Bauherren
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Christoph Rohmann Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Verzug ... und meine Rechte als Bauherr ...
Hallo zusammen,
keine Ahnung, ob meine Frage hier richtig ist ... ist Verzug ein Baumangel?
Ich versuch's mal und hoffe auf Verständnis falls ich das falsche Forum gewählt haben sollte ...
;-)
Hier "meine Geschichte" in Kurzform:
Wir haben, d.h. unser Bauleiter / Bauunternehmer hat von Anfang an gute 7 Wochen Verzug zu
den vereinbarten Fristen ... d.h. er ist schon direkt 7 Wochen zu spät gestartet.
Nun stellt er uns vor folgende Wahl:
Entweder wir dürfen vor der Abnahme andere Handwerker (Parkett, etc.) "ran lassen", oder wir bekommen eine kleine Entschädigung für den Verzug.
Hintergrund:
Wir sind die Bauherren. Die Bauherren, bzw. deren Handwerker vor Abnahme des Baus "ran zu lassen" ist eigentlich gängige Praxis bei ihm. - Von uns will er nun eine schriftliche Erklärung ...
Welche rechte habe ich als Bauherr in dieser Situation? Kann er mir untersagen andere Handwerker schon vor der Abnahme "ran zu lassen"? - Mögliche Bedenken bzgl. seiner Haftung für Folgeschäden durch unsere Eigenleistungen können ausgeschlossen werden: Wir werden durch einen Sachverständigen begleitet ...
Aus meiner Sicht ist es so: Wir wollen ja nur vor der Abnahme mit anderen Handwerkern rein, weil er zu spät dran ist ...
Vielen Dank für jede Antwort,
beste Grüße
Christoph Rohmann
- 07 Nov 2011, 4:45 pm
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Christoph Rohmann Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^2: Verzug ... und meine Rechte als Bauherr ...
Hallo Herr M.G.,
vielen Dank für die zügige Antwort!
Ja, das mit dem (vetrauensvollen) UmgangsTon scheint so eine Sache zu sein ... :-/
Wir haben von Anfang an gesagt, dass uns Qualität wichtiger ist als Termine durch
Hektik zu halten. - Vielleicht ist genau dieser offene Umgang nun unser Problem ....
Der Entschädigungsvorschlag kam ursprünglich aus Richtung des Bauunternehmers,
desselben Bauunternehmers, der nun eine schriftliche Entscheidung haben will. Er
will sich wie gesagt haftungstechnisch absichern - und genau das passt für uns nicht mit
dem "entweder oder" zusammen.
Wie auch immer, danke für die andere Sichtweise ...
Ich denke wir werden noch eine Nacht drüber schlafen und dann nochmal das Gespräch suchen.
Gruß
C.R.
- 08 Nov 2011, 11:23 am
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Renate Richter Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^4: Verzug ... und meine Rechte als Bauherr ...
Guten Tag, HErr Rohmann,
zunächst ist mal in den Vertrag zu gucken, was dort vereinbart wurde zu den Terminen
Dann wäre mal festzustellen, wer für den Verzug verantwortlich ist.
Ausser Handwerker vorab reinlassen oder Entschädigung (ist das ein Eingeständnis?) gibt es ja auhc noch die ggf. Möglichkeit der Beschleunigung.
Die eigenen Handwerker reinlassen - davon lassen Sie besser ganz weit die Finger.
Mit der Inbetriebnahme, der Nutzung erteilen Sie eine vorgezogene Abnahme mit der nicht unwesentlichen Folge, dass die Beweislast sich umkehrt. Bis zur Abnahme muss der unternehmer nachweisen, dass er alles richtige gemacht hat, die ANlagen geschützt usw - dann nach Abnahme, ist das alles ihr Bier.
Versuchen Sie hier nicht rumzudoktern, hier fehlen die Vertragsgrundlagen, hier fehlen auch die Zwischenstationen (eine Abmachung: machen Sie lieber Qualität und lassen die Termine....richtige unternehmen liefern Qualität hzum Termin) - holen sie sich einen realen Bauherrenvertreter (keinen Rechtsanwalt!!) und machen Sie klare Dinger - das spart mehr, als es kostet.
Alles Gute
Renate Richter
- 08 Nov 2011, 4:54 pm
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