ac centa - Beraterforum für Beratungsanfragen,

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  • Mathias Reinis
    Mathias Reinis    Premium Member   Group moderator
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    Was bringt die Datenschutz-Novelle - Download verfügbar
    Hallo liebe Gruppenmitglieder,

    Die sich seit letztem Jahr häufenden Datenschutzskandale haben Regierung, Bundestag und Bundesrat veranlasst, noch unmittelbar vor der Sommerpause deutliche Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beschließen.

    Die erste Stufe der Änderungen tritt bereits in wenigen Tagen – am 1.September 2009 - in Kraft.

    Damit Sie wissen ob und wie Sie von diesen Änderungen betroffen sind, hat die Concept Factory® eine Ausarbeitung vorbereitet, die Sie sich gerne kostenlos herunterladen können.

    http://www.privacy-audit.de/fileadmin/Dokumente/DS_Novelle_p...

    Unter unserem Portal Privacy Audit (http://www.privacy-audit.de) finden Sie auch weitere nützliche Informationen und Dienstleistungen rund um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mathias Reinis

    Concept Factory® Bonn (http://www.concept-factory.de)
  • Jan Schneider
    Jan Schneider    Premium Member
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    Re: Was bringt die Datenschutz-Novelle - Download verfügbar
    Liebe Diskussionsteilnehmer,

    ergänzen und präzisieren möchte ich diese erste Darstellung gerne an einem erheblich praxisrelevanten Punkt: der Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG).

    Die diesbezüglichen gesetzlichen Neuerungen betreffen nicht allein das "Outsourcing", sondern - kurz und vereinfacht gesagt - grundsätzlich JEDES kaufmännische Vertragsverhältnis, bei dem ein Auftraggeber unternehmenseigene personenbezogene Daten in irgendeiner Form durch einen externen Dienstleister verarbeiten lässt.

    Betroffen sind damit zahlreiche Vertragsverhältnisse, z. B. in den Bereichen des ASP/SaaS, der Buchhaltungs- oder Abrechnungs-/Inkasso-Dienstleistungen aber auch ggf. bereits dann, wenn sich der IT-Dienstleister im Rahmen eines bestehenden Software-Wartungsvertrags zwecks Fehlerbehebung auf den unternehmensinternen Server aufschaltet und dort in Berührung mit personenbezogenen Daten des Kunden kommt.

    Auftraggeber werden bei zukünftigen Vertragsabschlüssen somit sehr genau darauf zu achten haben, dass sie den neuen Anforderungen des § 11 BDSG durch entsprechende vertragliche Regelungen Genüge tun, andernfalls ein Bußgeld drohen kann und/oder gar Straftatbestände verwirklicht werden können.

    Anbieter werden die gesetzlichen Neuerungen zur Auftragsdatenverarbeitung sinnvoller Weise umgehend innerhalb ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigen.