Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Bankrecht und Kapitalanlagerecht

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  • Andy Rösch
    Andy Rösch    Premium Member
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    Wie weit dürfen Banken gehen - ein wahrer Fall - ein Fall für das BaFin?
    Ein kleines Unternehmen hat ein Mehrwertfilialkonzept zur Implementierung in Banken erfolgreich entwickelt, mit zwei Banken erfolgreich in 17 Filialen gestartet. Das Konzept wurde von der Unternehmensberatung der Banken erfolgreich geprüft und das Konzept sollte in die bundesweite Expansion starten.

    Das Wachstumskapital wurde trotz anderer Ankündigungen nicht durch die Bank zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen meldete Insolvenz an.

    Genau die involvierten Banken und die Unternehmensberatung nutzten das Know How und gründeten ein eigenes Unternehmen, das fast das Spiegelbild des insolventen Unternehmens ist. Besonders die Unternehmensberatung hatte einen Vertrag mit dem insolventen Unternehmen gezeichnet und natürlich besagten wie üblich die AGB, dass eine Weitergabe des Wissens an Dritte nicht erlaubt ist.

    Das insolvente Unternehmen ist an der Börse gelistet und erhielt ein Angebot, dass den Gläubigern eine Quote von knapp 9 % gewährt. Nach einer möglichen Insolvenzaufhebung kann das Unternehmen die Unternehmensberatung auf Schadensersatzansprüche verklagen.

    Trotz einer Zustimmung der Gläubiger von mehr als 90 %, nutzte die Unternehmensberatung der Banker die Chance auf weitere Zeitverzögerung und erhob Widerspruch gegen das Interesse aller Gläubiger.

    Die Anwälte der Unternehmensberatung und Banken boten dem Unternehmen an auf einen Einspruch zu verzichten bzw. die Insolvenzaufhebung ohne Störungen durchlaufen zu lassen, wenn man auf Schadensersatzforderungen verzichten wird und keine Tatsachen rund um die ganze Geschichte in die Öffentlichkeit stellt. Dies sollte ein Missbrauch des Status als Gläubiger sein. Das Angebot liegt uns schriftlich vor.
    Sollten wir einen solchen Fall dem BaFin melden?
  • Dr. Harald Wozniewski
    Dr. Harald Wozniewski    Group moderator
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    Re: Wie weit dürfen Banken gehen - ein wahrer Fall - ein Fall für das BaFin?
    In Deutschland gibt es ungeheuer große Mengen an Geld in wenigen Kassen, deren Eigentümer dringend nach vielversprechenden Anlageobjekten - am besten Unternehmen(santeile) - suchen. Im vorliegenden Fall sind einige Eigentümer offenbar mithilfe von professionellen "Insidern" fündig geworden und das zu einem Schnäppchenpreis.

    Klar ist das ein Fall für die BaFin! Mein Respekt vor ihr würde gewaltig steigen, wenn die BaFin die Sache wirklich sauber bearbeiten würde.
  • Andy Rösch
    Andy Rösch    Premium Member
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    Re^2: Wie weit dürfen Banken gehen - ein wahrer Fall - ein Fall für das BaFin?
    Guten Morgen,

    heute läuft die Widerspruchfsfrist im Insolvenzverfahren der Paketeria AG aus und es ist so zu sagen der D-Day.

    Am 31.08. hatte eine Mehrheit von über 90 % für den vorgelegten Insolvenzplan und eine Quote von 9 % gestimmt.

    Über 90 % der Gläubiger und alle Aktionäre der Paketeria AG wissen, dass ein Widerspruch in diesem Fall keine Begründung finden kann, weil schlicht weg eine Alternative fehlt und damit die Alternative die NULL wäre.

    Wie besonders in den Beiträgen in der Gruppe Kapitalmarkt vorgetragen hat die GenoConsult GmbH einen unbegründeten Widerspruch eingelegt.
    Die GenoConsult, Hannoversche Volksbank, Volksbank Meißen etc hatten der Gruppe um MMB GmbH, Andy Rösch, Dr. Franz etc ein schriftliches Angebot unterbreitet und darin angekündigt auf einen Widerspruch zu verzichten, wenn Informationen aus der Vergangenheit nicht an die Öffentlichkeit gebracht werden und auf eine Klage auf Schadensersatzansprüche verzichtet wird. Dies nach Meinung unserer RAs ein Missbrauch als Gläubiger und daher darf dieser Widerspruch vom Insolvenzgericht nicht akzeptiert werden und sollte zurückgewiesen werden. Ein solcher Missbrauch kann rechtlich weitere Folgen haben!!!

