Business & Law

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  • Carsten Hennig
    Carsten Hennig    Premium Member   Group moderator   Xpert Ambassador
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    Urteil gegen Reklame im Briefkasten rechtskräftig
    Die Deutsche Post darf nach einem Urteil die Werbung „Einkauf aktuell“ nicht mehr in den Briefkasten eines Menschen werfen, der dies nicht möchte. Das Urteil könnte Folgen für die gesamte Werbewirtschaft haben.

    Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers sind eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig geworden. Die Entscheidung gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten könnte bundesweit erhebliche Folgen für die Werbewirtschaft haben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatten die Richter im November eine Revision zugelassen. Ein entsprechender Antrag sei aber nicht eingegangen, erklärte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofes am Donnerstag. Nach Angaben des Landgerichts war die Frist am 28.
    Dezember abgelaufen.

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