Altenpflege
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Thorsten SiefarthThe company name is only visible to registered members.Rechtsfrage zu Vertretung für PDL
Hallo!
Ich bin Rechtsanwalt und berate einen kleinen ambulanten Pflegedienst (4 MitarbeiterInnen). Dieser benötigt eine Vertretung für die Pflegedienstleitung. Ansonsten droht, dass der Versorgungsvertrag gekündigt wird. Die Inhaberin des Pflegedienstes sucht händeringend nach einer entsprechenden Pflegekraft, findet aber keine. Die Frage ist nun, ob es eine Möglichkeit gibt, wie sie aus der Patsche kommt. Denn ansonsten droht die Kündigung und damit die Schließung ihres Pflegedienstes.
Haben Sie eine Idee? Herzlichen Dank im voraus!
Thorsten Siefarth
- 03 Nov 2011, 08:59 am
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Carmen P. Baake Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Rechtsfrage zu Vertretung für PDL
Hallo!
Zunächst muss Ihre Mandantin gegenüber der Kranken- und Pflegekasse nachweisen, was sie bisher alles unternommen hat, um eine neue stellv. PDL zu bekommen.
Sie haben als Rechtsanwalt ja bestimmt schon in die Verträge für SGB XI und Häusliche Krankenpflege geschaut und dort geprüft, welche Voraussetzungen die stellv. PDL überhaupt erfüllen muss und wieviele weitere Pflegefachkräfte beschäftigt sein müssen.
Vielleicht läßt sich daraus ja etwas machen, indem man z.B. eine der jetzt als Pflegefachkraft tätigen Personen (mit entsprechender Berufserfahrung) zur stellv. PDL macht - geht allerdings nur, wenn für die stellv. PDL per Vertrag nicht die PDL-Weiterbildung gefordert wird. Zur Not würde ich mit den Kassen sprechen und - falls die PDL-Weiterbildung gefordert ist - klären, ob die Pflegefachkraft, die als stellv. PDL arbeiten soll, von den Kassen akzeptiert wird, wenn sie umgehend für die Weiterbildung angemeldet wird. Das hat allerdings nur dann Erfolgsaussichten, wenn Ihre Mandantin nachweisbar alles versucht hat, um eine stellv. PDL zu bekommen, die die Voraussetzungen 100 - prozentig erfüllt.
Ansonsten würde ich versuchen, in Kooperation mit einem anderen Dienst die Lücke aufzufüllen. Nach den mir bekannten Verträgen muss die stellv. PDL keine Vollzeitkraft sein, sondern zu 50 Prozent arbeiten.
Das Ganze ist natürlich nur eine aus meiner Erfahrung heraus vorgeschlagene Vorgehensweise und keine Rechtsauskunft - Dafür sind Sie ja zuständig.
Viele Grüße
Carmen P. Baake
This post was modified on 03 Nov 2011 at 02:05 pm.- 03 Nov 2011, 10:01 am
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Thorsten SiefarthThe company name is only visible to registered members.Re^2: Rechtsfrage zu Vertretung für PDL
Hallo Frau Baake,
vielen Dank für die Hinweise! Sie schreiben u.a., dass auch 50-Prozent-Verträge für die stellv. PDL von den Kassen akzeptiert würden. Ich habe das auch schon gehört. Ich weiß allerdings nicht recht, ob das nur ein Gerücht ist - oder ob es tatsächlich stimmt. Haben Sie evtl. regelrechte Kenntnis von solchen Fällen?
Besten Gruß
Thorsten Siefarth
- 07 Nov 2011, 10:21 am
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Carmen P. Baake Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^3: Rechtsfrage zu Vertretung für PDL
Hallo,
die mir bekannten Verträge, welche Kranken- und Pflegekassen mit ambulanten Pflegediensten schließen, beinhalten diese Regelung. Das bedeutet, es geht nicht darum, dass die Kassen guten Willen zeigen, sondern um das Einfordern der im Vertrag vereinbarten Konditionen, falls notwendig mit juristischem Beistand.
Da ich die Verträge Ihrer Mandantin nicht geschrieben habe (anders als viele andere Verträge) weiß mich natürlich nicht, ob diese eine entsprechende Regelung haben. Hier sind Sie als Rechtsanwalt gefragt. Und sicher haben Sie ja die Verträge schon gelesen.
Wir können ja mal dazu telefonieren.
Viele Grüße
Carmen P. Baake
- 07 Nov 2011, 11:03 am
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Günther HeilThe company name is only visible to registered members.Re^4: Rechtsfrage zu Vertretung für PDL
Sehr geehrter Herr Siefarth,
laut Rahmenvertrag gemäß § 132a Abs. 2 SGB V für den Bereich häusliche Krankenpflege haben die PDL und ihre Stellvertretung nach §15 mind. 50% zu arbeiten. Dies gilt hier in Bayern.
Da diese Rahmenverträge sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, würde ich mit der jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaft der Pflegekassen Kontakt aufnehmen. Evtl. notwendige gesetzliche Rahmenbedingungen finden Sie hier:
http://www.aok-gesundheitspartner.de/by/pflege/ambulant/inde...
Achten Sie bitte auf die jeweilig zuständige AOK.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Heil
This post was modified on 08 Nov 2011 at 04:00 pm.- 08 Nov 2011, 3:58 pm
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Ulrike Sasse-Eker Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Rechtsfrage zu Vertretung für PDL
Solche Fragen beantwortet für jedes Bundesland schnell und kompetent der bpa e.V. ( Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste )
Ulrike Sasse-Eker
- 11 Nov 2011, 3:53 pm
