Als Selbständige bist Du GSVG-versichert (Gewerbl. Soz.ver.s) und als Angestellte ASVG (Allgem. Soz.vers.) - wenn Du beides zugleich machst, bist Du somit doppelt beitragspflichtig. Aber keine Sorge - die Beiträge werden in der Summe nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage (aktuell um die 56.000,-- p.a.) berechnet. Danach ist Schluss. Zumindest bei der Versicherung - Finanzamt sieht das anders. :-( Auf jeden Fall musst Du die Unfallvers. für die gewerbl. Tätigkeit bezahlen (derzeit knapp 95,-- p.a.). Nicht ganz Richtig. Mann ist zwar doppelt versichert, jedoch werden die BEiträge aus der Unselbständigen Versicherung (GKK) bei Selbständigen (GSVA) teilweise angerechnet. Dies muss mann aber selbst beantragen. Dadurch ergibt sich keine doppelte Versicherungsbelastung. Die Höchstbemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Einkommen lt. Einkommenstuererklärung + geleistete Zahlungen aus der GSVA.
Bei der Einkommensteuer werden alle Einküfte (aus selbständ., aus unselbst. Tätigkeit, Mieterträge, Finanzerträge usw) zusammengezählt und darauf der entsprechende Steuersatz angewendet. Denk also dran, > dass Du aus Deinem Angestelltenverhältnis ja schon eine gewissen Steuersatz-Bereich erreichst. Alles Weitere wird mit diesem Satz besteuert (und irgendwann kommst Du in eine höhere Klasse). Steuerpflicht für Nebentätigkeit entsteht dann, wenn neben dem lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus dem Nebenjob EUR 730,-- verdient werden.Auch diese INFo ist teilweise Richtig.
Diese € 730,-- sind kein "Freifahrtschein" dafür, dass man Nebeneinkünfte bis € 730,-- nicht erklären muß. Einkünfte, auch NEbeneinkünfte, müßen Sie immer in der Einkommensteuererklärung (Gewinnermittlung auf Grund einer Einnahmen/Ausgaben Rechnung oder Bilanz) erklären. Sollten Sie auch Unselbständige Einkünfte haben wird dieser Freibetrag berücksichtigt. Dazu gibt es eine eigene Berechnungformel. Über € 1.460,-- gibt es keine BErücksichtigung mehr.
Bei der Steuerermittlung, Unselbständig + Selbständig (lt Gewinnermittlung), wird das gesamte Steuerpflichtige Einkommen summiert, daraus wird auf Grund einer Formel die Einkommensteuer errechnet. Von diesem Steuerbetrag wird die bereits entrichtete Lohnsteuer und eine eventuell schon geleistete Einkommenstuervorauszahlung abgezogen. Aus dieser Rechnung ergibt dann eine Nach- oder Rückzahlung.
Die Berechnung laut Formel hat die Stufen bis 10.000,-- = Steuerfrei 10 - 25.000 ca. 24% 25- 51.000 ca 33% ab 51.000
Sollte in der Selbständigkeit ein Verlust entstehen wirkt sich dieser in Rahmen der GEsamtveranlagung auch Steuermindernd auf die Unselbständigen Einkünfte aus.
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen. das sie nicht denn DOPPELTEN Versicherungsbeitrag leisten müssen, sondern Teile der GKK-Versicherungsprämie bei der GSVA Prämienreduzierend berücksichtigt werden.
Es gibt aber keine 1:1 Anrechnung.
Selbst beantragen habe ich deshalb angeführt, da die GSVA nicht slebständig nachsieht ob andere Versicherungen bestehen und freiwillig Ihre Vorschreibung reduziert.