Bankrecht und Kapitalanlagerecht

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  • Mirko Göpfert
    Mirko Göpfert    Premium Member
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    Schrottimmobilien - Bundesverfassungsgericht BVerfG vom 10.02.2009, 1 BvR 1232/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschluß gemäß § 522 ZPO des OLG München aufgehoben, weil das OLG München den Anspruch der Beschwerdeführerin auf rechtliches Gehör dadurch verletzte, dass es die Einholung eines gebotenen Gutachtens über den Verkehrswert einer erworbenen Immobilie unterließ, obwohl die Frage der gerügten sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung entscheidungserheblich war.

    Bemerkenswert an dieser Entscheidung:

    Das Bundesverfassungsgericht trifft keinerlei Äußerungen zur Problematik der erforderlichen Kenntnis der finanzierenden Bank ! Es scheint daher die Auffassung zu vertreten, dass stets und ausnahmslos die Prüfung der objektiven Voraussetzungen der Aufklärungspflicht der Bank im Bereich eines Wissensvorsprungs wegen einer sittenwidrigen Kaufpreisüberhöhung erforderlich ist, noch bevor sich die Gerichte mit den subjektiven Voraussetzungen beschäftigen können. Dies würde die leider verbreitete "Unsitte" beheben, zunächst Zeugen zur Kenntnis der finanzierenden Bank zu "befragen", obwohl noch nicht geklärt ist, was diese überhaupt bekunden sollen.

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk2009...
    (Dr. Wo: Link hinzugefügt)
    This post was changed on 11 Apr 2009 at 11:53 am by Dr. Harald Wozniewski .