Bauherren

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  • Arne Schültge
    Arne Schültge
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    Re^16: Was der Bauträger nicht akzeptiert
    „Wartungsfuge“ ist in der DIN 52460: 2000-02 definiert:
    „Starken Einflüssen (z.B. chemischen, biologischen, physikalischen, mechanischen) ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden."

    Die "Schüsselungsproblematik" hat damit also nichts zu tun.

    Irgendjemand hat dies mal als "Wartefuge" gezeichnet: Entweder man wartet, bis der Prozess (weitgehend) beendet ist oder man wartet, bis der Bauherr sich mit Gewährleistungsansprüchen meldet.
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