Bauherren
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Marc Haunschild Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Deutsche Reihenhaus AG
Hallo zusammen,
wir haben ein Haus der Deutschan Reihenhaus Ag gekauft, mit dem wir im Großen und Ganzen zufrieden sind. Allerdings fühlen wir uns bei allen Problemen im Stich gelassen. Aktuell ärgern uns drei Dinge (immerhin fünf Jahre nach Kauf der Immobilie):
Wasserschaden, der dadurch entstanden ist, dass ein Dichtungsring in der Toilette nicht richtig eingesetzt war. Das Schmutzwasser aus der Toilette (!) im Obergeschoss lief daraufhin offenbar neben dem Rohr in die Betondecke und trat im Erdgeschoss wieder aus (für DRH-Haus-Besitzer: am Versorgungsschacht).
Dass kein größerer Schaden an den dort installierten elektrischen Leitungen, Zählerkasten usw entstanden ist, war reines Glück. Nun ist natürlich die Decke im Wohnzimmer mit Fäkalien versaut.
In der hiesigen Wohnanlage wurden von der DRH AG 101 Häuser gebaut, die für insgesamt schätzungsweise ungefähr knapp 15 Millionen verkauft wurden (inklusive Parkplätze und Garagen).
Um unserer Schadensminderungspflicht nachzukommen, haben wir die undichte Stelle direkt reparieren lassen (wir wussten ja nicht, dass wir "nur" die Toilettenspülung nicht hätten benutzen brauchen, es hätte ja alles mögliche der Grund für den Wasserschaden sein können. Ich kenne mich mit so was gar nicht aus). Die Handwerkerrechnung von gut 100 EUR wird kurz nach Ablauf der Garantiezeit von der DRH AG nicht übernommen. Begründung:
<blockquote>"Leider müssen wir den gemeldeten Mangel ablehnen.
Sie hätten uns den Mangel sofort bei Auftreten anzeigen müssen, um uns die Möglichkeit zu geben Ihn zu beheben. Mit der Beauftragung eines Fremdunternehmens haben Sie eigenmächtig gehandelt.
Weiterhin handelt es sich nicht um einen Versteckten Mangel. Ein versteckter Mangel liegt dann vor wenn wir wissentlich einen vorhandenen Mangel verschweigen (Definition laut VOB), dieser Fall liegt hier nicht vor."</blockquote>
2. Problem: die Satelitenanlage ist wahrscheinlich unterdimensioniert, jedenfalls beschweren sich zahlreiche Haushalte (wir auch) über schlechten Empfang. Das war von Anfang an so und ist auch fünf Jahre später nicht behoben worden.
3. Haustür schließt schwergängig und hat sich bereits so verklemmt, dass ein Schlüsseldienst kommen musste, weil sie sich trotz Schlüssel nicht mehr öffnen ließ.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Deutschen Reihenhaus AG? und kann man da noch was machen?
Auf Kulanz brauchen wir da anscheinend nicht zu hoffen. Im Fall des Wasserschadens ist das natürlich besonders ärgerlich, da laut dem Installateur, der das in Ordnung gebracht hat (und sehr verwundert war über die "seltsame" Ausführung"). hier eindeutig ein Fehler bei der Installation des Klos gemacht wurde. Mit der Sanitärinstallation scheinen auch andere Käufer von Häusern der DRH AG Probleme zu haben, auch in anderen Haustypen (
http://vogesen.viger.de/forum/6-haus-typ-141-qfamilienglueck...).
Auch in unserer Anlage ist mir ein ähnlicher Fall bekannt.
Die einzige Chance darauf, dass die DRH AG doch noch die Kosten übernimmt, habe ich vermutlich, wenn ich nachweisen kann, dass ein Organissationsverschulden des Bauherrn auf der Baustelle vorliegt.
