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Christoph Lavicka Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.„Rot-Weiß-Rot – Karte“: Zuwanderung Light? - wirtschaftsanwaelte.at
Das am 1.7.2011 in Kraft getretene Zuwanderungssystem wird gerne unter „Rot-Weiß-Rot – Karte“ zusammengefasst. Welche Anspruche und welche Verschärfungen kommen auf Zuwanderer und Arbeitgeber zu?
Corporate Migration neu.
Künftige Inhaber von Rot- Weiß-Rot-Karten für besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte, sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolventen sammeln seit Juli Qualifikations-, Erfahrungs-, Sprach- und Alterspunkte.
Besonders Hochquali-fizierte erreichen für
• besondere Qualifikationen/Fähigkeiten: höchstens 40;
• ausbildungsadäquate oder Führungserfahrung: höchstens 20;
• Deutsch- oder Englischkenntnisse auf A1 oder A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: höchstens 10;
• Alter bis 45/40/35 Jahre: höchstens 20;
• Studium in Österreich: höchstens 10
und insgesamt wenigstens 70 von maximal 100 Punkten.
Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige Schlüsselkräfte.
Diese Gruppe benötigt jeweils mindestens 50 von maximal 75 Punkten für
• Qualifikation: abgeschlossene Berufsausbildung / allgemeine Universitätsreife/ Studium mit dreijähriger Mindestdauer: 20/25/30;
• ausbildungsadäquate Berufserfahrung (höchstens: 10);
• Deutsch- oder Englischkenntnissen (Deutsch auf A1/A2-Niveau: 10/15; Englisch auf B1/B2-Niveau: 10/15); und
• Alter (bis 30/40 Jahre: 20/15).
Drittstaatsangehörige Absolventen österreichischer (Fach-)Hochschulen, die eine ihrem Ausbildungsniveau entsprechende Beschäftigung finden (2011 beläuft sich das monatliche Bruttomindestentgelt auf EUR 1.890,-), kommen ebenfalls in den Genuss von RWRKen.
Die Kehrseite der RWRK...
Mehr dazu auf:
http://www.wirtschaftsanwaelte.at/%E2%80%9Erot-weis-rot-%E2%...
- 03 Dec 2011, 8:05 pm
