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Peter Braune Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Eine Mitarbeiterin in aus Schweden
Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wurde für die anerkannten Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Es gilt nicht für An- und Ungelernte. Wenn die Überprüfung erfolgreich endet, werden diese Menschen genauso behandelt wie diejenigen, die eine Prüfung vor einem Prüfungsausschuss bei einer deutschen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer bestanden haben. Das Gesetz gilt auch für die Berufsabschlüsse in reglementierten Berufen. Hierzu zählen zum Beispiel die im medizinischen Bereich, alle die im Zusammenhang mit dem Thema Jura stehen oder Profile die über eine Weiterbildungsprüfung erreicht wurden. Mit der Anwendung dieses Gesetzes sollen es Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer leichter haben, in Deutschland in dem Beruf zu arbeiten, in dem sie eine Qualifikation absolviert und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen haben.
Auf Antrag der Betroffenen wird von den Sachverständigen der im Gesetz genannten zuständigen Stellen geprüft, ob das jeweilige im Ausland erworbene Berufsprofil mit dem entsprechenden im Deutschland vergleichbar ist. Für die kaufmännischen und technischen Berufe übernimmt diese Arbeit zum Beispiel eine zentrale Stelle der Industrie- und Handelskammern, die dafür extra in Nürnberg eingerichtet wird. Die zuständigen Stellen werden für diese Aufgabe Gebühren erheben. Ausschlaggebend sind der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikationen und nicht die Staatsangehörigkeit oder Herkunft. Die Antragsteller/-innen müssen dem Antrag in der Regel die übersetzten Nachweise und Bescheinigungen sowie die Originale oder beglaubigte Kopien über die Berufsqualifikationen beifügen.
Die wichtigste Voraussetzung zur Überprüfung der im Ausland erworben Qualifikation ist eine abgeschlossene Ausbildung. Bei dieser Beurteilung dienen die Ausbildungsrahmenpläne der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Rechtsverordnungen für die Weiterbildungsprüfungen als Arbeitsgrundlage. Sie enthalten die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildungszeit erlernen oder die Inhalte der Prüfungsanforderungen für die Weiterbildungsprofile. Wenn die Beurteilung keine Gleichwertigkeit ergibt, dann erhalten die Antragsteller/-innen eine Bescheinigung. In ihr sind die Differenzen zu den entsprechenden Berufen aufgeführt. Diese Dokumentation eröffnet die Chance zu einer passgenauen Nachqualifizierung. Danach besteht die Möglichkeit einen neuen Antrag auf Anerkennung zu stellen.
Ein guter Ansatz zur Strukturierung der Nachqualifizierung ist die hessische Strategie zur Strukturierung von Lernprozessen durch betriebliche Qualifizierungsbausteine. Dieses Konzept ist erprobt und wird unter schon sehr erfolgreich bei verschiedenen Maßnahmen zur Nachqualifizierung angewendet.
Für eine Erstberatung sollten sich die Betroffen in Ihrem Wohnort an die Institutionen wenden, die es dort für Migrantinnen und Migranten gibt. Hierzu gehören vor allem die Ausländerbehörden, Migrationsberatungsstellen, Auslandsvertretungen, Arbeitsagenturen oder Jobcenter.
Ihr Moderator
Peter Braune
Betriebliche Qualifizierungsbausteine in Lernprozessen
https://www.xing.com/net/qualibaustein/forum-1-die-strukturi...
Die Nachqualifizierung
https://www.xing.com/net/qualibaustein/forum-3-die-nachquali...
Kultusministerkonferenz
http://www.kmk.org/zab.html
Datenbank Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
http://www.anabin.de/
Netzwerk "Integration durch Qualifizierung
http://netzwerk-iq.de/
Qualitätssicherung in der gastronomischen Berufsausbildung
https://www.xing.com/net/gastropaten/
- 21 Jan 2012, 2:00 pm