Meiner Meinung nach gibt es hierfür diverse Anzeichen:
- augenfällige Beton-"Kleckse" im ganzen Haus, die das Verlegen von Bodenbelägen oder Fliesen unmöglich machten und trotz Hinweis nicht entfernt wurden
- extreme Verschmutzung unseres Hauses mit Lehm bis ins Dachgeschoss, da das Haus während der Bauphase als Lager genutzt wurde
- Einbau einer Klingelanlage für ein Zweifamilienhaus in einem Einfamilienhaus (wurde nach zahllosen Beschwerden schleppend in Ordnung gebracht - hat mehrere Monate gedauert)
- Fehlender Oberboden und Weigerung den für den Garten bereitszustellen (was in der Baubeschreibung versprochen wurde)
- Die Eingangs- und die Terassentür schlossen bei uns schwergängiger,
als bei den Nachbarn. Änhliches gilt für manche Fenster. Im
Schlafzimmer lassen sich die Fenster beispielsweise nicht auf der
"Lüftungsstellung" (zwischen "gekippt" und "ganz offen") feststellen,
ebenso das Fenster im Dachgeschoss.
Diese Mängel sind so offensichtlich, dass sie auf einer vernünftig organisierten Baustelle meiner laienhaften Meinung nach hätten auffallen müssen - uns als Laien sind die jedenfalls aufgefallen, teilweise sogar vor oder während der Abnahme (mit der wir hoffnungslos überfordert waren).
Oder erwarte ich hier zu viel?
Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar. Auch über Erfahrungsberichte anderer Käufer.
Vielen Dank im Voraus!
Marc Haunschild
- 12 Oct 2011, 10:41 pm
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Marc Haunschild Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^2: Deutsche Reihenhaus AG
Vielen Dank für die Einschätzung.
Jetzt habe ich erst mal beio denen Dampf abgelassen. Genutzt hat es bisher nichts. Aber man fühlt sich schon mal besser...
Alle Mängel (bis auf das Problem mit der Toilette) habe ich vor Ablauf der 5-Jahres-Frist gemeldet. Behoben sind sie nur nicht.
Mal sehen, was ich mir davon noch antun will...
Schönes Wochenende noch!
Marc Haunschild.
- 14 Oct 2011, 9:37 pm
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Norbert FaßhauerThe company name is only visible to registered members.Re^4: Deutsche Reihenhaus AG
Hallo,
aus Erfahrung halte ich nichts davon,gleich zu einem Anwalt zu gehen. Der kennt sich zwar in Gesetzen aus, dem fehlt aber die fachliche Einordnung.
Sicher gibt es im Bereich Bonn qualifizierte Sachverständige für Schäden an Gebäuden. Diese Kollegen sollten Sie mal ansprechen. (Nicht nur) meine Erfahrung zeigt, dass Firmen erstmal auf demhohen Ross sitzen, wenn der ehemalige Kunde als Laie Mängel rügen. Dann wird einfach auf Zeit gespielt und versucht den "Störenfried" mürbe zu machen.
Wenn dieser nun in seiner Not mit einem Anwalt kommt, geht das Unternehmen seinerseits zum Anwalt. Und in der Folge beharken sich die beiden Juristen nach den Regeln ihrer Kunst.
Im Zweifel kann sogar bestritten werden, dass Sie überhaupt der Inhaber der (nun) streitgegenständlichen Immobilie sind. Genau diese absurde Situation habe ich hier vor wenigen Wochen erlebt.
Der Sachverständige sollte nun bei einem Ortstermin bei Ihnen alle Ihnen bekannten Mängel dokumentieren, die Ursachen feststellen und alles protokollieren. Natürlich können Sie ihn auch damit beauftragen, in diesemZusammenhang selbst nach weiteren Mängeln und Schäden, die Sie vielleicht noch gar nicht erkannt haben, zu suchen. Dann kann er in Ihrem Auftrag Kontakt zum Unternehmen aufnehmen, die Mängel rügen und aber gleichzeitig vermittelnd auftreten. Auch hier zeigt nicht nur meine Erfahrung, dass es bei dieser Konstellation leichter fällt, das Problem als ein technisches und nicht als ein juristisches zu betrachten. Die Bereitschaft zu Zugeständnissen ist in der Regel größer als bei Anwaltsschreiben, die leicht als Bedrohung empfunden werden.
