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Olivier Inhelder Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Nutzungsgebühren im Rahmen einer Nachfolgeregelung
Guten Tag
Im Zusammenhang mit einer Nachfolgeregelung für eine kleine «Höhere Fachschule» in der Schweiz, bin ich mit der Frage nach der Regelung der Nutzungsgebühren konfrontiert.
Die Fachschule, welche bereits seit einigen Jahren läuft und jeweils eine Klasse in einem zweijährigen Lehrgang führt, wird in naher Zukunft in eine GmbH überführt. Der bisherige Geschäftsführer und Inhaber will sich anfangs mit einer Mehrheit am Unternehmen beteiligen und sich in den nächsten zwei, drei Jahren ganz aus dem operativen Geschäft zurückziehen und nur noch eine Minderheitsbeteiligung am Stammkapital behalten.
Die Höhere Fachschule soll in den nächsten Jahren auf mehrere Klassen erweitert werden.
Für das Lehrgangskonzept, das Unterrichtsmaterial, die Verträge mit den Dozenten und Studierenden, Mietverträge, die Ertrags- und Finanzplan-Software, das Know-how sowie die Datenbank mit dem Kontaktnetz möchte der jetzige Inhaber Nutzungsgebühren. Die Höhe soll dabei einem Prozentsatz der Studiengebühren entsprechen.
Für mich stellt sich die Frage, welche Entschädigung für die genannten Nutzungsrechte angemessen ist – dies einerseits in Bezug auf die Höhe des Betrages (absolut, in Prozent der Einnahmen der Studiengebühren), andererseits in Bezug auf die Dauer (einmalig oder jährlich wiederkehrend für wie viele Jahre?)?
Auf Ihre Beiträge zu Ihren Erfahrungen und Ihrer Meinung sowie über konkrete Vorschläge freue ich mich.
Freundliche Grüsse aus der Schweiz
Olivier Inhelder
- 27 Oct 2010, 12:40 pm
