Altenpflege

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  • Horst Münch
    Horst Münch
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    Leistungsorientierte Gehälter
    Ich arbeite gerade an einem Konzept, die Geälter der Mitarbeiter, die Vorgesetztenfunktionen im Pflegedienst übernehmen, auf leistungsorientierte Gehälter umzustellen. Seltsamerweise findet sich dazu erschreckend wenig Material.
    Die Idee ist, neben einem Grundgehalt leistungsbezogen die Erfüllung der Aufgaben zu honorieren, die die Führungsposition der Stelleninhaber mit sich bringen, wie z.B. die Arbeit im Bereich der Qualitätsentwicklung oder im Bereich Kundengewinnung. Leider fehlen die Erfahrungen anderer und so talpse ich ein wenig wie ein Elefant im Porzelanladen rum bei der Gestaltung einer gerechten, aber eben an tatsächlich erbrachter Leistung orientierten Bezahlung für Führungskräfte.
    Wozu ich ebenfalls Erfahrungsaustausch benötige, ist in der Frage der Befristung von Verträgen für Leitungskräfte.
    Vielleicht gibt es ja Erfahrungen, die man mit mir teilen kann, vielleicht bringt mich aber einfach auch der Erfahrungsaustausch mit vielen zu klareren Erkenntnisse.

    Mit freundlichen Grüßen
    Horst Münch
  • Martin Rickert
    Martin Rickert
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    Re: Leistungsorientierte Gehälter
    Sehr geehrter Herr Münch,

    die Befristung von Arbeitsverträgen finden Sie im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) . Es gibt natürlich diverse Ausnahmen beispielsweise bei Neugründungen von Gesellschaften oder schon bestehenden Gesellschaften (hier gelten 4 Jahre statt 2 Jahre Befristung), oder Befristung von über 52 jährigen etc.

    Vielleicht hilft dieser Link:

    http://www.rechtsrat.ws/gesetze/tzbfg/index.htm


    Sie schrieben, dass Sie auf leistungsorientierte Gehälter umstellen möchten. Natürlich grundsätzlich kein falscher Weg. Die Frage kann aber nicht einfach pauschal beantwortet werden. Es kann wie im Steuerrecht gesagt werden „Es kommt darauf an“. Ganz einfach kann natürlich gesagt werden: Ziele setzen. Nach vereinbartem Zeitfenster Ziel überprüfen und entsprechend nach einem Punktesystem die Leistungen honorieren. Die Punkte können natürlich gewichtet werden, was für den Betrieb am wichtigsten oder unwichtigsten erscheint. Welche Qualität soll erreicht werden, Kundenzufriedenheit, Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeit an diversen Festen, Flexibilität der einzusetzenden Arbeitskraft, Unterscheidung von Pflegefachkräften und Pflegeassistenten und und und ... . Beachten Sie weiter, dass nicht nur Führungspersonen ein Honorar erhalten. Diese Personen erhalten schon ein höherer Gehalt (normalerweise) und es kann von Ihnen erwartet werden, dass sie mehr Einsatz zeigen. Mehr Arbeitnehmer sind an der Basis zu finden, welche eher den nahen Kontakt zum Kunden tagtäglich finden. (Bezugspflege). Zudem kommt die Frage hinsichtlich der Größe der Einrichtung; ist es eher eine kleine Einrichtung mit 100 Bewohnern oder handelt es sich um einen Konzern von hunderten bzw. tausenden Bewohnern.

    Es gibt sicherlich sehr viel Literatur zu diesem Thema. Ich sage hier, die Einfachheit siegt. Die Frage ist doch, mit welchen gegebenen Mitteln möchte ich was erreichen. Hier hilft es manchmal mehr, diese Frage zu verinnerlichen um mir individuell ein eigenes System zu schnitzen, als ein System von anderen Einrichtung zu kopieren.