Sollte jedoch der Sachverständige hier keinen Erfolg haben, so bleibt Ihnen immer noch der Weg zum Anwalt, der ja nun ein fachkundiges Gutachten als Grundlage für seinen Klageantrag hat. Damit steigern Sie Ihre Chancen im Rechtsstreit deutlich.
In meinem Beitrag "Bei Stress zuerst zum Anwalt??" habe ich mich in dieser Gruppe bereits dazu geäußert.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen.
Viele Grüße aus Berlin
Norbert Faßhauer
- 16 Oct 2011, 12:00 am
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Edgar AlmThe company name is only visible to registered members.Re^5: Deutsche Reihenhaus AG
Nun, bei den Fenster/Türen können sie selber schon mal eine kleine Kontrolle mit einer Wasserwaage machen.
Sollten hier große Abweichungen sein, würde ich es als Baumängel halten.
Daß Fenster/Türen bei einem Neubau nach einer Zeit haken, damit etwas schwergängig gehen, kann vorkommen.
Dies ist mit einstellen der Elemente leicht aus der Welt zu schaffen.
Oder haben sie vielleicht billige Ware aus Osteuropa? Dann ist dies kein Wunder.
Nach 5 Jahren haben sie hier wohl eher schlechte Chancen auf Garantie.
Trotzdem viel Erfolg.
- 16 Oct 2011, 3:51 pm
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Achim Behn Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Deutsche Reihenhaus AG
Guten Tag Herr Haunschild,
ich bin Mitarbeiter der Deutschen Reihenhaus AG und gehe deswegen auf Ihren Beitrag ein.
Es ist natürlich zuerst einmal schön zu hören, dass Sie im Großen und Ganzen mit dem Haus zufrieden sind. Weniger schön ist es zu erfahren, dass Sie sich bei Problemen im Stich gelassen fühlen. Auf Bauqualität und Details will und kann ich hier gar nicht eingehen. Das ist – ähnlich wie bei Ihnen – nicht mein Fachgebiet. Ich habe aber gestern mit den Verantwortlichen aus der Bauleitung über Ihre Einwände gesprochen. Das sind Kollegen, die ich persönlich und fachlich schätze. Und die konnten mir einleuchtend erklären, warum sie manche Ihrer Mängel nicht als solche anerkennen konnten.
Fakt ist: Wir haben hier zwei unzufriedene Parteien. Auf der einen Seite Sie und Ihre Familie, die sich mit Ihren Problemen alleingelassen fühlen. Auf der anderen meine Kollegen, die ihre Arbeit ins falsche Licht gesetzt sehen.
Deswegen mein Vorschlag an Sie: Lassen Sie uns (mit den Kollegen) zusammensetzen. Wir sind gerne bereit, Ihnen unsere fachlich begründete Sicht der Dinge darzustellen. In einem solchen persönlichen Gespräch gelingt es in der Regel am besten, Missstände auszuräumen und auch Verständnis für den Gesprächspartner aufzubringen. Und wenn wir Probleme verschuldet haben, werden wir uns natürlich auch um eine Lösung bemühen.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Einladung annehmen.
Mit besten Grüßen
Achim Behn
- 09 Feb 2012, 07:11 am
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Marc Haunschild Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re: Deutsche Reihenhaus AG
Sehr geehrter Herr Behn,
warum hatte ich nicht mehr vor, diese Diskussion hier weiter zu führen?
Der Grund ist ganz einfach. Mit der DRH AG zu kommunizieren ist extrem zeitaufwändig und unbefriedigend. Ich hatte dazu schlichtweg keine Lust mehr.
Weil Sie (auch per Mail) so eindringlich darum bitten, habe ich (wieder einmal) zwei Stunden meiner Freizeit geopfert und mich Ihnen zuliebe zu einer Antwort durchgerungen.
Natürlich hat es bereits dutzende Gespräche mit Mitarbeitern der DRH AG und dem Makler während der Bauphase und danach gegeben.
Dabei wurde uns das Blaue vom Himmel versprochen (unter anderem, dass wir auf unserem Grundstück machen können, was wir wollen, einschließlich Wintergarten bauen, Parkplatz anlegen und vieles andere mehr).
