Bankrecht und Kapitalanlagerecht
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Marc GerickeThe company name is only visible to registered members.Haftung der Bank bei institutionalisierten Zusammenwirken und obligatorsicher Anteilsfinanzierung
Das KG Berlin hatte in zwei Urteilen über eine Fondskonstruktion zu entscheiden, in denen ein Teil der Beteiligungssumme über eine obligatorische Anteilsfinanzierung ("Zwangsdarlehen") erbracht wurde. Das KG hat eine Haftung der finanzierenden Bank abgelehnt, konnte dies allerdings auch insoweit, da die dortigen Feststellungen nicht ausreichten, um eine Fehlerhaftigkeit des Prospektes zu begründen, was sich die Bank zurechnen lassen müsse.
Bedenklich erscheint mir aber ein Ansatz des KG, wonach die Verjährung für eine eigenes Aufklärungsverschulden der Bank ("Prospekthaftung im weiteren Sinne") mit Übergabe des Prospektes zu laufen beginnt, da der Anlager dann die Fehlerhaftigkeit des Prospektes erkennen könne. Auf einen etwaigen erkennbaren Schaden wird nicht abgestellt. Es bleibt zu hoffen, dass sich das nicht bei den Gerichten durchsetzt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Marc Gericke
- 17 Aug 2009, 1:50 pm
