Bankrecht und Kapitalanlagerecht

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  • Dr. Harald Wozniewski
    Dr. Harald Wozniewski    Group moderator
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    BGH stärkt die Rechte der Sparkassenkunden: AGB der Sparkassen
    21. April 2009, 14:19 Uhr
    Der Bundesgerichtshof hat mit einem weitreichenden Grundsatzurteil die Rechte von Sparkassenkunden gestärkt. So dürfen die Institute künftig nicht mehr willkürlich ihre Gebühren und Zinsen bei Kreditverträgen anheben. Die Sparkassen müssen sogar viel Geld an ihre Kunden zurückzahlen.

    „Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (etwa Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach billigen Ermessen festgelegt und geändert.“

    Der BGH rügte, dass diese Klausel die Sparkassen dazu berechtige, Entgelte auch für solche Leistungen zu erheben, zu denen sie gesetzlich verpflichtet seien und für die sie deshalb keine Vergütung verlangen dürften. Kostenlos müssten auch Leistungen erbracht werden, die die Sparkassen "ausschließlich im eigenen Interesse" vornehmen. Dazu gehörten die Bearbeitung von Kontenpfändungen, Barauszahlungen am Schalter und Arbeiten im Zusammenhang mit der Abführung von Steuern.

    http://www.welt.de/finanzen/article3595655/BGH-staerkt-die-R...