Bankrecht und Kapitalanlagerecht
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Dr. Harald Wozniewski Group moderatorThe company name is only visible to registered members.BGH: HAT-Fonds 48, Vergleich, formnichtiger Kreditvertrag, Haustürsituation
a) Zur Wirksamkeit eines Vergleichs betreffend HAT-Fonds 48.
b) Zur Heilung eines in einem Vergleich enthaltenen formnichtigen Kreditvertrages nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG durch Inanspruchnahme des Kredits seitens des Erwerbers eines Fondsanteils, wenn die an den Fonds geflossene Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß dem Fonds belassen worden ist.
c) Ob eine Haustürsituation i.S. von § 1 Abs. 1 HWiG für den späteren Vertragsschluss mitursächlich war, ist eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalles, die jeweils dem Tatrichter obliegt. Dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtssatz gibt, nach dem mit Ablauf einer bestimmten Frist die Kausalität ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls entfällt.
BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc...
- 21 Feb 2008, 11:33 am
