Hallo Herr Schepp,
meine Fragen sollten klären, ob der Besitzer der Domain z.B. durch geschäftliche Nutzung der Domain ein eigenes Recht am Namen aufgebaut hat. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
Ein paar Links zu Artikeln über die (nicht ganz einheitliche) Rechtssprechung zum Thema:
http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2009/airdsl-d...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/domainrecht-aeltere-domain-...Nach meinem Bauchgefühl ist in diesem Fall das Recht des Domainbesitzers am Namen sehr schwach bis nicht vorhanden. Damit vergrößert sich die Gefahr, dass der Verkaufsversuch an den Markeninhaber böse endet.
Einziger Lichtblick: ist, dass der Domainbesitzer in einer anderen Branche tätig ist. Trotzdem hat er kein Recht an dem Namen, die US-Firma aber schon.
Was nun passiert, wenn der Domainbesitzer dem Markeninhaber die Domain anbietet, ist wohl nur im Versuch zu ermitteln (den ich nicht machen würde).