Bauherren
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Andreas Roos Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Abzug für Baumängel
Hallo,
wir stehen nun kurz vor dem Einzug und die letzten Handwerker sind fertig. Leider haben wir mit dem Gipser ein ziemliches Pech gehabt. Trotz Nachbesserungen sind einige Wände nicht in dem Zustand, in dem sie sein sollten. Kann man für krumme und schiefe Wände bei der Abrechnung etwas abziehen? Wenn Ja, wie geht man hierbei vor?
Gruß,
Andreas Roos
- 17 Apr 2011, 6:59 pm
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Herbert WalkerThe company name is only visible to registered members.Re: Abzug für Baumängel
Im Prinzip kann man natürlich etwas abziehen, allerdings kann es im Detail wieder ganz anders aussehen.
In den entsprechenden Normen ist festgelegt, wie viel Abweichungen erlaubt sind und wenn diese zu hoch sind, muss man den Handwerker zum Nachbessern auffordern. Lehnt er dies ab oder bringt die Nachbesserung keinen Erfolg, dann kann man einen Betrag einbehalten. Wie viel dies ist, hängt natürlich von den Fehlern ab.
Gruss
herbert walker
http://www.wabe-blog.de
- 17 Apr 2011, 8:03 pm
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