Altenpflege
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Gerion Weidl Group moderatorThe company name is only visible to registered members.QPR -- > Helfen die QPR Fragen um die Pflege zu verbessern ? - Sind Sanktionen eine Lösung ?
Ich möchte gern ein Artikel aus unseren aktuellen Ratgeber UMSORGT LEBEN hier veröffentlichen:
Unten:QPR -- > Themenschwerpunkt Mario Fritsch - Warum wird mangelhafte Pflege nicht ausreichend sanktioniert?
Irgendwie funktionieren die Kontrollinstitutionen in der Altenpflege
nicht richtig, nun soll es der Verbraucher richten. Die
Menschen sind angesichts der zahlreichen Negativberichte über
die Qualität in der Altenpflege verunsichert. Der Medizinische
Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat im
Jahr 2007 zum zweiten Mal einen Prüfbericht veröffentlicht. Die
Ergebnisse sind erschreckend. In einige Altenheime zieht man
besser nicht ein. Doch leider ist von den politisch Verantwortlichen
eine wichtige Frage nicht beantwortet worden: Warum
machen die Kontrollinstanzen nicht ausreichend von ihren
Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch? Gemeint sind der Medizinische
Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Heimaufsicht.
Würden bei mangelhafter Pflege vorübergehende Belegungsstopps
verhängt oder Heime geschlossen, käme der Verbraucher
gar nicht in die Verlegenheit, in ein schlechtes Altenheim einzuziehen.
Stattdessen hat sich der Gesetzgeber entschlossen, den
Altenheimen Noten zu geben – in der Hoffnung, dass die Verbraucher
bei der Note »mangelhaft« die entsprechenden Einrichtungen
meiden werden.
Mit dem neuen Pflegequalitätssicherungsgesetz sollen bis
2011 alle Einrichtungen regelmäßig und unangemeldet geprüft
werden. Die Schulnoten sollen zu einer besseren Vergleichbarkeit
der Pflegeeinrichtungen führen. Als Grundlage dafür dienen
die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des MDK. Von den dort
ermittelten 82 Bewertungen fließen 64 Ergebnisse in die Benotung
ein. Aus den vier Prüfungsbereichen wird die Gesamtnote
zwischen »sehr gut« und »mangelhaft« errechnet.
• 35 Einzelkriterien beziehen sich auf Pflege und Medizin.
• 10 Punkte werden zum Umgang mit demenzkranken
Bewohnern bewertet.
• 10 Prüfungsteile gibt es zur sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung.
• 9 Fragen beziehen sich auf das Wohnen und die Verpflegung.
Dem Verbraucher ist nun der schwarze Peter zugeschoben worden.
Denn die Sanktionen gegen schlechte Altenpflege scheinen
nicht zu funktionieren, und leider ist das Benotungssystem
noch nicht so weit ausgereift, dass man es benutzen kann. Wer
in so einer Liste nur Noten zwischen »eins« und »drei« findet,
hat keine sinnvolle Entscheidungsgrundlage in der Hand. Sinnvoll
ist eine Veröffentlichung nur, wenn die vom MDK und der
Heimaufsicht als mangelhaft beurteilten Häuser auch dementsprechend
gekennzeichnet sind und – besser noch – sanktioniert
werden, sodass niemand dort einziehen kann. Es ist nämlich
möglich zu tricksen und beispielsweise schlechte Noten in der
Pflege durch gute Noten bei Hauswirtschaft und Hygiene auszugleichen,
sodass das Gesamtergebnis immer noch »befriedigend« ausfällt.
Folgendes Beispiel zeigt, dass gute Noten nicht automatisch
mit guter Pflege einhergehen: Wenn ein Altenheim negativ
durch extrem viele freiheitsentziehende Maßnahmen bei seinen
demenzkranken Bewohnern auffällt, sich diese jedoch akkurat
vom Vormundschaftsgericht bewilligen lässt und einwandfrei
dokumentiert, gibt es dafür die Note »sehr gut«. Dagegen fließt
die Leistung eines Altenheims, das eine hervorragende Dementenbetreuung
hat, dessen Bewohner folglich kaum verhaltensauffällig
sind und bei dem es kaum freiheitsentziehende Maßnahmen
gibt, nicht in die Benotung ein.
Die ersten Tests sind jetzt veröffentlicht. Gute Altenpflege
zeigt sich in drei Punkten: Bewohner sollten sich nicht wund
liegen (Dekubitus). Gravierende Pflegemängel liegen bei unzureichender
Mundhygiene und bei Versteifungen der Gelenke
(Kontrakturen) vor. In einem bereits geprüften Haus sind die
Noten in diesen Punkten mangelhaft, trotzdem hat es die Note
2,9 erhalten.
So lange derart blödsinnige Ergebnisse veröffentlicht werden,
hat das Benotungssystem keine Aussagekraft.
Was bleibt dem Verbraucher? Er sollte im Bekanntenkreis
nach guten Häusern fragen. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als
sich die infrage kommenden Heime anzusehen. Und wie gesagt:
Wenn Pflege und Betreuung wider Erwarten dürftiger ausfallen
als versprochen, kann man innerhalb kürzester Zeit in ein besseres
Altenheim umziehen. Das Benotungssystem muss seine Alltagstauglichkeit
erst noch unter Beweis stellen. Bis dahin bleibt
es Augenwischerei, denn die Verantwortlichen müssen eine
Frage beantworten: Warum wird mangelhafte Pflege nicht ausreichend
sanktioniert?
- 02 Mar 2010, 2:59 pm
