Bauherren

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  • Uwe Rau
    Uwe Rau    Premium Member   Group moderator
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    Arbeitsschutz auf der privaten Baustelle
    Schaffe, schaffe Häusle baue...
    Wer legt heutzutage nicht mit Hand an, wenn es um Baumaßnahmen in den eigenen vier Wänden oder auf dem eigenen Grundstück geht. Aufgrund knapper Kassen werden immer mehr Hausherren plötzlich zu Bauherren (Neudeutsch: Eigenbauunternehmer).

    Da werden in Eigenleistung Keller trocken gelegt, Dachstühle ausgebaut, Wände versetzt, Installationen verlegt, Heizung und Elektrik erneuert, Wände verputzt, Böden saniert und natürlich auch ganze Anbauten oder Häuser realisiert. Und da wir ja alle in einer großen Gemeinschaft leben, machen wir das auch nicht allein. Da haben wir doch unsere "Helfer". Der Bruder versteht ein bisschen was von Elektrik, der Nachbar hat schon mal ein Dach neu eingedeckt, der Schwager ist zufällig Gas- und Wasserinstallateur und die Freunde und Kollegen können zumindest bei den groben Tätigkeiten mit anpacken. Super, nicht? Und das alles für eine zünftige Brotzeit und die Aussicht, dass einem selbstverständlich auch geholfen wird, wenn es mit dem eigenen Bau soweit ist.
    Prima Sache!
    Aber was ist eigentlich, wenn etwas passiert?
    Und damit ist jetzt nicht gemeint, dass evtl. das Geld ausgeht oder die vermeintlichen Kenntnisse des Bruders von Elektrik aus einem VHS-Kurs stammen und somit die Hauselektrik nachdem Motto funktioniert "Lichtschalter im Wohnzimmer für Warmwasser auf der Gästetoilette". Was ist denn, wenn der Nachbar beim Eindecken des Daches von der Leiter fällt oder der Schwager beim Verlegen der Heizungsrohre Verbrennungen erleidet? Was ist mit dem Kollegen, der auf der Nachhausefahrt von der Baustelle einen Verkehrsunfall erleidet oder der Freund, der beim Einreißen einer Mauer schwere Fußverletzungen davonträgt?
    Pech gehabt? Ja natürlich. Aber wer eigentlich? Der Verletzte oder der Bauherr? Unter Umständen beide! Der Verletze sowieso. Der Bauherr aber spätestens dann, wenn er vergessen oder, was wahrscheinlicher ist, auf Grund von Unwissenheit versäumt hat, die Helfer bei der zuständigen Bau-Bauberufsgenossenschaft (Bau-BG) anzumelden, er die geltenden Unfallverhütungsvorschriften auf seiner Baustelle nicht einhält oder evtl. gesetzliche Maßnahmen nach der Baustellenverordnung ignoriert. Dies alles zu beachten ist nämlich seine Aufgabe. Und dieses Versäumnis kann unter Umständen für den Bauherren ganz schön teuer werden.
    Gut!
    Fassen wir noch mal zusammen.
    Wie schon erwähnt, gilt der private Bauherr als Unternehmer, wenn er Freunde oder Bekannte als Helfer einsetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer unentgeltlich oder gegen Lohn arbeiten. Diese Helfer müssen nun bei der zuständigen Bau-BG (gesetzliche Unfallversicherung) angemeldet werden. Dies ist bis zu einem gewissen Umfang kostenfrei. Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung befreit den Bauherrn nicht von dieser Verpflichtung. Von der Versicherungspflicht sind lediglich der Bauherr selbst und der Ehepartner ausgenommen. Führen Sie Ihre Baumaßnahme also alleine oder maximal mit Hilfe Ihres Ehepartners durch, brauchen Sie erst mal nicht tätig zu werden.
    -Aber was heißt das jetzt konkret für Ihre Baumaßnahme?
    -Was muss tatsächlich beachtet werden?
    -Wer ist bei der Bau-BG zu melden und was kostet das?
    -Bei welchen Unfällen kommt die Berufsgenossenschaft für die Kosten auf?
    -Und was muss der Bauherr beachten, wenn die Baumaßnahme durch einzelne Unternehmer ausgeführt wird?

    Auf all diese Fragen wollen wir Ihnen eine Antwort geben und Sie darüber informieren, welche gesetzlichen Anforderungen in dem Moment auf Sie zukommen, wenn Sie sich entscheiden, Eigenbauunternehmer oder einfach nur Bauherr zu werden. Nutzen Sie die kostenlosen Informationen auf unserer Internetseite http://www.der-private-bauherr.de .

    Viele Grüße
    Uwe Rau
    http://www.hdsag.eu
  • Wolfram Schott
    Wolfram Schott    Premium Member
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    Re: Arbeitsschutz auf der privaten Baustelle
    Guten Tag Herr Rau

    Sehr gute Information!

    Ich habe Ihren link verfolgt und auch den weiteren link "Aktivitätencheck".
    Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß sich der Akivitätencheck nicht eindeutig auf Selbstbauer, Familien- und Nachbarschaftshilfe bezieht, wenn dort von mehreren Arbeitgebern gesprochen wird. Das klingt eher nach einer normalen Baustelle. Vielleicht erstellen Sie eine Seite explizit für Selbstbauer?

    Mein Tipp: im Zweifel immer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anfragen. Die Kosten halten sich nach meiner Kenntnis sehr in Grenzen.

    Grüße
    W. Schott
    This post was modified on 20 Feb 2009 at 12:21 pm.