Bankrecht und Kapitalanlagerecht
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Dr. Harald Wozniewski Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Anlegerklagen gegen die Telekom - fahler Beigeschmack
Es ist wohl eine der kuriosesten Entwicklungen der letzten Jahre in unserer Rechtsordnung, dass ein Aktionär sein eigenes Eigentum - nämlich die Aktiengesellschaft - auf Schadensersatz verklagen kann, wie es heute massenhaft in Frankfurt am Main geschieht. Natürlich könnte man einwenden, dass die Kläger längst nicht mehr Aktionäre sind und ein eventuell zugesprochener Schadensersatz zu lasten der heutigen Aktionäre geht. Aber kann das trösten? Wenn jemand für einen Schaden verantwortlich sein sollte, dann doch diejenigen, die den Schaden verursacht haben oder zum Zeitpunkt der Schädigung Aktionäre der Telekom waren. Dass man die freilich nicht mehr ausmachen kann, ist kein Argument. Denn es bleibt bei der irrwitzigen Konstellation, dass ein Aktionär sein eigenes Eigentum auf Schadensersatz verklagt. Wenn solch eine Klage erfolgreich sein sollte, dann mag das schön für den klagenden Aktionär sein. Da die Zeche seine Mitaktionäre, die so wenig für den Schaden können wie der Kläger selbst, zahlen sollen, bliebe dennoch als fahler Beigeschmack.
http://www.faz.net/s/RubBD6B20C3D01A48D58DA92331B0A80BC3/Doc...
http://www.welt.de/finanzen/article1875197/Warum_sich_die_Te...
http://newsticker.welt.de/index.php?channel=wir&module=d...
http://www.pr-inside.com/de/olg-frankfurt-verhandelt-sammelk...
http://www.sr-online.de/nachrichten/29/758906.html
http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_285864
http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNe...
http://www.at-mix.de/news/5095.html
http://www.n-tv.de/944925.html?070420081013
This post was modified on 26 Apr 2008 at 08:30 pm.- 07 Apr 2008, 10:42 am
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Rohan Fonseka Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Anlegerklagen gegen die Telekom - fahler Beigeschmack
Also das Problem stellte sich doch auch bei anderen Konstellationen, wie z.B. bei der Göttinger Gruppe, nachdem die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft für einige Konstellationen vom BGH aberkannt wurden. Da gab es ein Windhundrennen der geschädigten Anleger gegen andere geschädigte Anleger bzw. Anleger, die nichts für die Schädigung der anderen konnten. Das (vorläufige) Ende ist bekannt!!!! Dennoch wird man niemandem verübeln können, dass er seinen eigenen Schaden beim solventesten Schuldner auszugleichen versucht. "Nach mir die Sintflut", so läuft es halt in dieser Welt meistens.
- 08 Apr 2008, 11:07 pm
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Jens-Peter Gieschen Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re: Anlegerklagen gegen die Telekom - fahler Beigeschmack
Die Argumentation ist nach meinem Dafürhalten auch nicht schlüssig.
Zum Zeitpunkt er Einreichung der ersten Klagen gegen die DT AG hätten sich alle damaligen Aktionäre anschliessen können. Wer es nicht getan hat, wird Chancen und Risiken schon abgewogen haben.
Wer später Aktien der DT AG erworben hat, wusste bereits von den Klagen und hat dieses Risiko in seine Kaufüberlegungen mit "eingepreist".
Sollte ausserdem der Beweis erbracht werden können, dass die DT AG ihre (zukünftigen) Aktionäre beim 2. und 3. Börsengang bewusst getäuscht hat, sehe ich keine Grund, warum die so getäuschten Anleger der Verursacher nicht in Regress nehmen sollten.
Jens-Peter Gieschen
- 26 Apr 2008, 6:33 pm