Das zu glauben, war reichlich naiv, aber es war unser erstes Haus und wir haben den Vertretern der DRH AG vertraut. Im Nachhinein ist man natürlich immer schlauer.
Für uns wäre es jedenfalls hilfreich gewesen, andere Antworten zu bekommen. Auf unsere Frage, warum man uns als "Anfänger" im Bauwesen mit so wenig hilfreichen Informationen versorgt hat, wurde geantwortet: es sei unsere Aufgabe herauszufinden, was erlaubt ist und was nicht. (Ihr Brief vom 22.05.2006)
Die Frage bleibt: warum haben Sie das nicht von Anfang an genau so gesagt, sondern gebetsmühlenartig wiederholt: auf unserem Grundstück können wir machen, was wir wollen?
Diese unnützen Gespräche haben mich sehr viel Zeit, Nerven und Geld gekostet (schließlich waren Ihre Auskünfte die Grundlage für Entscheidungen, z. B. Für oder gegen Extras am Haus) und waren eine große zusätzliche Belastung während der Bauphase.
Wir standen damals praktisch auf der Straße. Die bisherige Wohnung vermietet, das Haus musste bezogen werden. Viel Zeit war nicht. Für einen Rechtsstreit schon gar nicht. Also krempelten wir die Ärmel hoch und legten selber Hand an, arbeiteten bis spät in die Nacht und schafften es schließlich.
Achim Behn schrieb:
Es ist natürlich zuerst einmal schön zu hören, dass Sie im Großen und Ganzen mit dem Haus zufrieden sind.
Das liegt da dran, dass ich Ihnen einerseits den günstigen Preis zugute halte und zweitens über vieles nicht mehr nachdenke. Wir wohnen hier jetzt seit fast sechs Jahren und haben uns inzwischen eingerichtet. Sie sehen an den anderen Antworten, die hier gekommen sind, dass sich nicht jeder so
zurückhaltend benommen hätte, wie ich.
Weniger schön ist es zu erfahren, dass Sie sich bei Problemen im Stich gelassen fühlen.
So ist es - der Kundenservice, den wir erfahren haben, sah wie folgt aus: alles versprechen bis zur Unterschrift, danach mussten wir sogar bei der Bauabnahme schriftlich festgehaltene Mängel monatelang anmahnen, bis die meisten davon (aber nicht alle) beseitigt wurden. siehe auch [2]
Auf Bauqualität und Details will und kann ich hier gar nicht eingehen. Das ist – ähnlich wie bei Ihnen – nicht mein Fachgebiet.
Eine typische DRH-Antwort, wie ich Sie unzählige Male gehört habe: Kann ich nicht, weiß ich nicht, bin ich nicht für zuständig.
Dazu kommen noch: das ist normal, das muss so sein und mein Liebling: das ist innerhalb der zulässigen Toleranzen.
Vor allem der letzte deutet bereits an: wenn die DRH AG zu etwas nicht gezwungen wird, tut sie auch nichts.
Das ist freilich nur eine Vermutung, die auf unseren ganz persönlichen Erfahrungen beruht.
Ich habe aber gestern mit den Verantwortlichen aus der Bauleitung über Ihre Einwände gesprochen.
Das sind Kollegen, die ich persönlich und fachlich schätze. Und die konnten mir einleuchtend erklären, warum sie manche Ihrer Mängel nicht als solche anerkennen konnten.
Bevor Sie - ebenfalls DRH-typisch – wieder so ins Allgemeine abdriften, bleiben wir doch bitte bei den konkreten hier angesprochenen Punkten:
- augenfällige Beton-"Kleckse" im ganzen Haus, die das Verlegen von Bodenbelägen oder Fliesen unmöglich machten und trotz Hinweis nicht entfernt wurden
Zitat aus der Baubeschreibung: "Die Oberseiten [der Fußböden] werden gemäß DIN18202 (Tabelle 3, Zeile 2) hergestellt und sind zur Aufnahme von Fliesen und Plattenbelägen (z. B. Laminat) geeignet."
