copyleft

copyleft

Posts 1-1 of 1
  • Nils Sautter
    Nils Sautter    Group moderator
    The company name is only visible to registered members.
    Bundesverfassungsgericht setzt Verschärfung des Versammlungsrechts in Bayern außer Kraft
    Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
    Katrin Heide, RAV-Geschäftsstelle
    Haus der Demokratie und Menschenrechte
    Greifswalder Straße 4
    10405 Berlin
    Tel.: 030-41723555
    Fax: 030-41723557
    VR 25942 B, Nr. 1, AG Charlottenburg, Bln.


    PRESSEMITTEILUNG




    Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Großteil der
    Bußgeldvorschriften des Bayrischen Versammlungsgesetzes sowie das Recht,
    anlasslos jede Demonstration zu filmen vorläufig – bis zur Entscheidung in
    der Hauptsache – außer Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht darf eine
    Regelung nur dann vorläufig außer Kraft setzen, wenn durch die Geltung des
    Gesetzes erhebliche Nachteile entstehen und eine Entscheidung in der
    Hauptsache nicht abgewartet werden kann.
    Wer in Bayern demonstrierte, sah sich seit Oktober letzten Jahres mit einer
    Vielzahl von neuen Ge- und Verboten konfrontiert, deren Nichteinhaltung
    empfindliche Bußgelder nach sich ziehen sollte. Außerdem mussten alle damit
    rechnen, bei der Ausübung ihres Grundrechts gefilmt zu werden. Bayern hatte
    als erstes aller Bundesländer von seiner neuen Länder-Gesetzgebungskompetenz
    für das Versammlungsrecht Gebrauch gemacht. Weitere
    Länder-Versammlungsgesetze sind geplant oder schon im
    Gesetzgebungsverfahren. Das Bayrische Gesetz diente in Niedersachsen als Vorlage.

    Das Bundesverfassungsgericht befürchtete, dass Bürgerinnen und Bürger durch
    das Gesetz vom Demonstrieren abgeschreckt werden könnten. Ohne die
    Machtkritik durch das Volk entstünde jedoch ein schwerer Schaden für die
    Grundrechte einzelner und das freiheitlich-demokratische Gemeinwesen.
    Der RAV begrüßt die Entscheidung. Zugleich zeigt sich der Vorstand besorgt
    darüber, wie häufig das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit
    korrigierend eingreifen muss. Eine Vielzahl weiterer
    Verfassungsbeschwerden, unter anderem zu weitreichenden
    Demonstrationsverboten bei Castor-Transporten oder beim G8-Gipfel in
    Heiligendamm 2007 sind noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
    „Offensichtlich ist den Parlamentariern und Versammlungsbehörden das
    Grundrechtsbewusstsein abhanden gekommen, so dass sie immer wieder vom
    Verfassungsgericht belehrt werden müssen“, so Karen Ullmann,
    RAV-Vorstandsmitglied und Rechtsanwältin in Hamburg. „Es ist bemerkenswert
    und zeigt den Trend der Zeit, dass die Länder ihre neue
    Gesetzgebungskompetenz ausschließlich nutzen, um das geltende Recht zu
    verschärfen, anstatt endlich verständliche und grundrechtsfreundliche Regeln zu schaffen.“

    Die nächste Probe für die Versammlungsfreiheit stellt sich bei der
    Nato-Tagung Anfang April in Strasbourg. Auch auf deutscher Seite sind
    zahlreiche Gegendemonstrationen geplant. Die Demokratie der Straße darf
    nicht, wie regelmäßig im Wendland oder auch beim G8-Gipfel,
    polizeitaktischen Erwägungen geopfert werden. Die Entscheidung des
    Bundesverfassungsgericht macht deutlich, dass eine Rückkehr von der
    Grundrechts-Demontage durch Gesetzgebung und Polizei hin zu effektivem
    Grundrechtsschutz auf der Straße dringend notwendig ist.

    26.02.2009