Bankrecht und Kapitalanlagerecht

Bankrecht und Kapitalanlagerecht

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  • Henning Pawelka
    Henning Pawelka
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    Hätten Sie´s gemerkt?
    Hallo zusammen,
    ich habe hier ´mal eine interessante Aufgabe und würde mich freuen über rege Beteiligung.
    Natürlich alles hypothetisch :-))

    Angenommen es gibt eine Fa.X.
    Geschäftszweck ist die Finanzierung von Leasingverträgen.
    X ist gut im Geschäft, verfügt über ein gutes Renomee und langjährig gewachsene Geschäftsverbindungen.
    Alle finanzierenden Banken sind zufrieden. Der Kunde X generiert gute Aufträge und die LN sind solvent und bedienen die Raten, so daß die Ausfälle in nicht messbaren Bereich bleiben.
    Innnerhalb der Fa.X ist man sich des Vertrauen sehr wohl bewußt, hat man schließlich auch lange gebraucht um dahin zu kommen.
    Wohin?
    Einen Status zu erreichen, bei dem der Einreichende mit dem LN assoziert?
    Angenommen Fa.X etabliert einen eigenen Vertrieb, in sich unabhängig, alles verschiedene Firmen, ohne juristisch belegbare Verbindungen zu X.
    Diese Firmen schicken eine Armee an AD´s auf die Strasse, um mit völlig überflüssigen Werbebeamer zu überhöhten Preisen Kleingewerbetreibende zu akquirieren.
    Diese Firmen, nennen wir sie Y, verkaufen mit allen Mitteln.
    Y verspricht den Kunden (LN) eine risikofreie Probezeit mit Rücktrittsrecht von einem Jahr.
    Darüber hinaus garantiert sie die Zahlung der Beiträge dieses Zeitraumes.
    SUPER, sagt sich der Kunde.
    obwohl der Vertreter weiß, ich brauche das eigentlich nicht, kann es sowieso nicht bezahlen, macht er es trotzdem möglich.Tja, anscheinend hat der Mann ein gutes Herz?!
    Da unterschreib´ich doch! Gesagt, getan!, und Alle sind glücklich.
    Alle?
    So in vorbeigehen bräucht´ ich noch ein paar Unterschriften. Sind nur Formalitäten, aber Sie kennen das ja, wir sind in Deutschland. Jaja, die Bürokratie, seufzt der Kunde mitfühlend und unterschreibt.
    Damit Sie das erste Jahr ihr Geld bekommen müssen wir diesen Vertrag auch ausfüllen.
    Damit werben wir bei Ihnen. Wir dürfen Sie nicht einfach so bezahlen, EU-wettbewerb und sooo, das verstehen Sie doch, oder???
    Keinen Schimmer, aber egal, solange ich nix bezahlen muß, denkt sich der Kunde und unterschreibt auch den Vertrag.
    Was ist hier gerade passiert?
    Der LN hat von Y eine Leistung zu einem exorbitanten Preis erworben, welche X finanziert.
    Y beantragt also bei X die Finanzierung des LN und ist damit raus.
    X macht einen LV mit dem LN und erhält diesen bestätigt zurück.
    X reicht diesen hochdotierten Vertrag seiner( damit vertrauten) Bank ein, welche ihn, ohne groß zu prüfen bewilligt, da ja standartisiert an die Bank sicherungsübereignet wird, was bei einem so guten und langjährigen Kunden keiner mehr prüft.
    Was will eine Bank mit individuell angefertigten Werbebeamern für Frisöre und Apotheken?, falls die Forderungen ausfallen?
    Der worst case tritt ein.
    Erwartungsgemäß für jeden - except der Bank - werden die Verträge bei Y gekündigt.
    Y ist nicht mehr zuständig, meint zumindest die Staatsanwaltschaft welche sie aus dem Verkehr zog.
    Macht nix, könnte man sich sagen. Da ist ja noch X Geben wir denen eben ihr Gerät wieder.
    Damit haben wir nichts zu tun........, Sie schulden uns......, Aus Kulanz bieten wir Ihnen ......., teilen wir Ihnen mit, daß wir prozessbevollmächtigt sind....., bestreiten wir mit Nichtwissen.....
    Handelt es sich um verschiedene Vertragsverhältnisse ......und Sie als LN müssen zahlen.
    Kann nicht......; Titel..... Insolvenz
    Was ist nun los?
    X bestreitet Kenntnis der Rückabwicklungsklausel zwischen Y und LN und sieht nur seinen LV mit LN als bindend.
    LN behauptet der Vertrag zwischen Y und LN ist die Grundlage für den Vertrag mit X.
    X bestreitet mit Nichtwissen und das Gericht kann nix tun und muß dem folgen?!
    LN geht los und leistet seinen OE. Die Forderung ist uneinbringbar.
    WAS ist wirklich passiert?
    X beschließt sich neue Einnahmequellen zu beschaffen.
    Hierfür lässt er Y und Z gründen.
    Das ist relativ schmerzfrei möglich, denn es gelten keine Regularien. §84 HGB reicht völlig.
    Y generiert Verträge zu einem Preis, welche die "Garantiezahlzahlung erstes Jahr" und Provisionen kumulieren.
    X lässt sich diese Verträge zum vollen Preis von der "Bank seines Vertrauens" finanzieren.
    Gleichzeitig sicherungsübereignet er seine Forderung an dieselbe.
    Bei Ausfällen haftet somit die zahlende Bank, oder nachrangig die dafür bei der Bank abgeschlossene Versicherung.
    Sollte der Sachbearbeiter auch beteiligt sein, fällt das nie auf.
    Fällt Y aus, tritt Z an die Stelle. X kann´s egal sein.
    Ansonsten, zurück zur Frage:,

    Würden Sie es feststellen, wenn diese Art von Ausfällen nur einige % der normalen Geschäftsvorgänge betreffen?
    Was heißt das, wenn Sie nicht die einzige Bank sind?

    Hoffe auf einen regen Austausch,

    Beste Grüsse,

    H.P.
    This post was modified on 09 Jul 2007 at 05:26 pm.