Businessangels, Investors & Private Equity
Posts 1-1 of 1
-
Petra Müller Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft!
Kapitalgesellschaften, ganz gleich wie groß oder klein, haben unter anderem eine Publizitätspflicht. Das heißt, sie müssen ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Eine Verpflichtung, die vielen Gründern einer UG nicht bekannt ist. Die bisher von der Praxis weitgehend ignorierte Pflicht zur Offenlegung wird seit einiger Zeit von dem Bundesamt für Justiz verschärft überwacht. Und das kann teuer werden.
Vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres ist der Jahresabschluss elektronisch einzureichen. Danach erhalten Sie Post vom Bundesamt für Justiz, mit dem Hinweis, innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung der Mahnung Ihre Unterlagen zu veröffentlichen und 50,00 Euro zuzüglich Zustellkosten zu zahlen. Erfüllen Sie Ihre Pflicht nicht, wird regelmäßig ein erneutes Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 Euro festgesetzt. Verweigern Sie weiterhin die Offenlegungspflicht, steigt das Ordnungsgeld ohne zeitliche Beschränkung weiter an. So lange bis Sie Ihren Jahresabschluss veröffentlicht haben.
Als kleine Kapitalgesellschaft muss aber nur eine verkürzte Bilanz mit Anhang publiziert werden. Eine einfache und bequeme Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ist unter
http://www.publikations-plattform.de möglich.
- 02 Feb 2012, 8:15 pm