Nun haben Sie die Möglichkeit fachlich korrekt (gerne nach Rücksprache mit Ihren fachlich versierten Kollegen) zu erklären, warum wir die Betonkleckse, die im ganzen Haus zu finden waren, selber entfernen mussten - unsere Nachbarn haben das übrigens ebenfalls selber gemacht.
Was mich persönlich interessieren würde: wie kommt es zu diesen Betonklecksen - die waren in vielen Nachbarhäusern ebenfalls vorhanden, was darauf hindeutet, dass das produktionsbedingt ist.
Das bedeutet meiner laienhaften Meinung nach, das kommt häufiger vor und Sie hätten um den versprochenen Zustand herzustellen, diese Kleckse unaufgefordert entfernen müssen. Schließlich müssen Sie ja wissen, dass das bei der Fertigstellung Ihrer Häuser passiert.
- extreme Verschmutzung unseres Hauses mit Lehm bis ins Dachgeschoss, da das Haus während der Bauphase als Lager genutzt wurde
Wie das aussieht, wenn Bauarbeiter ständig auf einer unbefestigten Baustelle mit verlehmten Schuhen rein- und rauslaufen, kann man sich leicht vorstellen. Warum wurde das Haus danach nicht von Ihnen nicht gereinigt? Meiner Meinung nach eigentlich eine Selbstverständlichkeit!
Wo wir gerade davon sprechen, stellt sich mir im Nachhinein die Frage, ob man ein als Lager genutztes Haus überhaupt als neu verkaufen darf?
- Einbau einer Klingelanlage für ein Zweifamilienhaus in einem Einfamilienhaus (im Protokoll der Bauabnahme vom 19.04.2006 bemängelt. Lesen Sie im Folgenden bitte selber, wie viele Aufforderungen und Monate es gedauert hat, bis das in Ordnung gebracht wurde!)
Nach zahlreichen mündlichen Aufforderungen (und ebenso vielen zusagen, das Problem bald zu beheben) ein Auszug aus meiner Mail vom 28. Juli 2006, in der ich angegeben habe, was ich von einer Klingelanlage erwarte (auch da hätte die DRH AG von selber drauf kommen können - unverschämt, die in so einem Zustand übergeben zu wollen):
"1.) Wenn man einen Knopf draußen drückt, sollen drinnen alle Klingeln läuten [es gibt auf jeder Etage eine.]
2.) Ich möchte - egal von welchem Stockwerk aus - mit der Außenstelle reden können und die Tür auch von dem Stockwerk aus öffnen, in dem ich mich befinde.
3.) Wenn die Klingelanlage mehr kann, möchte ich eine ausführlich und verständliche Dokumentation, damit ich auch im Fall, dass ich versehentlich an einen Knopf komme,
zumindest den Auslieferungszustand und nötige Abweichungen davon wiederherstellen kann.
Umgekehrt folgt daraus: es ist für mich nicht akzeptabel, wenn draußen Klingelknöpfe angebracht werden, die entweder gar nicht funktionieren oder nur auf einem bestimmten Stockwerk und dann auch nur in diesem Stockwerk das Öffnen der Tür erlauben."
Auszug aus einer Mail des Bauleiters vom 14.08.2006 (allein die Beantwortung einer simplen Mail dauert also etwa 3(!) Wochen):
"Die Gegensprechanlage möchten wir gerne morgen/übermorgen in der Art modifizieren, dass die untere Klingeltaste Ihre einzige ansprechbare Klingeltaste sein wird. Die obere wird
blind gelegt.
So wird dann auch zum einen auf jedem Stockwerk ein Leutton erscheinen und sie können ebenfalls von jedem Stockwerk akustisch mit der Außenstelle kommunizieren. Damit sind Ihre u. a. Punkte erfüllt."
Das bedeutete: draußen sollten Knöpfe ohne Funktion verbleiben, eine Anleitung wurde nicht angeboten (und bis heute nicht geliefert, sieht man mal von der zweiseitigen italienischen Kurzinfo im Format DIN A5 ab, die ich von Ihnen damals erhalten habe) und die DRH AG entscheidet mal wieder, ab wann der Kunde zufrieden zu sein hat.