    Sehr viele Arbeitnehmer haben die Steuerklasse 1, 2 oder 5 inne, sodass ihnen bei einem entsprechendem Honorar aufgrund der Lohnsteuer wenig Netto bleibt. Hier wäre es hilfreich beispielsweise Gutscheine für Lebensmittel oder Benzin zu vergeben. Hier muss aber darauf geachtet werden, dass kein Betrag auf dem Gutschein genannt wird, sondern beispielsweise: Benzingutschein über 35 Liter Diesel.
    Bei Anwendung der Gutscheine gilt das Zuflussprinzip. Der Sachbezug nach EStG §8 Abs. 2 S. 9, gilt für max. 44,00 €. Achten Sie weiter darauf, dass der Sachbezug auch schon für den Betriebssport oder Eintrittskarten gelten. Hier sind dann die 44,00 € kumulativ schnell erreicht.
    Es gibt natürlich auch andere steuer- und sozialversicherungsfreie Unterstützungen:

    Übernahme der Kosten für einen Kindergartenplatz,
    Massagen um berufsbedingte Beeinträchtigungen der Gesundheit des Arbeitnehmers vorzubeugen,
    Theaterkarten
    ...

    Nicht zu vergessen ist natürlich auch die betriebliche Altersvorsorge um gute Arbeitskräfte an das Unternehmen zu binden.

    Vielleicht konnte ich etwas helfen.

    Gruß
    Martin Rickert
  • Markus Baulke
    Markus Baulke    Premium Member
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    Re^2: Leistungsorientierte Gehälter
    Sehr geehrter Herr Münch,
    sehr geehrter Herr Rickert,

    ein "spannendes" Thema !!

    Die Leistungshonorierung ist ein wesentliches Motivationselement. Die Kunst ist es, diese gerecht zu gestalten. 100% Gerechtigkeit gibt es wiederum nur in der Theorie.

    In unserem Dienstleistungsbereich arbeiten wir derzeit mit einer pauschalen Überschussbeteiligung. Individuelle Leistungen fließen leider nicht ein. Über eine zum 01.01.2008 zu schließende Betriebsvereinbarung soll die bestehende Regelung aber eben diesen Leistungsbezug erhalten.

    Hier gilt es aus meiner Sicht meßbare Größen zu definieren. Diese sollten von der Betriebszielen abgeleitet werden und müssen an den Mitarbeiter/innen im Vorfeld kenntlich gemacht werden. Der "Nasenfaktor" muss weitestgehend - am besten vollständig - ausgeschlossen werden.

    Das Thema steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltbezüge bietet eine Fülle an Möglichkeiten und Sparpotentialen sowohl für die Mitarbeiter/innen als auch das Unternehmen. Die Umsetzung dieser individuellen Möglichkeiten stellt aber eine Herausforderung für alle Personalabteilungen da.

    Alles in allem: da geht viel - aber, wie schon von Ihnen angemerkt, werden die besten Erfolge durch eine individuell geschnitzte Lösung erreicht.

    Ich bin gespannt auf weitere Anmerkungen zu diesem Thema.

    Viele Grüße
    Markus Baulke
  • Sascha Korte
    Sascha Korte    Premium Member   Group moderator
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    Re^3: Leistungsorientierte Gehälter
    Hallo !

    Stöbern Sie mal unter dem Stichwort "fringe benefits" in diversen deutschen Wirtschaftsportalen (z.B. http://www.business-wissen.de oder http://www.4managers.de).

    Leider löst das alles aus meiner Sicht nicht die Grundsatzfrage der leistungsorientierten Entlohnung im Sozialwesen. Hierzu müßte man eindeutige Zielvorgaben machen, die sich am "Kunden" orientieren.

