Corporate Identity
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Frederic C. ReinickeThe company name is only visible to registered members.Re^3: Die Farbe als Marke?
Fakt ist, dass die Farbe Magenta eine genaue Farbrezeptur besitzt. Läßt sich die Telekom diesen Farton patentieren - was sie tat - ist es ein Leichtes diese Rezeptur zu verändern. Mit dem blosen Auge nicht zu unterscheiden aber "juristisch" ein ganz anderer Farbton.
Wir habe für ein "Telekom-Opfer" einen neuen Farbton, ähnlich des Magenta definieren dürfen.
Ich vermute - etwas anderes darf ich hier nicht scheiben - einem hausinternen Anwalt war es wohl ein bisschen langweilig bzw. wollte sich im Konzern profilieren. Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung ;-)
mfg
Wenn sich jemand für Farb-Mess-Systeme interessiert, verschicke ich diese gerne per Mail.
- 19 Jan 2005, 2:58 pm
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Frederic C. ReinickeThe company name is only visible to registered members.Re^5: Die Farbe als Marke?
Hallo Herr von Walter,
Recht Sprechen ist nicht analog Recht Haben!
Axel von Walter schrieb am 19.01.2005, 16:27:
Lieber Herr Reinicke,
zu Ihrem Beitrag möchte ich nur im Wohlverstandenen Interesse des Forums auf einige Details hinweisen...
Fakt ist, dass die Farbe Magenta eine genaue Farbrezeptur besitzt. Läßt sich die Telekom diesen Farton patentieren - was sie tat - ist es ein Leichtes diese Rezeptur zu verändern. Mit dem blosen Auge nicht zu unterscheiden aber "juristisch" ein ganz anderer Farbton.
Leider wird das in der Praxis nicht funktionieren. Das Markenrecht schützt die registrierten Marken nicht nur vor identischem Gebrauch, sondern auch vor der Verwechslungsgefahr. Das bedeutet untechnisch gesprochen: Auch wenn es nicht Originalmagenta ist, sondern lediglich wie Magenta aussieht wird es sich um eine ähnliche und damit verwechslungsfähige Verwendung handeln und auch gegen das Markenrecht der Telekom verstoßen. Das gilt gerade für die Fälle, die "mit dem bloßen Auge" nicht zu unterscheiden sind! Denn das Markenrecht will ja gerade die Marke gegen Zuordnungsverwechslungen schützen. Ihre Farbe ist aber geeignet, assoziationen zur Telekom zu wecken.
Wir habe für ein "Telekom-Opfer" einen neuen Farbton, ähnlich des Magenta definieren dürfen.
Wie sie schon schreiben: "ÄHNLICH des Magenta.... " wenn es sich dann auch um ähnliche Dienstleistungen-/Waren handelt sind Sie voll drin in der Markenverletzung. Lassen Sie das überprüfen. Das spart Geld!
Genau das haben wir unserem Kunden auch geraten.
Der Kunde kam damit durch - die Telekom war diesbezüglich sehr flexibel und auch großzügig.
Ich vermute - etwas anderes darf ich hier nicht scheiben - einem hausinternen Anwalt war es wohl ein bisschen langweilig bzw. wollte sich im Konzern profilieren. Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung ;-)
Es gibt sicherlich viele gelangweilte und profilierungsneurotische Anwälte. Auch bei der Telekom. Ich bin auch kein Freund der Farbmonopolisierung. Aus Sicht des Unternehmens ist aber eine sehr rigide "Markenhygiene" die einzig richtige Strategie um die Kontur der Marke zu behaupten. So lange die Telekom auf alles einschlägt, was nur annähernd wie Magenta aussieht, wird diese Farbe auch im öffentlichen Bewußtsein nicht verwässert. Eine verwässerte Marke verliert deutlich an Wirkung und Wert. Wenn man da einmal die Zügel locker läßt, dann kann man die Schraube nur wieder schwer zurückdrehen. Aus Sicht der Telekom ist "Magentaaggression" der einzig richtige Weg um die Kennzeichnungskraft der Marke zu erhalten. Diese Form der Markenbildung können sich aber wiederum nur Firmen mit entsprechender Kriegskasse leisten...
Viele Grüße
avw
Zum Glück hat der T-Konzern ein paar gute Marketingleute die neben der visuellen Erscheinung auch den akkustischen Effekt (3-Klang) als Wiedererkennungswert ihrer Marke nutzt.
Im übrigen stimme ich ihren Ausführungen bzw. Bedenken grundsätzlich zu.
Es muß Grenzen geben und wer diese überschreitet muß auch die Konsequenzen akzeptieren.
Beste Grüße
- 19 Jan 2005, 3:57 pm
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Sylvia Gellmann(not a XING member)Re^2: Die Farbe als Marke?
ist genauso als würde jemand einen einzelnen buchstaben aus dem alphabet schützen wollen- ich meine, buchstaben farben und noten ( musik) sollten nicht ´schützbar´ sein, da sie doch zum allgemeingut eines jeden gehören.
- 05 Dec 2005, 4:38 pm
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Dominik Boecker Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^4: Die Farbe als Marke?
Axel von Walter schrieb:
- Die Marke muß auch vom Inhaber im geschäftlichen Verkehr ernsthaft benutzt werden, sonst steht JEDERMANN ein Löschungsanspruch zu (Registerhygiene!).
Kurze (juristisch sehr unpräzise formulierte) Ergänzung zur Anmerkung des Kollegen: Der Löschungsanspruch entsteht mit Ablauf der im MarkenG normierten Benutzungsschonfrist von 5 Jahren.
Aber das funktioniert prima, so zB bei der Löschung der Marke Otto durch einen Hamburger Patentanwaltskollegen oder der (Teil-)Löschungen der Marken Metro oder Lotto.
Beste (und kollegiale) Grüße
Dominik Boecker
- 08 Dec 2005, 2:59 pm