Zugesagt war die Behebung der Mängel für die 31. KW. Die entsprechende Mail habe ich - wie alle anderen – natürlich ebenfalls aufgehoben.
Wann das dann erledigt war (und wie viele Termine und z. T. unangekündigte Besuche mit Ihrem Bauleiter und diversen Elektrikern dafür noch nötig waren), kann ich heute nicht mehr sagen.
Jedenfalls habe ich noch eine Kopie des Ihnen als Einschreiben zugeschickten Briefes vom 1. Oktober 2006, in denen ich Ihnen für die Behebung der Mängel (unter anderem Klingelanlage) Fristen gesetzt habe.
Wenn Sie möchten, kann ich die anderen Mängel, die ein halbes Jahr nach der Bauabnahme noch immer nicht behoben waren gerne ebenfalls hier noch mal aufführen – Email genügt, Sie kennen ja meine Adresse.
Interessant vielleicht zu erwähnen, dass diese Dinge, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, nur bei uns behoben wurden - unsere Nachbarn leben meines Wissens nach immer noch mit blind gelegten Klingelknöpfen.
Die Anlage kostete übrigens 1000,- EUR extra!
- Fehlender Oberboden und Weigerung den für den Garten bereitszustellen (was in der Baubeschreibung versprochen wurde)
Auszug aus einer Mail des Bauleiters:
"Oberboden wurde von uns zunächst auf dem Baugelände verteilt. Daraufhin beschwerten sich Eigentümer, dass der Boden nicht der Mutterbodenqualität entspräche. Anschließend
haben wir den bereits aufgebrachten Mutterboden wieder für viel Geld teilweise abschieben lassen, so dass von den Eigentümer noch eine letzte Schicht von Mutterboden einzubringen ist."
Auszug aus der Baubeschreibung, die dem Vertrag beiliegt: "Im Bereich des Gebäudes und der Außenanlage wird der Oberboden (sofern vorhanden) abgeschoben [...]. Anschließend wird, wenn
Oberboden vorhanden war, dieser wieder verteilt."
Wir hatten uns über die Bodenqualität nicht beschwert und sogar den Oberboden (der reichlich vorhanden war und bis heute als Hügel aufgeschichtet hier liegt, eingefordert - erfolglos natürlich. Wie lautet die fachlich korrekte Begründung dafür, dass wir uns um das Aufbringen des Oberbodens selber kümmern mussten?
- „Die Eingangs- und die Terrassentür schließen bei uns schwergängiger, als bei den Nachbarn. Ähnliches gilt für manche Fenster. Im Schlafzimmer lassen sich die Fenster beispielsweise nicht auf
der "Lüftungsstellung" (zwischen "gekippt" und "ganz offen") feststellen, ebenso das Fenster im Dachgeschoss."
Das ist ein Auszug aus meiner Mail an die Verkäuferin vom 25. Juli 2006. Da die DRH AG sich dazu bis heute nicht geäußert hat (und natürlich auch nichts unternommen hat), würde ich mich freuen, wenn Sie mir jetzt mal mitteilen, was die von Ihnen fachlich geschätzten Kollegen fürSie einleuchtend dazu gesagt haben.
Fakt ist: Wir haben hier zwei unzufriedene Parteien. Auf der einen Seite Sie und Ihre Familie, die sich mit Ihren Problemen alleingelassen fühlen. Auf der anderen meine Kollegen, die ihre Arbeit ins falsche Licht gesetzt sehen.
Inwiefern? Ich kann jede einzelne Aussage mit Mails, Briefen, Fotos und Zeugenaussagen belegen!
