Altenpflege

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  • Gerion Weidl
    Gerion Weidl    Group moderator
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    QPR -- > Helfen die QPR Fragen um die Pflege zu verbessern ? - Sind Sanktionen eine Lösung ?
    Ich möchte gern ein Artikel aus unseren aktuellen Ratgeber UMSORGT LEBEN hier veröffentlichen:

    Unten:QPR -- > Themenschwerpunkt Mario Fritsch - Warum wird mangelhafte Pflege nicht ausreichend sanktioniert?

    Irgendwie funktionieren die Kontrollinstitutionen in der Altenpflege
    nicht richtig, nun soll es der Verbraucher richten. Die
    Menschen sind angesichts der zahlreichen Negativberichte über
    die Qualität in der Altenpflege verunsichert. Der Medizinische
    Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat im
    Jahr 2007 zum zweiten Mal einen Prüfbericht veröffentlicht. Die
    Ergebnisse sind erschreckend. In einige Altenheime zieht man
    besser nicht ein. Doch leider ist von den politisch Verantwortlichen
    eine wichtige Frage nicht beantwortet worden: Warum
    machen die Kontrollinstanzen nicht ausreichend von ihren
    Sanktionsmöglichkeiten Gebrauch? Gemeint sind der Medizinische
    Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Heimaufsicht.
    Würden bei mangelhafter Pflege vorübergehende Belegungsstopps
    verhängt oder Heime geschlossen, käme der Verbraucher
    gar nicht in die Verlegenheit, in ein schlechtes Altenheim einzuziehen.
    Stattdessen hat sich der Gesetzgeber entschlossen, den
    Altenheimen Noten zu geben – in der Hoffnung, dass die Verbraucher
    bei der Note »mangelhaft« die entsprechenden Einrichtungen
    meiden werden.

    Mit dem neuen Pflegequalitätssicherungsgesetz sollen bis
    2011 alle Einrichtungen regelmäßig und unangemeldet geprüft
    werden. Die Schulnoten sollen zu einer besseren Vergleichbarkeit
    der Pflegeeinrichtungen führen. Als Grundlage dafür dienen
    die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des MDK. Von den dort
    ermittelten 82 Bewertungen fließen 64 Ergebnisse in die Benotung
    ein. Aus den vier Prüfungsbereichen wird die Gesamtnote
    zwischen »sehr gut« und »mangelhaft« errechnet.

    • 35 Einzelkriterien beziehen sich auf Pflege und Medizin.
    • 10 Punkte werden zum Umgang mit demenzkranken
    Bewohnern bewertet.
    • 10 Prüfungsteile gibt es zur sozialen Betreuung und Alltagsgestaltung.
    • 9 Fragen beziehen sich auf das Wohnen und die Verpflegung.

    Dem Verbraucher ist nun der schwarze Peter zugeschoben worden.
    Denn die Sanktionen gegen schlechte Altenpflege scheinen
    nicht zu funktionieren, und leider ist das Benotungssystem
    noch nicht so weit ausgereift, dass man es benutzen kann. Wer
    in so einer Liste nur Noten zwischen »eins« und »drei« findet,
    hat keine sinnvolle Entscheidungsgrundlage in der Hand. Sinnvoll
    ist eine Veröffentlichung nur, wenn die vom MDK und der
    Heimaufsicht als mangelhaft beurteilten Häuser auch dementsprechend
    gekennzeichnet sind und – besser noch – sanktioniert
    werden, sodass niemand dort einziehen kann. Es ist nämlich
    möglich zu tricksen und beispielsweise schlechte Noten in der
    Pflege durch gute Noten bei Hauswirtschaft und Hygiene auszugleichen,
    sodass das Gesamtergebnis immer noch »befriedigend« ausfällt.

    Folgendes Beispiel zeigt, dass gute Noten nicht automatisch
    mit guter Pflege einhergehen: Wenn ein Altenheim negativ
    durch extrem viele freiheitsentziehende Maßnahmen bei seinen
    demenzkranken Bewohnern auffällt, sich diese jedoch akkurat
    vom Vormundschaftsgericht bewilligen lässt und einwandfrei
    dokumentiert, gibt es dafür die Note »sehr gut«. Dagegen fließt
    die Leistung eines Altenheims, das eine hervorragende Dementenbetreuung
    hat, dessen Bewohner folglich kaum verhaltensauffällig
    sind und bei dem es kaum freiheitsentziehende Maßnahmen
    gibt, nicht in die Benotung ein.

    Die ersten Tests sind jetzt veröffentlicht. Gute Altenpflege
    zeigt sich in drei Punkten: Bewohner sollten sich nicht wund
    liegen (Dekubitus). Gravierende Pflegemängel liegen bei unzureichender
    Mundhygiene und bei Versteifungen der Gelenke
    (Kontrakturen) vor. In einem bereits geprüften Haus sind die
    Noten in diesen Punkten mangelhaft, trotzdem hat es die Note
    2,9 erhalten.

    So lange derart blödsinnige Ergebnisse veröffentlicht werden,
    hat das Benotungssystem keine Aussagekraft.
    Was bleibt dem Verbraucher? Er sollte im Bekanntenkreis
    nach guten Häusern fragen. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als
    sich die infrage kommenden Heime anzusehen. Und wie gesagt:
    Wenn Pflege und Betreuung wider Erwarten dürftiger ausfallen
    als versprochen, kann man innerhalb kürzester Zeit in ein besseres
    Altenheim umziehen. Das Benotungssystem muss seine Alltagstauglichkeit
    erst noch unter Beweis stellen. Bis dahin bleibt
    es Augenwischerei, denn die Verantwortlichen müssen eine
    Frage beantworten: Warum wird mangelhafte Pflege nicht ausreichend
    sanktioniert?