über Mund-zu-Mund Propaganda, gerade in kleineren Ortschaften. Das ist ein Feld, das ich z.B. noch nicht so beackert habe...

    beste Grüße und einen guten Wochenstart,
    Jörg
  • Re^10: Fremdleistungen abrechnen 11 Nov 2009, 10:14 pm

    So: und Peter Bischoff schaltet sich nun auch noch ein:

    Grundsätzlich: Beratung in der AGD Geschäftsstelle gibt es in allen nichtjuristischen oder nicht-steuerberater-fachlichen Fragen nach Möglichkeit auch für Nichtmitglieder :-)

    Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner ohne wenn und aber an (danke Jan-Peter, brauchst mich dich gar nicht...):

    1. Fremdaufträge durch Dritte werden direkt mit dem Kunden abgeschlossen

    2. Nix wird versteckt: alles transparent: kalkulieren Sie Ihren Projektmanagement/Koordinationsaufwand mit ein.

    3. Zur KSK Frage: dort sind Sie als Künstlerin versichert. D.h. sobald Sie Agenturleistungen erbringen, gilt es darauf zu achten, dass diese keinesfalls überwiegen. Durchlaufende Drittleistungen gehören jedoch nicht dazu, erst wenn Sie diese einkaufen und dann (wie Agenturen das i.A. tun) mit Aufschlag weiterberechnen.

    4. Siehe auch andere Postings: dann sind Sie gleichzeitig steuerlich definitiv gewerblich tätig und sollten dies auch so berücksichtigen.

    Weitere Antworten gern kurz auch hier, oder während der AGD Geschäftszeiten telefonisch, falls es ausführlicher werden müsste.

    Grüsse Peter Bischoff

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