CiW Business Club

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  • Gerhard Tummuseit
    Gerhard Tummuseit
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    Mindestlohn oder Lohnbeginn bei Christusgläubigen Unternehmern?!
    „Lohnbeginn“ bei Christusgläubigen Unternehmern ?!


    Ende Oktober begannen Schlagzeilen die Zeitungen zu dominieren, wie: Kanzlerin plant allgemeinen Mindestlohn; Mindestlohn: Opposition lobt CDU; Rösler: CDU-Pläne laufen auf staatlichen Mindestlohn hinaus; 100.000 Berliner würden von neuer Lohnuntergrenze profitieren; Der Mindestlohn „light“, die richtige Kehrtwende; 86% der Deutschen für Mindestlohn; CDU-Parteitag: Kompromiss zu Mindestlohn !

    Ein Thema also, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber stark berührt, weil der „schnöde Mammon“ nun einmal zum Leben erforderlich ist. Der Begriff „Mammon“ wird in der Bibel von Jesus Christus, dem HErrn, verwendet: „Niemand kann zwei Herren dienen: Entweder er wird den einen hassen und den andern lieben, oder er wird an dem einen hängen und den andern verachten. Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon“ (Matth. 6,24).

    Wo aber liegt denn nun der Mindestlohn, den ein Arbeitnehmer erhalten sollte?
    „7 - 9 Euro seien eine klare und realistische Orientierungsmarke für Mindestlöhne, die mehrheitlich in den Branchen gezahlt würden“, so der Kompromiss der Christlich Demokratischen Union.
    Eine Quelle der DPA weist auf Mindestlöhne von 6,53 € für das Wach- und Sicherheitsgewerbe hin, bis zu maximal 13,00 € im Bauhauptgewerbe West. Die Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes und von Ver.di halten einen Mindestlohn von 8,50 € für notwendig. Der Linke-Chef Klaus Ernst fordert sogar einen Mindestlohn von 10 € pro Stunde. Frankreich gehört zu den Vorreitern des gesetzlichen Mindestlohnes und „zahlt 9 Euro“ je Stunde und somit ein garantiertes Mindestgehalt von 1.365 € im Monat .

    Welche Orientierung gibt uns die Bibel zu diesem brisanten Thema? „Denn mit dem Himmelreich ist es wie mit einem Gutsbesitzer“, so Jesus, „der früh am Morgen sein Haus verließ, um Arbeiter für seinen Weinberg anzuwerben. Er einigte sich mit den Arbeitern auf einen Denar für den Tag…“ (Matthäus-Evangelium, Kap.20,1 ff.) .
    Ein Arbeitstag hatte in dieser Erzählung 12 Stunden.
    ½ bis 1 Denar entsprach dem Tageslohn eines einfachen Arbeiters und diente damit der Existenz-Sicherung einer Kleinfamilie für Unterkunft und Verpflegung für einen Tag (Bibel Lexikon WiKi). Somit war der vereinbarte Lohn von 1 Denar für alle „Tagelöhner“ großzügig bemessen, betrug dieser doch das Doppelte des damaligen „Mindestlohnes“ von ½ Denar.
    Würden wir als Christusgläubige Arbeitgeber uns hieran orientieren, dann wären das aktuell
    13 € je Stunde (Bauhauptgewerbe West).
    Nun kann ich den Aufschrei schon „hören“: Das ist unmöglich, wo bleibt da meine Gewinnspanne für mich als Unternehmer, der ich das volle Risiko trage…., der Wettbewerb
    gibt das nicht her…., dann kann ich meinen Laden gleich zumachen…. Halt! Halten Sie ein und lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, was für ein „Lohnbeginn“ in unserer Zeit unter den o.a. Aspekten sinnvoll und würdevoll für einen 25jährigen
    „Beispielsmann“ ist. Dabei sollten wir die folgenden Worte des „Buches der Bücher“ im Hinterkopf haben: „Weh dem, … der seinen Nächsten ohne Entgelt arbeiten lässt und ihm seinen Lohn nicht gibt“ (Jeremia 22,13b). „Du sollst deinen Nächsten nicht ausbeuten und ihn nicht um das Seine bringen. Der Lohn des Tagelöhners soll nicht über Nacht bis zum Morgen bei dir bleiben“
    (3. Mose 19,13). „Wer arbeitet hat ein Recht auf seinen Lohn“ (Jesus in Lukas 10, 7b).
    „Die Reichen sollen wohltätig sein, reich werden an guten Werken, freigebig sein und, was sie haben, mit anderen teilen. So sammeln sie sich einen Schatz als sichere Grundlage für die Zukunft, um das wahre Leben zu erlangen“ (1. Timotheus 6,18f.).

    Die in der Tabelle aufgezeigte Konstellation trägt dazu bei, menschenwürdig zu leben und darüber hinaus „Geld im kleinen Überfluss“ zu haben
    (77,7% von 13 € zur Denar-Relation des Gutsbesitzers):

    Lohnbeginn je Stunde: € 10,10 (1.616,00 mtl. bei 160 Stunden)
    davon Steuer-+ SV-pflichtiges Brutto: € 8,88 (1.420,80 mtl.)
    + ArbeitGeber-finanzierte bAV je Stunde: € 1,22 ( 195,20 mtl.)
    Netto St.Kl. I: € 6,48 (1.037,00 mtl.)
    Netto St.Kl. III € 7,05 (1.128,00 mtl.)
    Die arbeitgeberfinanzierten Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) würden schwerpunktmäßig in die Absicherung der Berufsunfähigkeit fließen, da erfahrungsgemäß
    jeder 5. Arbeitnehmer berufsunfähig wird und Menschen in Berufen mit hohem Risiko i.d.R.
    nur schwer und teuer abzusichern sind. Mit den verbleibenden Beiträgen wird bei
    Steuerklasse I zusätzlich eine AltersRente aufgebaut und bei Steuerklasse III kommt zur AltersRente eine HinterbliebenRente hinzu. Wir gehen des Weiteren davon aus, dass der Arbeitnehmer bedarfs- und zukunftsorientiert beraten wird und über seine Firma zu Sonderkonditionen eine RiesterRente abschließt . Somit würde er persönlich dazu beitragen, nicht in Altersarmut zu enden und seine Versorgungslücke zu schließen:

