Bankrecht und Kapitalanlagerecht

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  • Mirko Göpfert
    Mirko Göpfert    Premium Member
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    Schrottimmobilien - BGH bestätigt am 29.04.2008 (XI ZR 221/07) OLG Nürnberg vom 30.03.2007, 12 U 2164/05
    Nach Feststellung einer objektiv sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung im Sinne des § 138 BGB
    war im Verfahren vor dem OLG Nürnberg lediglich noch die Frage der Kenntnis der finanzierenden
    Bank zu klären. Nach Beweisaufnahme durch Anhörung des Sachbearbeiters der Bank und des
    Vermittlers gelangte das OLG Nürnberg zu folgender Erkenntnis:

    „Verschließt die Bank vor der sich aufdrängenden Erkenntnis einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer die Augen, ist dies einer positiven Kenntnis gleich zu setzen.“

    Hintergrund war, dass das OLG Nürnberg davon ausging, dass der Beklagten jedenfalls die das Missverhältnis zwischen Verkehrswert und Kaufpreis begründenden Umstände bekannt waren, so daß sie vor dem Minderwert
    letztzlich bewusst die Augen verschloss.

    Der BGH bestätigte dies nunmehr. Die Revision der Bank wurde zurückgewiesen.

    Mit kollegialen Grüßen