Domain names - sales, parking, law, registration, appraisals

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  • Daniel Kollinger
    Daniel Kollinger    Premium Member   Group moderator
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    Gruppen-Newsletter: DomainManagement, DomainTasting und weitere Themen
    Sehr geehrte Mitglieder der Gruppe "Domains - Handel, Parking, Bewertung, Recht, Registrierung",

    ab sofort informieren wie Sie regelmäßig alle zwei Monate über interessante Themen im Bereich Domainnamen. Wir berichten dabei sowohl über Markttrends als auch gerne über Diskussionen in den Foren der Gruppe.

    Unsere Themen in der September-Ausgabe:

    1. Deutsche Unternehmen vernachlässigen Domainmanagement

    2. Zustimmung zum Providerwechsel trotz unbezahlter Rechnungen?
    (Forendiskussion)

    3. Das Ende des Domain Tasting

    4. SWITCH bietet Registrardienste an

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    1. Deutsche Unternehmen vernachlässigen Domainmanagement

    Die Gefahr von Negativkampagnen stellt vor allem für Unternehmen ein ernst zu nehmendes Risiko dar. Firmen sollten ihr Domainmanagement deshalb so betreiben, dass neben Unternehmens-, Produkt- und Dienstleistungsnamen auch Kombinationen mit abfälligen Wörtern wie „sucks“ oder „bites“ registriert werden, empfiehlt /John W. Dozier Jr., US-Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht in seinem kürzlich erschienen Buch „Google Bomb“ (Auszüge auf thisisbrandx.com). Auch Mitch Keeler, Blogger und Web Hosting-Experte, hält dieses Vorgehen für eine gute
    Idee: Godaddysucks.com führe beispielsweise direkt auf die Startseite des US-Registrars - ein guter Schachzug des Unternehmens, um möglichen Störenfrieden zuvorzukommen./

    In Deutschland ist die Bedeutung dieses Themas allerdings noch lange nicht bei allen angekommen. Nach Recherchen von domain-recht.de registrieren viele Unternehmen noch nicht einmal naheliegende Vertipperdomains wie satturn.de, simens.de, spakassen.de, birkenstok.de, skaut.de oder kommerzbank.de. Und selbst wenn, gebe es oft keine Weiterleitung auf die „richtige“ Domain des Unternehmens, so die Autoren.

    Weiterführende Links:

    http://www.domain-recht.de/magazin/domain-newsletter-2009/au...

    http://www.thisisbrandx.com/2009/09/the-top-10-ways-to-prote...

    http://www.mitchelaneous.com/2007/01/19/10-tips-for-domain-n...



    2. Zustimmung zum Providerwechsel trotz unbezahlter Rechnungen?

    Über die Frage, ob die Zustimmung zu einem Providerwechselauftrag auch dann gewährt werden muss, wenn gegenüber dem Kunden noch offene Forderungen bestehen, diskutierten Mitglieder unserer Gruppe Ende Juli im Domain-Recht-Forum.

    Empfehlenswert ist dabei zunächst die Prüfung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Wenn dies der Fall ist, geht die Verfügungsberechtigung über die Domain nämlich auf den Insolvenzverwalter über, da auch die Domain zum pfändbaren Vermögen des Schuldners zählt. Wenn der Auftrag dann vom Insolvenzverwalter gestellt wird, sollte diesem entsprochen werden. Eine Ausnahme ist, wenn die Domain dem Firmeninhaber oder Geschäftsführer privat gehört. Ob dies zutrifft und wie im Einzelfall mit der Übertragung verfahren werden soll, sollte ein Rechtsanwalt klären.

    Bei .de-Domains sollten Provider eine Domain niemals ohne Auftrag des an der Domain Berechtigten löschen. Denn neben dem Vertrag über die Bereitstellung von Leistungen in Verbindung mit der Domain entsteht bereits bei der Registrierung ein direkter Vertrag zwischen Domaininhaber und der Registrierungsstelle DENIC (siehe Abschnitt IV.
    der DENIC-Domainrichtlinien). Löscht ein Provider die Domain ohne Auftrag, greift er in dieses Vertragsverhältnis ein und kann womöglich vom ehemaligen Domaininhaber auf Schadensersatz verklagt werden. Es ist auch nicht nötig, zu diesem Mittel zu greifen, da die DENIC mit dem so genannten Transit-Verfahren Providern die Möglichkeit bietet, die Verwaltung einer Domain jederzeit an die DENIC abzugeben, beispielsweise wenn das Vertragsverhältnis zwischen Provider und Domaininhaber endet.