Es ist auch komisch, dass die DRH AG so leicht beleidigt ist, schließlich habe ich viele Dinge nicht einmal angesprochen:
- der Putz, der stellenweise so dünn aufgetragen ist, dass man das darunter liegende Netz durchsehen kann,
- "Schachbrettmuster" auf unserer Fassade, das aus Unebenheiten besteht, die der DRH AG nach im Rahmen der zulässigen Toleranzen liegen,
- augenfällige Wasserflecken auf der Fassade, die erst nach Aufforderung überstrichen wurden
- die Tatsache, dass bei der Vertragsunterzeichnung die Bepflanzungspläne fehlten (die wurden uns am 17.02.2006 zugeschickt, die Verträge mussten am 11.11.2005 unterzeichnet werden)
- keine Pläne aus denen die unter unserem Grundstück verlegten Versorgungs-Leitungen ersichtlich sind
- Küchenwand an falscher Stelle gesetzt (wurde korrigiert – aber mal ehrlich: wie soll man jemanden in ein falsches Licht setzen, der nicht mal in der Lage ist 3,77 m mit dem Zollstock abzumessen? Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Fehler können passieren, und die DRH AG setzt die Wände ja nicht selber, sondern die Subunternehmer. Aber bitteschön was macht denn ein Bauleiter, der sich nicht um die Qualitätssicherung kümmert und nicht einmal feststellt, wenn eine Wand einen halben Meter weit von der geplanten Stelle steht?
usw.
Es gibt darüber hinaus auch Unzufriedenheit der anderen Eigentümer an ihrem Sondereigentum und Unzufriedenheit über die Gemeinschaftsflächen. Natürlich sind die zum großen Teil behoben, vielleicht sogar vollständig, ich kann ja nur für mich reden. Aber was da alles erst bemängelt werden musste, bevor die DRH AG diese zum Teil offensichtlichen Dinge beseitigt hat! Möchten Sie wirklich das alles hier aufgezählt haben, bis Sie im richtigen Licht erscheinen? Ich denke es wäre für Sie besser, wir drehen das Licht nicht ganz auf!
Deswegen mein Vorschlag an Sie: Lassen Sie uns (mit den Kollegen) zusammensetzen.
Noch ein Gespräch? - Bitte alles auch weiterhin nur schriftlich!
Ich habe an unverbindlichen, nicht belegbaren Aussagen der DRH AG genug für ein ganzes Leben!
Wir sind gerne bereit, Ihnen unsere fachlich begründete Sicht der Dinge darzustellen.
Mir also zu sagen, dass Sie recht haben - zumindest im juristischen Sinne.
Sie könnten ja mal etwas aus Kulanz machen, das wäre eine neue Erfahrung, die vielleicht Ihren Horizont erweitert. Probieren Sie es doch einfach mal aus!
In einem solchen persönlichen Gespräch gelingt es in der Regel am besten, Missstände auszuräumen und auch Verständnis für den Gesprächspartner aufzubringen. Und wenn wir Probleme verschuldet haben, werden wir uns natürlich auch um eine Lösung bemühen.
Das verwirrt mich. Die Gelegenheit dazu habe ich Ihnen mit der defekten Toilette gerade eben erst gegeben. Der Handwerker hat uns gegenüber nicht nur gesagt, dass die Dichtung falsch eingesetzt wurde (was seiner Aussage nach durchaus mal passieren kann), er hat das auch auf der Rechnung schriftlich festgehalten und mir ausreichend Zeit für die Dokumentation mittels Kamera gegeben.
Die Fotos und eine Kopie der Rechnung liegen Ihnen vor. Sie haben die Übernahme der etwa 100 EUR abgelehnt, weil die Garantiezeit seit ein paar Monaten abgelaufen war.
Das heißt, obwohl das Problem von Ihnen verschuldet wurde, bemühen Sie sich eben nicht um eine Lösung, sondern beharren darauf, dass wir keinen juristisch durchsetzbaren Anspruch mehr haben. Das können Sie natürlich tun, aber ist es kein feiner Zug und ein besonderes Bemühen Ihrerseits kann ich hier beim besten Willen nicht ausmachen.
Auf den Kosten für die Beseitigung der durch das Schmutzwasser entstandenen Schäden im Wohnzimmer lassen Sie uns ja auch DRH-typisch sitzen.
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie diese Einladung annehmen.
Es hätte mich sehr gefreut, wenn Sie einfach gemeldete Mängel kurzfristig, unkompliziert und kundenfreundlich abgestellt hätten.
Statt dessen hat sich die DRH AG mir gegenüber so dargestellt:
1.) Selbst offensichtliche Mängel wurden in keinem einzigen Fall proaktiv beseitigt.
