vielleicht eine nützliche Information für alle Existenzgründer und Berater.
Änderung im Mikrodarlehen der NRW Bank:
Es werden wohl nur noch Festigungskredite im Rahmen des Mikrodarlehen-Programms vergeben, wenn der Gründer mindestens 1 Jahr selbstständig ist.
Das steht noch nicht in den Richtlinien, ist aber jetzt schon bestehende interne Regelung.
Quelle: heutige Gespräche mit Wirtschaftsförderung Dortmund und NRW-Bank Münster.
Wer also selbst über eine Beantragung nachdenkt oder seinen Klienten in diese Richtung beraten möchte: vorher Info einholen. Das erspart Aufwand und Mühe.
Mit freundlichem Gruß
Christoph Bleeck
Akkr. Berater KFW/BPW NRW
The Supporter -

