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Matthias Bormann Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Show in der Schweiz - Probleme mit der Einfuhr?
Hallo,
Ich spiele Ende Februar mit meiner Band eine Show in St. Gallen (CH)
Wie jede gute Band haben wir einen Haufen an Merch und Instrumente.
Meine Frage: Gibt es Probleme mit der Einfuhr??? / Ausfuhr???
Menge? / Wert ? / Seriennummern von den Instrumenten???
Muss man das im Vorfeld irgendwo anmelden???
Seit dem 12.12.2008 gehört die Schweiz ja zum "Schengen-Raum" - Was hat sich dadurch was verändert.
Danke schon einmal für eure Antworten
Metz
- 28 Jan 2009, 09:34 am
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Christian Alkemper Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Show in der Schweiz - Probleme mit der Einfuhr?
Hallo,
ich war seinerzeit (Mitte der 90er) als Tourmanager zweimal mit Bands in der Schweiz. Beide Male sind wir ordnungsgemäß gefilzt worden (sahen halt auch "rock'n'rollig" aus), und es war echt nur nervig. Wir mussten für das Merch-Zeug einen Batzen Steuervorauszahlung bei den Zöllnern zurücklassen. Haben aber bei der Ausreise alles wiederbekommen (Schweizer Gründlichkeit halt). Das Equipment blieb unberührt, es ging nur um Verkaufsartikel.
Das Ganze ist zwar schon 12 Jahre her und kann sich mittlerweile geändert haben, hatte aber trotzdem eher was von Schikane als von zolltechnischer Korrektheit. Seitdem habe ich in Bezug auf die Schweiz ein Grenzkontrollentrauma. Das Schengenabkommen hat meines Wissens keine Auswirkungen auf die Einreise mit dem Kfz.
:-(
- 28 Jan 2009, 11:34 am
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Alois Volk Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Show in der Schweiz - Probleme mit der Einfuhr?
Hallo,
da ich hauptberuflich im Reiseverkehr als Schichtleiter beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn tätig bin, habe ich öfters mit solchen Sachen zu tun.
Der Schengenbeitritt der Schweiz im Dezember 2008 hat mit der Zollabfertigung nichts zu tun, das betrifft nur die Freizügigkeit im Personenverkehr, wobei stichprobenweise Ausweiskontrollen durch den Zoll bei der Grenzabfertigung nach wie vor statt finden.
Das Verfahren mit dem "Carnet ATA" ist richtig. Die Gültigkeit ist ein Jahr, kann damit beliebig oft abgefertigt werden. Man beantragt dieses Carnet ATA rechtzeitig bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), In diesem grünen Buch werden die Bezeichnung der Geräte mit Nummer und Zeitwert eingetragen.
Wichtig: Das Carnet ATA muss zuerst von der örtlich zuständigen Binnenzollstelle eröffnet werden!
An der Grenze zur Schweiz wird dann auf dem gelben Formular vom Deutschen Zoll die Ausfuhr bestätigt, dann auf dem weißen Blatt die Einfuhr beim Schweizer Zoll. Bei der Rückreise erst zum CH-Zoll, dann zum D-Zoll.
Da beim Carnet ATA die IHK Zollbürge ist, entfällt auch die lästige Hinterlegung einer Barsicherheit beim Schweizer Zoll ...und die sind dann alle gaaanz lieb...gibt bestimmt auch kein "Grenzkontrollentrauma"!
Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung und hoffe euch weiter helfen zu können.
Herzliche Grüße aus Weil am Rhein
Alois
- 28 Jan 2009, 7:09 pm
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Matthias Bormann Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^3: Show in der Schweiz - Probleme mit der Einfuhr?
Danke für die vielen Hinweise und Tipps! - Falls ich noch Fragen haben komme ich wieder auf euch zurück :)
Danke
Metz
- 28 Jan 2009, 8:50 pm
