die Zuordnung zu Pflegestufen ist für alle Beteiligten oft nur schwer nachvollziehbar, hat aber weitreichende Folgen. Widerspruchsverfahren, Verzögerungen von Leistungsentgelten sowie personelle Planungsänderungen kosten Nerven, Zeit und Geld. Das erzeugt Unsicherheit und Unmut bei Pflegebedürftigen und Angehörigen wie auch in Ihren Einrichtungen.
Wenn Sie das Thema interessiert, besuchen Sie unsere berufsbegleitende Fortbildung zur TÜV-geprüften Fachkraft für Pflegebedürftigkeit und verschaffen Sie sich das nötige Know-how, Pflegeeinstufungen fundiert zu beurteilen:
• Sie stärken Ihre Position im Gespräch mit Pflegebedürftigen, deren Angehörigen, der Heimaufsicht bzw. dem MDK,
• Sie geben der wirtschaftlichen, organisatorischen Planung Ihrer Einrichtung eine solidere Basis.
Nach erfolgreichem Abschluss des Aufbaumoduls „Pflegesachverständige/r (TÜV)“ sind Sie zusätzlich in der Lage, Gutachten für die Sozialgerichtsbarkeit zu erstellen.
Unser Fortbildungskonzept umfasst alle aktuellen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen, kommunikativen und abwicklungstechnischen Kenntnisse bzw. Fertigkeiten, die eine Pflegesachverständige beherrschen muss.
Nächste Starttermine:
Berlin 10.09.2010
Chemnitz 31.08.2010
Hamburg 05.03.2010
Köln 09.01.2010
Krefeld 27.02.2010
Offenbach 21.08.2010
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
Oder fordern Sie Informationsmaterial an:
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Tel.: 0800/ 8484006 (gebührenfrei)
Fax: 0221/ 8061534
Mail: servicecenter@de.tuv.com
Herzliche Grüsse,
Regine Uecker

