Webdesign mit CSS

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  • Peter Embscher
    Peter Embscher    Premium Member
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    Berufshaftplicht für Webdesigner?
    Hallo Kollegen,
    seit Anfang des Jahres bin ich nun hauptberuflich selbständig. Bisher hatte ich mein Gewerbe nur nebenbei.
    Im Zuge der Gründung stellt sich nun für mich die Frage ob ich eine Berufshaftplichtversicherung brauche, und welche passt. Welche Risiken sollten abgesichert sein?

    Ein erstes Gespräch mit einem Versicherungsmakler hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Zum Beispiel: Können Interentseiten oder Onlineshops Personenschäden verursachen? ;-)

    Daher hier mal die Frage an alle: Habt ihr eine Berufshaftpflicht abgeschlossen? Was ist damit abgesichert? Gibt es spezielle Angebote für Webdesigner/Programmierer/etc.?

    Bin sehr gespannt auf Eure Antworten/Erfahrungen.

    Freundliche Grüße aus Niedersachsen
    Peter Embscher
  • Klaus Scharwächter
    Klaus Scharwächter    Group moderator
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    Re: Berufshaftplicht für Webdesigner?
    Moin,

    mit dem Thema haben sich inkl. mir sicher viele beschäftigt und es wie ich als erst mal als zu teuer zurückgestellt.
    Es gibt meines Wissens nur ein Portal, wo man das vernünftig versichern kann: http://www.exali.de/
    Bei allen anderen Versicherungen bin ich eher auf Ratlosigkeit oder "nein machen wir so nicht" gestoßen.

    Wichtig ist imho ein guter Webdesignvertrag mit dem Kunden, um das Risiko gering zu halten.

    Gruß
    Klaus
  • Peter Embscher
    Peter Embscher    Premium Member
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    Re^2: Berufshaftplicht für Webdesigner?
    Hallo Klaus,

    danke für Deine Antwort. Das Gefühl habe ich auch. Mit dem Portal werde ich mich mal beschäftigen.
    Eine Versicherung abzuschließen ist ja nicht das Problem, die nehmen das Geld in der Regel gerne, die Frage ist ja ob sie dann mein Risiko abdecken.

    Das es sinnvoll ist, möglichst genau über die Vertragsgestaltung mit den Kunden nachzudenken, da stimme ich Dir zu. Hierzu gibt es ja sehr viele gute Fachbücher, zum Beispiel "Vertragsrecht für IT Fachleute".

    Dennoch möchte ich nochmal die Frage aufwerfern, welche Restrisiken bleiben? Vielleicht bin ich ja nur phantasielos....

    Vielleicht hat ja jemand auch schon entsprechende negative Erfahrungen gemacht die er hier vlt teilen würde.

    Beste Grüße
    Peter
  • Klaus Scharwächter
    Klaus Scharwächter    Group moderator
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    Re^3: Berufshaftplicht für Webdesigner?
    Peter Embscher schrieb:
    Das es sinnvoll ist, möglichst genau über die Vertragsgestaltung mit den Kunden nachzudenken, da stimme ich Dir zu. Hierzu gibt es ja sehr viele gute Fachbücher, zum Beispiel "Vertragsrecht für IT Fachleute".
     

    Das ist imho sogar unabdingbar, wenn du mit Kunden arbeitest.
    Machst du keinen Vertrag ist z.B. dein Angebot euer Vertrag.

    Ein Vertrag regelt so wichtige Dinge wie z.B.
    1.) den Gegenstand des Vertrags, d.h. was für eine Dienstleistung soll erbracht werden. Da ist es am geschicktesten nicht vom Angebot zu sprechen sondern von einer "Leistungsbeschreibung gemäß Anlage 1" des Vertrags.
    Dadurch wird sichergestellt, das das Angebot Teil des Vertrages ist.

    2.) Mitwirkung des Kunden
    Das der Kunde TextBilder in einer vorgegebenen Qualität und vorgegebenem Dateiformate(n) zur Verfügung stellen muss. Außerdem die für den Serverzugang notwendigen Daten.

    3.) Fertigstellung und Abnahme
    Wann die Abnahme als erfolgt gilt

    4.) Haftung
    Das du nicht für die dir zur Verfügung gestellten Texte/Bilder haftest und sie frei von rechten Dritter sind.
    Das der Kunde dich von der Haftung durch Inanspruchnahme Dritter freistellt
    Zitat:
    "dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen möglicher Rechtsverletzungen - einschließlich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung - entstehen. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt."

    5.) Verwertungsrechte
    Wann der Kunde die Verwertungsrechte an der Website erhält.

    6.) Vergütung und Zahlungsbedingungen

    7.) Schlussbestimmnungen
    Welchem Recht der Vertrag unterliegt, wo der Gerichtsstand ist.

    Peter Embscher schrieb:
    Dennoch möchte ich nochmal die Frage aufwerfern, welche Restrisiken bleiben? Vielleicht bin ich ja nur phantasielos....
     

    Restrisiken bestehen immer.
    Wenn z.B. dein Kunde wg. der Website verklagt wird aber leider insolvent ist, darfst du dreimal raten an wen sich die Kläger dann halten können.
    Dagegen würde dann eine Berufshaftpflicht helfen. ;)
  • Frank Stachowitz
    Frank Stachowitz
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    Re^3: Berufshaftplicht für Webdesigner?
    Hallo Peter,

    ich hoffe, das "Du" geht in Ordnung.

    Mal abgesehen von der Haftpflichtversicherung, rate ich dir aus Erfahrung, Vertragswerke für deine Projekte zu haben. Zuviel Eckpunkte sind zu klären. Klaus hat dieses schon im Ansatz gut erklärt. Vertragswerke sind eben die Basis, um Überraschungen auszuklammern.

    Vertragswerke lassen sich selbst formulieren (sofern du dieses kannst) oder von einem Anwalt. Aber es gibt sicherlich auch Anregungen im Netz. Des Weiteren habe ich einen "Eingangsfragebogen" der das Neue Projekt skizziert. Diesen muss der Kunde ausfüllen. So ist sichergestellt, dass nichts schief geht. Auf dieser Basis werden dann Angebot und Verträge gemacht.

    Solltest du weitere Fragen haben, dann gern auch per PM oder hier bei Xing.

    Grüße

    Frank
    This post was modified on 02 Apr 2011 at 09:35 pm.
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