Business & Law

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  • Christoph Lavicka
    Christoph Lavicka    Premium Member   Group moderator
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    „Rot-Weiß-Rot – Karte“: Zuwanderung Light? - wirtschaftsanwaelte.at
    Das am 1.7.2011 in Kraft getretene Zuwanderungssystem wird gerne unter „Rot-Weiß-Rot – Karte“ zusammengefasst. Welche Anspruche und welche Verschärfungen kommen auf Zuwanderer und Arbeitgeber zu?

    Corporate Migration neu.
    Künftige Inhaber von Rot- Weiß-Rot-Karten für besonders Hochqualifizierte, Fachkräfte, sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolventen sammeln seit Juli Qualifikations-, Erfahrungs-, Sprach- und Alterspunkte.

    Besonders Hochquali-fizierte erreichen für

    • besondere Qualifikationen/Fähigkeiten: höchstens 40;
    • ausbildungsadäquate oder Führungserfahrung: höchstens 20;
    • Deutsch- oder Englischkenntnisse auf A1 oder A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: höchstens 10;
    • Alter bis 45/40/35 Jahre: höchstens 20;
    • Studium in Österreich: höchstens 10

    und insgesamt wenigstens 70 von maximal 100 Punkten.

    Fachkräfte in Mangelberufen und sonstige Schlüsselkräfte.
    Diese Gruppe benötigt jeweils mindestens 50 von maximal 75 Punkten für

    • Qualifikation: abgeschlossene Berufsausbildung / allgemeine Universitätsreife/ Studium mit dreijähriger Mindestdauer: 20/25/30;
    • ausbildungsadäquate Berufserfahrung (höchstens: 10);
    • Deutsch- oder Englischkenntnissen (Deutsch auf A1/A2-Niveau: 10/15; Englisch auf B1/B2-Niveau: 10/15); und
    • Alter (bis 30/40 Jahre: 20/15).

    Drittstaatsangehörige Absolventen österreichischer (Fach-)Hochschulen, die eine ihrem Ausbildungsniveau entsprechende Beschäftigung finden (2011 beläuft sich das monatliche Bruttomindestentgelt auf EUR 1.890,-), kommen ebenfalls in den Genuss von RWRKen.

    Die Kehrseite der RWRK...

    Mehr dazu auf: http://www.wirtschaftsanwaelte.at/%E2%80%9Erot-weis-rot-%E2%...