    Heute läuft die Frist aus und das Insolvenzgericht kann.

    Den Widerspruch zurückweisen = Insolvenzplan ist angenommen
    Den Widerspruch annehmen = Entscheidung vor dem Landgericht

    Oder die GenoConsult zieht im eigenen Interesse den Widerspruch zurück.

    Wir haben uns 100 % engagiert und sind im Sinne der über 90 % Mehrheit der Gläubiger und aller Aktionäre sehr zuversichtlich, dass das Gericht richtig entscheidet.

    Der alte Witz über Banker passt hier unserer Meinung nach:

    Wie behandeln Banker ihre Kunden?

    Wie rohe Eier.

    Und wie behandelt man rohe Eier?

    Man haut sie in die Pfanne

    Wir haben gut gefrühstückt und wünschen allen einen erfolgreichen Tag
    Beste Grüße aus Berlin
  • Andy Rösch
    Andy Rösch    Premium Member
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    Re^3: Wie weit dürfen Banken gehen - ein wahrer Fall - ein Fall für das BaFin?
    Gestern hatte ich über die Kontaktaufnahme mit den Kontrollgremien, den Aufsichtsräten, von zwei Volksbanken berichtet.

    Die Vorstände der einen Volksbank sind nicht bereit die Kontaktdaten heraus zu geben.

    Der Aufsichtsratsvorsitzende der zweiten Volksbank hat geantwortet, dass er in Hinblick auf die vermeintliche Strafbarkeit eine weitere Korrespondenz ablehnt

    Gestern erreichte unseren Rechtsanwalt dann ein Schreiben der Rechtsanwälte der Hannoverschen VolksBank, Volksbank Meißen, Genopost eG und Volksbank Mosbach.

    Die Rechtsanwälte weisen auf unsere Kontaktversuche mit den Aufsichtsräten hin und fordern unseren Rechtsanwalt auf, uns zu veranlassen derartige Versuche der direkten Kontaktaufnahme mit ihren Mandanten zu unterlassen.

    In unseren Fall, in dem diese Volksbanken verwickelt sind, ist es wohl alle Mal legitim die Aufsichtsräte zu informieren. Es obliegt Ihnen dann natürlich mit dieser Information tiefgehender den Vorgang zu prüfen, beim Vorstand um Auskunft nach zu fragen oder der Angelegenheit wegen Belanglosigkeit nicht weiter nach zu gehen.

    Was das Bafin da wohl zu meint?

    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bafin120.html

    Bafin geht Aufsichtsräte an
    Zehn Abberufungsverfahren gegen Top-Banker

    Weiß hier jemand, ob Bankvorstände es untersagen dürfen, den Kontakt zum Aufsichtrst zu suchen, wenn es wie in unserem Fall um ein sehr brisantes Thema geht???????
  • Andy Rösch
    Andy Rösch    Premium Member
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    Re^4: Wie weit dürfen Banken gehen - ein wahrer Fall - ein Fall für das BaFin?
    Im Insolvenzverfahren der Paketeria AG hatten die Rechtsanwälte des Gläubigers GenoConsult in Abstimmung mit den Anwälten der der Hannoverschen Volksbank eG, Volksbank Raiffeisenbank Meißen/Großenhain eG, Volksbank Mosbach eG und GenoPost eG der MMB GmbH, Herrn Rösch und dem Aufsichtsratsmitglied Herrn Dr. Franz unter anderem angedroht im Rahmen der Gläubigerversammlung Widerspruch ein zu legen, wenn man nicht einem vorgelegten Angebot folgt und dieses unterschreibt.

    Das Angebot verlangte für den Verzicht auf einen Widerspruch durch die GenoConsult GmbH, dass auf jegliche öffentliche Äußerungen zu den Vorgängen vor und nach der Insolvenz in Zusammenhang mit der GenoCosult, den Volksbanken und der neuen GenoPost eG verzichtet wird. Des weiteren sollte auf mögliche Schadensersatzforderungen verzichtet werden.

    In diesem Zusammenhang sehen unsere Rechtsanwälte einen möglichen Verdacht auf eine versuchte Erpressung. Wir haben daher Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet und einen Strafantrag gestellt