    Leider gibt es im Gesundheitswesen nur "weiche", selten vom MA beinflußbare Meßgrößen. Oder schwebt Ihnen da schon was vor ?

    mfg
    sk
  • Horst Münch
    Horst Münch
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    Re^4: Leistungsorientierte Gehälter
    Ich versuche mal, meinen Gedanken von leistungsorientierter Bezahlung erstmals zu konkretisieren:
    Heute bezahlen wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Stunden (überwiegend auf 75% Basis mit also ca 120 Stunden im Monat). Wir meinen aber im Prinzip etwas ganz anderes; wir erwarten nämlich in diesen uns zur Verfügung gestellten Zeit die Übernahme und Durchführung von Leistungen. Beim Pflegepersonal noch ganz einfach, die Übernahme von Pflegeleistungen. Und diese nicht irgendwie, sondern in einer definierten Qualität. Zu den direkten Pflegeleistungen der Pflegemitarbeiterinnen und Pflegemitarbeiter kommen weitere Leistungen hinzu wie z.B. die korrekte Dokumentation, das korrekte Ausfüllen von Leistungsnachweisen oder auch die Planung der Pflege inclusive ihrer Evaluation. Ich habe also konkret benennbare Leistungen und frage mich, ob ich nicht auch die Erfüllung dieser Leistungen bezahlen kann. Das zumindest ist die Grundidee. Wichtig in diesem Zusammenhang ist mir die Feststellung, dass ich über eine Änderung der Gehaltsberechnung nicht die Gehälter kürzen will, schließlich machen die Kolleginnen und Kollegen eine wichtige Arbeit und sollen dafür auch vernünftig entlohnt werden.
    Mir ist klar, dass eine solche Berechnungsgrundlage viel schwieriger bei Kräften außerhalb der direkten Pflege zu finden sein wird (hier also insbesondere bei allen Leitungspositionen), aber auch da verstecken wir hinter unseren Gehältern ja konkrete einzelne Erwartungen, die man konkret benennen kann. Z.B. im Bereich controlling, im Bereich Abrechnungssicherheit, im Bereich Pflegevisiten und wahrscheinlich in vielen anderen Aufgabenbereichen mehr.
    Also: niemand soll weniger verdienen als heute - zumindest dann nicht, wenn er/sie die übertragenen Aufgaben entsprechend den formulierten Erwartungen auch tatsächlich erfüllt. Aber die Bezahlung soll sich stärker an tatsächlich erbrachten Leistungen orientieren und nicht in erster Linie daran, dass jemand die vereinbarte Zeit über Stundennachweise auch erbracht hat.
    Wenn ich - das allerdings nur ein gerade gedachter Einwurf - den Zeitfaktor ein Stück weit aus der Berechnungsgrundlage herausnehme, nehme ich vielleicht ja auch den im ambulanten Bereich starken Zeitdruck aus der Leistungserbringung (wobei sicherzustellen sein würde, dass Mindestzeiten für bestimmte Leistungen nicht unterschritten werden dürften)

    Das ist noch weit weg von einem Konzept, aber es ist meine Grundüberlegung und in diese Richtung würde ich gerne weiterdiskutieren.
    Horst Münch
  • Markus Baulke
    Markus Baulke    Premium Member
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    Re^5: Leistungsorientierte Gehälter
    Sehr geehrter Herr Münch,

    Respekt ! - Sie verfolgen ein Ziel auf höchstem Niveau. Ich gehe diesen Weg gern mit.

    Kernproblem ist eine objektive Bewertung der Leistung unter möglichts hohem Ausschluss des "Nasenfaktors".


    Viele Grüße
    Markus Baulke
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  • Markus Baulke
    Markus Baulke    Premium Member
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    Re^6: Leistungsorientierte Gehälter
    Sehr geehrte Herr Schleinitz,
    liebe Diskussionsteilnehmer,

    alles richtig !! - Aber jetzt zur Praxis: Wie und vor allem anhand welcher Messpunkte beurteile ich die Pflegequalität eines Mitarbeiters?

    Gruß
    Markus Baulke
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  • Markus Baulke
    Markus Baulke    Premium Member
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    Re^8: Leistungsorientierte Gehälter
    Sehr geehrter Herr Schleinitz,

    soweit nachvollziehbar.

    Aber wer bewertet und wie stelle ich sicher, dass unterschiedliche "Bewerter" gleiche Maßstäbe anwenden ?


    Viele Grüße
    Markus Baulke