Bauherren

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  • José Manuel Da Costa Dias
    José Manuel Da Costa Dias
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    Ausschluß von Ansprüchen wegen Terminverzugs in Abnahmeprotokoll möglich?
    Hallo,

    bei der Hausübergabe am 4.3.2011 durch unseren Bauträger vermerkte dieser im Abnahmeprotokoll, dass sämtliche Ansprüche aus Terminverzügen mit Abnahme (und den darin getroffenen Regelungen bzgl. Mängel und Sicherheitseinbehalten ebenfalls) abgegolten seien.

    Der Vertragstext sagt zu den Terminen folgendes aus (sinngemäß):
    Die Fertigstellung/Übergabe hat 7 Monate nach Zahlung der ersten Rate zu erfolgen, spätestens zum 28.2.2011.

    Zu Beginn sah ich es als Spanne an: frühster Übergabetermin 7 Monate nach 1. Ratenzahlung, spätester 28.2.2011.
    Insofern auch kein Widerspruch bzgl. des Vermerks im Abnahmeprotokoll, da ich von 4 Tagen Verspätung ausging, 4.3.2011 statt 28.2.2011. Dies hatten wir auch mündlich so thematisiert (mit dem Bauträger, woraufhin natürlich nicht der folgende Hinweis erfolgte):

    Wie sich herausstellte, ist der Vertragstext nämlich wie folgt zu verstehen:
    7 Monate nach 1. Ratenzahlung ist verbindlich (wäre bei uns Dezember gewesen), jedoch nicht später als der 28.2.2011. Soll heißen, nur wenn der Baubeginn + 1. Ratenzahlung so spät angesetzt worden wäre, dass man über Februar hinaus käme mit den 7 Monaten, wäre der 28.2.2011 anzusetzen.

    Ich habe den Bauträger bereits bzgl. der Schadenersatzansprüche angeschrieben, da wir immerhin einen Verzug von 74 Tagen haben (SOLL-Termin: 12.12.2010, IST-Termin: 04.03.2011) und je Tag 40 euro laut Vertrag anzusetzen sind, also knapp 3.000 Euro.

    Nun beruft sich der Bauträger auf den Ausschluss im Abnahmeprotokoll bzgl. jeglicher Terminverzüge.

    Ist dies rechtens oder gibt es noch eine Möglichkeit den Bauträger doch wg. Verzugs zu verklagen?
    Wie wäre die Vorgehensweise?
    (Für den Vertrag gilt lediglich BGB.)

    Vielen Dank!

    VG
    José Dias