Motorboote

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  • Klaus Biella
    Klaus Biella
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    Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen
    Hallo,

    um es vorweg zu sagen: Ich bin der Meinung, an Geschwindigkeitsbegrenzungen sollte man sich nicht nur auf der Straße, sondern auch auf dem Wasser halten. Ich bin auch noch nie von der WaPo ermahnt worden (allerdings haben wir auf der Donau auf kein Speedlimit). Möchte also nicht unverantwortlichen Rasern das Wort reden...

    Von anderen Bootsfahrern habe ich aber gehört, dass die Strafen bei Übertretungen exorbitant hoch sind (10 Euro/ km/h zu schnell?). Viel entscheidender finde ich (als Jurist) aber, dass hier - anders als auf der Straße, wo es eine Vielzahl an Urteilen zu Messverfahren und deren Zuverlässigkeit gibt - wohl der Willkür der Beamten Tür und Tor geöffnet wird. So habe ich von teuren Verwarnungen gehört, bei denen die Geschwindigkeit auf 15 km/h geschätzt (!) wurde, bei erlaubten 12 km/h. Auch wurden wohl Schätzungen gemacht, dass ein Boot in Gleitfahrt wohl mindestens 25 km/h schnell sein müsse, usw. Da frage ich mich doch: wie will jemand den Unterschied zwischen 12 km/h und 15 oder 17 oder gar 20 km/h "schätzen" - noch dazu auf dem Wasser?

    Nun meine Frage: Wie sind Eure Erfahrungen? Und : hat jemand Ahnung wie die Rechtslage aussieht? Urteile oder ähnliches?

    Klaus Biella
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  • Klaus Biella
    Klaus Biella
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    Re^2: Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen
    Hallo Frau Ernste,

    tatsächlich liegt die Schlußfolgerung nahe, dass ein Boot in Gleitfahrt schneller als 12 km/h ist. Aber wie viel schneller? Ich kann selbst beim eigenen Boot nicht sagen, wann ich in Gleitfahrt komme, es geht aber, bei dem leichten Boot, sehr schnell. Die Geschwindigkeitsanzeige funktioniert gerade im Übergang zur Gleitfahrt oder noch in Verdrängerfahrt überhaupt nicht. GPS habe ich bisher nicht.

    Ob mein Boot jetzt mit 20 km/h oder erst mit 25 km/h ins Gleiten kommt, weiß ich also gar nicht. Wie soll die Wasserschutzpolizei das wissen?

    Auf der Straße gibt es ja sehr genaue Messverfahren, und eine ausufernde Rechtssprechung darüber, welche Verfahren genau genug sind, um verwertbare Ergebnisse zu liefern. Und wenn dann die (überhöhte) Geschwindigkeit korrekt festgestellt wurde, sagt der Bußgeldkatalog, wie viel das kostet. So etwas müsste es doch auch für das Wasser geben. Oder liege ich da völlig falsch?

    Klaus Biella
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    Klaus Biella
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    Re^4: Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen
    Hallo Herr Menge,

    aber man stelle sich mal vor: Es gibt eine 12 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung. Aus irgendeinem Grund kennt man diese nicht, hat sie übersehen, oder ähnliches. Man fährt in langsamster Gleitfahrt, bei mir etwa 20-25 km/h. Nun wird man gelasert, beim Boot, am besten noch von einem anderen Boot aus, ein sehr, sehr unsicheres Verfahren. Vielleicht wird auch einfach nur geschätzt. Dann heißt es: Sie hatten Gleitfahrt, mindestens 25 km/h, vielleicht sogar mindestens 30 km/h. Macht 18 km/h zu schnell = € 180,00!

    Zum Vergleich: Auf der Straße würde mich das € 20,00 kosten... Und die Messsysteme sind in hunderten von Gerichtsverfahren überprüft worden.

    Offensichtlich scheint es sich aber um ein eher theoretisches Problem zu handeln... also erst mal Danke für die Antworten!

    Klaus Biella
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  • Klaus Biella
    Klaus Biella
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    Re^6: Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen
    Doch, kommt schon so in etwa hin, ins Gleiten kommt das Boot etwa zwischen 14-16 Meilen/h (wobei ich davon ausgehe, dass nicht nautische Meilen, sondern amerikanische angezeigt werden, also mal 1,68) . Langsamste Dauergleitfahrt ist etwa mit 16-18 m/h möglich.

    Es geht mir auch nicht um einzelne Rechenbeispiele, sondern a.) um Erfahrungen, wie Verstöße geahndet werden und b.) um gesetzliche Grundlagen und die Rechtssicherheit der verwendeten Messverfahren.

    Die angefragten Angaben kann ich leider derzeit nicht vollständig liefern, die Drehzahl bei Mindestgleitfahrt weiß ich nicht, und das Boot ist noch eingewintert. Außerdem ist ja auch noch die Rumpfform sehr entscheidend.

    Klaus Biella
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  • Klaus Biella
    Klaus Biella
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    Re^8: Ahndung von Geschwindigkeitsübertretungen
    Hallo,

    sind Segler immer langsamer als 7 km/h ? ; -)
    übrigens: Wenn ich ein schönes Segelrevier vor der Nase hätte, würde ich das auch gerne machen; habe vor 25 Jahren mal einen Segelkurs am Ammersee gemacht, aber dann war kein See in der Nähe, und ist es immer noch nicht! Die Donau ist vor der Haustür, macht aber nur Spaß mit Motor oder mit dem Kayak (davon habe ich mehrere).

    In Venedig möchte ich wirklich nicht Boot fahren müssen... wobei die Betonung auf müssen liegt. Wunderschöne Stadt, aber mit dem Boot?

    Was mich wundert, ist, dass der Laser an Land in Bezug auf Auto noch immer in den meisten Fällen nicht "gerichtsfest" ist, beim Boot aber offensichtlich fleissig benutzt wird...

    Klaus Biella
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