Altenpflege

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  • Dr. Geert Böttger
    Dr. Geert Böttger    Premium Member   Group moderator
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    Betreutes Wohnen und Pflegekasse
    Liebe Forumsmitglieder,
    die Beiträge der Pflegekasse sind ja essentiell für die Finanzierung der Pflegeheime. Wie ist das bei den Wohnformen, die nicht dem Heimgesetz unterliegen (betreutes Wohnen). Können die auch Verträge mit den Pflegekassen machen und entsprechende "Sachleistungen" beziehen, wenn sie einen Pflegebedürftigen z.B. der Klasse 2 haben? Oder läuft das über einen ambulanten Pflegedienst (und geht damit nicht nur in eine andere Kasse, sondern ist auch betragsmäßig niedriger)?
    Das Ganze interessiert mich, um besser zu verstehen wie die Pflegeversicherung den institutionellen Wohnmarkt für Senioren beeinflußt.
    Vorab danke für Antworten.
    Viele Grüße,
    Geert Böttger
  • Günther Heil
    Günther Heil
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    Re: Betreutes Wohnen und Pflegekasse
    Hallo Herr Böttger,

    ich versuche es mit einfachen Worten zu erklären:
    Heime schließen mit den Pflegekassen Versorgungsverträge und können dann die Leistungen für stationäre Pflege mit diesen abrechnen (die "teuerste" Versorgungsform für die Pflegekasse, da die Leistungsformen Pflegegeld und Pflegesachleistungen in den jeweiligen Pflegestufen wesentlich geringer sind. Ausnahme Pflegesachleistung Pflegestufe III = Leistung für stationäre Pflege Pflegestufe III). Ein Eigenanteil wird aber in jedem Fall nötig.

    Betreutes Wohnen (DIN 77800) ist im Grunde eine ambulante Wohnform. Die Bewohner zahlen in der Regel neben der regulären Miete mit Nebenkosten eine Servicpauschale (für Beratung, kulturelle Veranstaltungen, 24-h-Notruf oder Unterstützungsleistung). Falls Pflegebedürftigkeit vorliegt besteht die Möglichkeit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen. Im betreuten Wohnen gilt aber für die Bewohner die Wahlfreiheit, sich einen Pflegedienst mit Versorgungsvertrag selbst auszusuchen, der dann die Pflege erbringt. Bei hoher Pflegebedürftigkeit kann es durch die Einzelleistungsabrechnung sehr teuer werden.

    Eine junge Wohnform ist das Wohnen in betreuten Wohngemeinschaften, wo pflegebedürftige Menschen gemeinsam eine Wohnung mieten und gemeinsame Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen. Die Pflegesachleistungen können "gepoolt", also gemeinsam in Anspruch genommen werden. Damit kann bei ca. 8 Bewohnern auch schon eine hohe Pflege- und Betreuungsdichte sichergestellt werden. Eigenleistungen sind aber trotzdem nötig.

    Dann gibt es noch eine Besonderheit, die z.B. von wenigen Hochpreisresidenzen genutzt wird. Dabei besteht weder ein Versorgungsvertrag als Heim noch als ambulanter Dienst. Pflegebefürftige Bewohner erhalten aber je nach Wohnform (Heimbereich und Betreutes Wohnen kombiniert) 80% der entsprechenden Leistung (Stationäre Pflegeleistung oder Pflegesachleistung) von der jeweiligen Pflegekasse erstattet. Der Umfang der Pflege wird dort ganz individuelle mit den Bewohnern vereinbart.

    Ich hoffe, damit konnte Ihre Frage beantwortet werden. Für Detailfragen sollten Sie sich mal SGB XI und das Heimgesetz (von Bundesland zud Bundesland nun unterschiedich) zu Gemüte führen.

    Viel Erfolg!

    Helfen Sie uns helfen unter http://www.eine-pflegestufe-hoeher.de
  • Dr. Geert Böttger
    Dr. Geert Böttger    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Betreutes Wohnen und Pflegekasse
    Hallo Herr Heil,
    da haben Sie mir aber schnell und für mich verständlich und ausreichend geholfen. Herzlichen Dank!
    Viele Grüße,
    Geert böttger
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