2.) Mündlich angezeigte Mängel wurden nur in wenigen Ausnahmefällen beseitigt (z. B. das riesige Loch in der Wand unter dem Waschbecken im Gäste-WC, das einem Blinden hätte auffallen müssen!)
3.) Schriftliche Anzeigen (per Mail, Brief oder Fax) wurden mitunter erst Wochen später beantwortet(!), die Beseitigung geschah nur bei mehrfachem Nachhaken oder gar nicht.
Aus der Nachbarschaft weiß ich dass die Beseitigung von offensichtlichen Mängeln eingeklagt werden musste.
Diese Dinge führen zu der Situation, dass man in ein Haus kommt, dessen Böden nicht bereit sind für die Aufnahme von Fliesen, die alte Wohnung steht nicht mehr zur Verfügung und bevor die Möbel kommen können, müssen die Böden verlegt werden. Also kriechen meine Frau und ich bis spät in die Nacht auf den Knien über etwa 180 bis 200 m² (141 m² Wohnfläche plus Abstellflächen, plus Flächen unter Dachschrägen, die nicht oder nur teilweise in die Berechnung einfließen) und schlagen den heruntergetropften Beton ab, damit am nächsten Tag die Böden verlegt werden können.
Natürlich haben Sie sich niemals schriftlich geweigert diese Arbeiten selber auszuführen (wir haben das ja aus Zeitgründen nur mündlich angemahnt) - Sie haben es einfach nur nicht sofort getan, waren aber theoretisch dazu bereit, das irgendwann mal zu erledigen.
Das hat uns aber nicht geholfen, das musste sofort erledigt werden - bevor die Möbel kamen!
Andere Mängel bestehen bis heute. Das mit den Fenstern und Türen scheint ja auch kein Einzelfall zu sein (siehe weiterführende Links unten). Auch hierzu habe ich die schriftliche Bestätigung eines Fachmannes. Auf ihrer Rechnung notiert die Firma Guett Dern am 21.09.2006: "HET [Hauseingangstür] nicht richtig in 3-Fallenschloß verriegelt, da Türe schief eingebaut"
Ich zitiere Sie noch einmal:
Und wenn wir Probleme verschuldet haben, werden wir uns natürlich auch um eine Lösung bemühen.
Das lasse ich jetzt einfach mal so stehen...
Für die weitere Lektüre empfehle ich:
[1]
http://www.vogesenstrasse.com/
[2]
http://www.qype.com/place/1673747-DRH-Deutsche-Reihenhaus-AG...
Darüber hinaus gibt es kaum Informationen über die Deutsche Reihenhaus AG im Netz. Früher gab es einige Texte, wenn ich nach "Probleme Deutsche Reihenhaus AG" gegoogelt habe (ist schon ein paar Jahre her). Später tauchten dann ab und zu Texte auf wie "Dieser Inhalt wurde aus rechtlichen
Gründen entfernt"
Obwohl es mehr und mehr Besitzer von DRH-Häusern gibt, finde ich im Netz kaum Meinungen - außer denen auf den Seiten der DRH AG selber...
Auf Ihrer Webseite haben sie übrigens die Meinung eines Käufers veröffentlicht, die Sie aus unerklärlichen Gründen wieder entfernt haben. Ich habe mir diese am 22.11.2006 ausgedruckt und kann damit belegen, dass auch in dem Projekt "Wohnpark Orkus" (Hermann-Gehlen-Straße -23, Richard-Menges-Straße 2-46) die Beseitigung von Mängeln mehrfach angemahnt werden musste, und dass diese zu Unrecht von der DRH AG als erledigt bezeichnet wurden.
Auch der Verfasser des Briefes ist mir bekannt und kann von Ihnen gerne jederzeit zu dem Sachverhalt befragt werden.
Auch so ein Besitzer, der im Großen und Ganzen zufrieden war...
Schönes Wochenende noch!
Marc Haunschild
This post was modified on 18 Feb 2012 at 06:18 pm.- 18 Feb 2012, 6:09 pm