    Weiterführende Links:
    https://www.xing.com/app/forum?op=showarticles;id=22881140

    http://www.denic.de/domainrichtlinien.html


    3. Das Ende des Domain Tasting

    Die von ICANN im Sommer 2008 umgesetzte Maßnahme gegen das massenhafte „Probe-Registrieren“ von Domains innerhalb der Karenzzeit wirkt. Bis April 2009 gingen die monatlichen Domainlöschungen von rund 18 Millionen auf unter 60.000 zurück. Das Registrieren und Löschen von Domains innerhalb der Karenzzeit (Add-Grace-Periode(AGP)) von fünf Tagen, nur um deren Suchmaschinen-Ranking und Potenzial zur Generierung von Werbeeinnahmen zu testen, war ICANN bereits seit einigen Jahren als Problem bekannt. Seit Juli 2008 dürfen Registrare nun innerhalb der Karenzzeit nur noch ein Zehntel ihrer dauerhaft registrierten Domains kostenlos löschen. Jede weitere Löschung stellte die Registry zunächst mit 20 US-Cent in Rechnung und die Registrare gaben diese Kosten fortan an ihre Kunden weiter. Bereits diese Zusatzkosten führten zu einem massiven Rückgang des Domain Tasting. Mit der Einführung der AGP Limits Policy im April 2009 stiegen die Kosten der zusätzlichen Löschungen auf die Höhe der von der Registry festgesetzten Jahresgebühr für Registrare.
    Löscht ein Registrar also mehr als 10 Prozent seiner .org-Domains innerhalb der Karenzzeit, muss er für jede die Jahresgebühr von zur Zeit
    $6,75 an die Registry bezahlen. Bei anderen TLDs wie beispielsweise .com, .net, .info oder .asia gelten jeweils eigene Gebühren.

    Weiterführende Links:

    http://www.icann.org/en/tlds/agp-status-report-12aug09-en.ht...

    http://www.icann.org/en/tlds/agp-policy-17dec08-en.htm


    4. SWITCH bietet Registrardienste an

    Am 8. Mai 2009 hat SWITCH, die Schweizer Registrierungsstelle für. ch- und .li-Domains, eine Tochtergesellschaft mit Namen Switchplus AG gegründet. Über dieses Unternehmen bietet SWITCH gegenwärtig die Registrierung von Domains unter .ch und .li an. Zukünftig sollen aber weitere Dienstleistungen wie Webhosting oder E-Mail hinzukommen. Laut Schweizer Medien bereitet sich SWITCH damit auf das Auslaufen des Konzessionsvertrags über den Betrieb der TLDs .ch und .li mit dem Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Jahr 2015 vor. Danach soll womöglich ein Shared Registration System (SRS) eingeführt werden, bei dem SWITCH mit anderen Registraren für die Domainregistrierung zuständig sein könnte. Provider befürchten dann einen ungleichen Wettbewerb mit dem ehemaligen „Monopolisten“. Seit dem 15. Juli 2009 erfolgt die Registrierung von Domains bereits unter der Adresse http://www.nic.ch. SWITCH trennt damit die Registrierungsstelle deutlicher von seinen Dienstleistungen für Hochschulen und dem Endkundengeschäft der Switchplus AG. Für Domaininhaber ändert sich jedoch nichts.

    Weiterführende Links:

    http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2009/switchpl...


    http://www.swissitmagazine.ch/services/isp/articles/226118/


    Wenn Sie auf interessante Themen aufmerksam werden, nutzen Sie doch das Forum, um andere Mitglieder darauf hinzuweisen oder darüber zu diskutieren!

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniel Kollinger, Gruppen-Admin: https://www.xing.com/profile/Daniel_Kollinger


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    Dieser Newsletter wurde von Moderator Daniel Kollinger für die Gruppe "Domains - Handel, Parking, Bewertung, Recht, Registrierung" verfasst.

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