Bankrecht und Kapitalanlagerecht
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Dr. Harald Wozniewski Group moderatorThe company name is only visible to registered members.WpHG - Gesetz über den Wertpapierhandel
http://www.gesetze-im-internet.de/wphg/index.html
This post was modified on 27 Oct 2007 at 03:59 pm.- 12 Dec 2006, 08:42 am
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Dr. Harald Wozniewski Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re: WpHG - Gesetz über den Wertpapierhandel
Zahlreiche Änderungen zum 1.11.2007:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s1330.pdf
This post was modified on 27 Oct 2007 at 03:59 pm.- 27 Oct 2007, 11:35 am
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Dr. Harald Wozniewski Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: WpHG - Gesetz über den Wertpapierhandel
Völlig missglückt scheint mir die neue Definition in § 2 Abs. 1 WpHG:
"Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, insbesondere …“
Die alte Definition lautet:
"Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind,
1.Aktien,
2.mit Aktien vergleichbare Anlagewerte und Zertifikate, die Aktien vertreten, sowie
3.Schuldtitel, insbesondere Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen einschließlich Genussscheine, Optionsscheine und Zertifikate, die Schuldtitel vertreten,
wenn sie an einem Markt gehandelt werden können. 2Wertpapiere sind auch Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden."
Nicht gegen die Definition, dass ein Wert"Papier" auch ohne Ausstellung einer Urkunde möglich sein soll. Das liegt noch im Bereich der kreativen gesetzgeberischen Schöpfung.
Aber "Wertpapier" durch "Wertpapier" zu definieren, dass ist doch verrückter als eine Katze, die ihrem eigenen Schwanz nachjagt. Ja, lesen Sie mal genau: "Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind ... alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren, die ..."
Der Definitionsvorschlag stammt übrigens von Thomas M. J. Möllers
http://www.jura.uni-augsburg.de/prof/moellers/materialien/ma... S. 5/6. Wie wir alle leidvoll wissen, lesen unsere Abgeordneten so gut wie nie, was sie beschließen.
This post was modified on 27 Oct 2007 at 04:11 pm.- 27 Oct 2007, 4:11 pm