    AG-finanzierte betriebliche Altersvorsorge (bAV):
    BU-Rente StKl. I + III = € 1.000
    AltersRente* St.Kl. I = € 500
    StKl. III = € 430
    HinterbliebenenRente* StKl. III = € 260

    RiesterRente: mtl. Eigenbeitrag aus Netto = € 45,00 (Steuerklasse I + III)
    AltersRente incl. staatl. Zulagen* StKl. I = € 350,00 StKl. III = € 500,00
    HinterbliebenRente* vererbbar: zu StKl. I+III = aus jeweiligem Kapital + Zinsen abzgl. Zulagen
    zus. zu StKl. III = übertragbar auf Ehepartner
    * Gesamt-Renten prognostiziert incl. Überschuss- und Schlußgewinnanteilen mit EA 67 Jahren ** Zulagen incl. 1 Kind

    Voraussichtliche gesetzl. Altersrente mtl. brutto: Steuerklasse I + III = € 980 (geschätzt)

    Die AltersRenten aus gesetzlicher Rente, aus der bAV und aus dem Riestervertrag stehen mit Endalter 67 Jahren zur Verfügung.
    Der „Auslauf“ der Gesamtrenten dürfte zwischen ca. 50 - 60% des derzeitigen Nettogehaltes liegen unter Berücksichtigung von 2% Inflation p.a..

    Würde ein „Lohnbeginn“ mit € 10,10 aus Ihrer Sicht in Ihrem Betrieb umzusetzen sein?

    Auf Ihren Beitrag zu diesem Thema freut sich mit dem Wunsch „Gottes Segen auf allen Wegen“

    Gerhard Tummuseit http://www.Altersvorsorge-Tummuseit.de

    P.S.:
    Ist Ihnen bekannt, dass ‚Den Deutschen ein gutes Betriebsklima (74 Prozent) wichtiger ist
    als eine leistungsgerechte Bezahlung (35 Prozent)?!
    (Quelle: infas-Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zu der Gerechtigkeit auf dem
    Arbeitsmarkt in Deutschland - 2011.11).
    Sollte es das gute Betriebsklima nicht „gratis“ bei uns geben?

    Die Fußnoten sind leider "herausgefallen", darum folgen diese hier:
    Sämtliche Schlagzeilen sind der Berliner Morgenpost entnommen, sowie auch die Angaben
    zum MIndestlohn in der Zeit vom 30.10.-16.11.2011.
    Über eine VorsorgeAnalyse wurden die optimierten Werte ermittelt; diese Analyse stelle ich
    Ihnen gerne als pdf-Datei zur Verfügung.
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  • Ralph Benner
    Ralph Benner
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    Re^2: Mindestlohn oder Lohnbeginn bei Christusgläubigen Unternehmern?!
    Hallo Gerhard,

    Ich teile Deine Ansicht, dass es eine Herausforderung an alle Unternehmer, die Christus nachfolgen, ist für ihre Mitarbeiter einen bedarfsgerechte Entlohnung zu finden, ohne dabei am Markt an der Höhe der Lohnkosten zu scheitern. In Deutschland haben wir speziell auch noch die weit verbreitete "Geiz-ist-geil-Mentalität" zu durchbrechen. Das ist aber nur möglich, wenn es gelingt, den Blick der Kunden über die kurzfristigen Kostenvorteile auf die Vorteile einer für alle Seiten bedarfsgerechten Vergütung zu lenken.

    Der Unternehmer kann die bedarfsgerechten Vergütungen in vielen Bereichen erst dann bezahlen, wenn er seinen Kunden von der entsprechenden Wertigkeit seines Produktes / seiner Dienstleistungen überzeugt hat. D.h. der Kunde müsste bereit sein für dieses Produkt / diese Dienstleistung eventuell mehr zu bezahlen, als im Vergleich zu einem anderen Anbieter, der günstiger ist, weil er seine Mitarbeiter geringer entlohnt. Alternativ oder ergänzend müsste der Arbeitgeber bereit sein, Abstriche von seinem Gewinn(Anteil) zu machen. Bei vielen kleineren Betrieben ist da oft schon "der Ofen aus" weil diese schon jenseits der Belastbarkeit arbeiten bzw. so verschuldet sind, dass hier kein Spielraum besteht.

    Ich selbst habe für meiner kleine Kanzlei eine Mindestvergütung von 10 EUR für angelernte Kräfte sowie Zusatzleistungen in Form von BaV-Produkten realisiert. Damit liege ich dann ja gar nicht so schlecht....

    Herzliche Grüße aus Hall

    Ralph Benner
  • Friedbert Gay
    Friedbert Gay    Premium Member
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    Re: Mindestlohn oder Lohnbeginn bei Christusgläubigen Unternehmern?!
    Lieber Gerhard,

    Du hast Dir sehr viel Mühe gemacht. Danke für Deine Ausarbeitungen.

    Mir haben Deine Detailausführungen und Deine Vorgehensweisen in den Berechnungen sehr eingeuchtet.

    Vielen Dank

    Friedbert Gay