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Torsten Schreiber Premium Member Group moderator Ambassador Xpert AmbassadorThe company name is only visible to registered members.Online Petition beim deutschen Bundestag für eine kostenfreie Abmahnvorstufe
Liebe Gruppenteilnehmer,
ich möchte auf eine Onlinepetition hinweisen, die das Ziel hat, daß der Bundestag über einen Gesetzentwurf berät, damit Abmahnungen im Internet künftig eine kostenlose Vorstufe erhalten.
Demnach müsste einem Verletzer die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb einer kurzen Frist den Grund für die Abmahnung zu beseitigen. Auf diese Art und Weise könnte dem Missbrauch von Abmahnungen zumindest zum Teil vorgebeugt werden.
Link zur Petition :
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;s...
Sie können an der Petition teilnehmen, aber natürlich auch hier in den Kommentaren über sie diskutieren.
Mit besten Grüßen
Torsten Schreiber
- 26 Nov 2009, 09:57 am
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Michael Janisch Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re: Online Petition beim deutschen Bundestag für eine kostenfreie Abmahnvorstufe
Unterzeichnet und weitergeleitet...
- 26 Nov 2009, 10:26 am
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Martin von HermanniThe company name is only visible to registered members.Re^2: Online Petition beim deutschen Bundestag für eine kostenfreie Abmahnvorstufe
Hallo,
auch meiner Meinung nach fehlt schlicht eine Begründung für den Inhalt der Petition.
DIe Kosten einer Abmahnung entstehen doch nur durch die Einschaltung eines Anwalts, ohne Anwalt ist die Abmahnung bereits das kostenfreie Instrument.
Nicht die Kosten der Anwaltstätigkeit, sondern die möglichen Verstösse, die einer Abmahnung zugänglich gemacht wurden, (also die EInstufung von Fehlern in den Widerrufsbelehrungen und Impressum oder anderen Informationspflichten als Wettbewerbsverstöße) stellen meiner Meinung nach die eigentliche Quelle des Missbrauchs dar und hier müsste eine bessere Regelung den Unfug vom echten Wettbewerbsverstoß trennen.
Viele Grüße
Martin von Hermanni
This post was modified on 26 Nov 2009 at 10:58 am.- 26 Nov 2009, 10:34 am
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Michael Janisch Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^3: Online Petition beim deutschen Bundestag für eine kostenfreie Abmahnvorstufe
Bei der Petition geht es nicht um die Rechtsfolgen einer Abmahnung, sondern ausschließlich um die Tatsache, dass der Beklagte nicht sofort Geld an einen fremden Anwalt abdrücken muss.
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so
eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
Simpel gesagt: Wenn BW im Impressum einen abmahnfähigen Fehler hat, dann teile ich ihm schriftlich (aus Beweisgründen) mit, er möge diesen Fehler schleunigst beheben. Tut er dies nicht, lasse ich meinen Anwalt abmahnen. Dann geht alles seinen "gewohnten" Weg.
Würden Mitbewerber einfach mal etwas menschlicher miteinander umgehen statt immer gleich mit der Abmahnungs-Keule zu schwingen, könnte man sich die Petition natürlich sparen.
... und hier müsste eine bessere Regelung den Unfug vom echten Wettbewerbsverstoß trennen.
Einverstanden. Aber:
Je mehr Gesetze, desto mehr Verwirrung. Wir leben nunmal in einem sehr regulierten Staat (ganz wertfrei gesprochen), gerade im Onlinehandel ist vieles nicht so einfach wie man es sich wünscht. Andererseits stellen viele Gesetze für den Käufer eine gewisse Rechtssicherheit dar, ohne die der durchschnittliche Deutsche mit seiner (sorry) Vollkaskomentalität gar nichts im Internet einkaufen würde.
Dass keiner mehr weiß, was Richtig und was Falsch ist, nehme ich mittlerweile als Kollateralschaden deutscher Gesetzgebung hin. Ich bin nicht glücklich damit, nehme es aber hin. Die Petition kann verhindern, dass man für Fehler sofort einen Haufen Geld an einen Anwalt überweisen muss. Macht man den Fehler dennoch erneut, tja dann... wird es doch wieder teuer.
- 26 Nov 2009, 11:49 am
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Michael Janisch Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^5: Online Petition beim deutschen Bundestag für eine kostenfreie Abmahnvorstufe
Beim Wettbewerbsrecht hat der Gesetzgeber völlig zurecht, den Weg gewählt, dass die Wettbewerber ersteinmal
untereinader die Dinge regeln sollen
...und wenn es einem trotzdem erwischt hat, dann muss man halt nur das Verhalten abstellen.
Da sind wir uns ja einig. Die Wettbewerber tragen die Sache untereinander aus - und der "Täter" muss sein Verhalten abstellen. Genau darum geht es, das will diese Petition ja nciht abschaffen. Denn wie Sie richtig sagen: Gesetze müssen eingehalten werden.
Und das geht auch, ohne dafür sofort knappe Tausend Euro an einen fremden Anwalt zu bezahlen...
- 26 Nov 2009, 12:12 pm
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Martin von HermanniThe company name is only visible to registered members.Re^4: Online Petition beim deutschen Bundestag für eine kostenfreie Abmahnvorstufe
Hallo,
Bei der Petition geht es nicht um die Rechtsfolgen einer Abmahnung, sondern ausschließlich um die Tatsache, dass der Beklagte nicht sofort Geld an einen fremden Anwalt abdrücken muss.
Das muss er doch nur dann, wenn die andere Partei einen Anwalt beauftragt hat und dadurch Kosten entstanden sind und der Verstoß einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Abgemahnten rechtfertigt. Die Abmahnung selbst ist nicht von sich aus kostenpflichtig.
Die Petition läuft darauf hinaus, dass man immer erst einmal ohne anwaltliche Beratung einen Brief schreiben soll und wenn man doch lieber einen Anwalt reinbringt, man den auf jeden Fall selber zahlen soll, auch wenn man vollkommen im Recht war. Dafür fehlt einfach die Begründung.
Der Missbrauch der Abmahnung zur Erzeugung von Kostennoten als Selbstzweck muss aufgedeckt werden und wird in dem Maß zurückgehen, wie Gerichte die zulässigen Abmahnungen sorgfältiger prüfen. Der Missbrauch einer rechtlichen Möglichkeit kann aber meiner Meinung nach nicht als Argument gegen die rechtliche Möglichkeit verwendet werden. Der Missbrauch muss aufgedeckt und als solcher von der zulässigen (und richtigen) Abmahnung unterschieden werden.
... und hier müsste eine bessere Regelung den Unfug vom echten Wettbewerbsverstoß trennen.
Einverstanden. Aber:
Je mehr Gesetze, desto mehr Verwirrung. Wir leben nunmal in einem sehr regulierten Staat (ganz wertfrei gesprochen), gerade im Onlinehandel ist vieles nicht so einfach wie man es sich wünscht.
Das Wettbewerbsrecht wird bei den Verstößen gegen Informationspflichten einfach überspannt, meiner Meinung nach aus Bequemlichkeit: Der Staat hat einen Teil der Rechtspflege zu unrecht an die Marktteilnehmer deligiert, indem einfach angenommen wird, dass jeder Verstoß gegen Informationspflichten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Mitbewerbern darstellt. Diese Verstöße werden vermutlich nie im Rahmen des natürlichen wirtschaftlichen Interesses abgemahnt, für fairen Wettebwerb mit den Konkurrenten zu sorgen.
Viele Grüße
Martin von Hermanni
This post was modified on 26 Nov 2009 at 12:42 pm.- 26 Nov 2009, 12:41 pm
