EBAY Profis

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  • Rolf Albrecht
    Rolf Albrecht    Premium Member   Group moderator
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    Grundpreisangabe in Artikelbeschreibung reicht nicht aus
    So das Landgericht Hamburg in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 24. November 2011, Az.: 327 O 196/11; n.rkr.)
    Das Gericht hatte im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zu klä-ren, wo und in welcher Form bei eBay-Angeboten bei grundspreispflichtigen Waren auf den Grundpreis hinzuweisen ist.
    Dabei sind die Richter der Ansicht, dass eine Darstellung in der Artikelbeschreibung den Erfordernissen der Preisangabenverordnung nicht gerecht wird.
    Der Grundpreis ist immer so darzustellen, dass der Grundpreis und der Endpreis auf einen Blick erkennbar seien. Dies sei bei der Darstellung im Rahmen der Artikelbeschreibung aufgrund der technischen Angebotsvorgaben bei eBay nicht der Fall.

    Quelle:
    http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3166522/presseme...

    Die Konsequenz:
    Die Grundpreise sollten bei grundpreispflichtigen Waren immer in der Artikelüberschrift genannt werden.
  • Jürgen Hartwig genannt Harbsmeier
    Jürgen Hartwig genannt Harbsmeier
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    Re: Grundpreisangabe in Artikelbeschreibung reicht nicht aus
    Hallo Herr Albrecht,

    lustig wird der Spass bei Variant Artikeln. Wie soll man 10 verschiedene Grundpreise in der Artikelüberschrift einbringen ? By the Way... svh24 ist wieder dabei über die Kanzlei Himmelmann und Pohlmann Ebayhändler in Massen wegen fehlender Grundpreisangabe abzumahnen.

    Siehe auch http://anwalt-blog.com/abmahnung/wettbewerbsverstoss/neue-ab...

    Ebay selbst sollte schnellstens dafür sorge tragen Rechtssicherheit zu schaffen indem Sie eine Möglichkeit einbauen den Grundpreis unter dem Artikelpreis auszuweisen.


    Herzliche Grüße

    Jürgen Hartwig
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  • Axel Gronen
    Axel Gronen    Premium Member
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    Re^3: Grundpreisangabe in Artikelbeschreibung reicht nicht aus
    D.O. schrieb:

    Besser wäre aber auch, wenn ein Gericht mal sagen würde:
    "Solange Ebay keine 100%ige Möglichkeit schaft, für Händler den Grundpreis unter dem Artikel auszugeben" - darf so etwas nicht abgemahnt werden :)!

    Warum sollte eBay einen Freibrief bekommen und sich nicht an Gesetze halten müssen?

    Viele Grüße aus Monschau,
    aXel Gronen
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  • Axel Gronen
    Axel Gronen    Premium Member
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    Re^5: Grundpreisangabe in Artikelbeschreibung reicht nicht aus
    D.O. schrieb:

    Ebay sollte endlich mal gezwungen werden, für Händler die Möglichkeiten der notwendigen Angaben rechtlich auch umzusetzen.
    Richtig, und dazu wollen die Gerichte eBay über die Händler zwingen: Niemand soll ungestraft über eBay verkaufen, bis eBay endlich gesetzeskonforme Angebote ermöglicht.

    Eine direkte Handhabe gegen eBay gibt es nicht, da eBay ja nicht selbst als Verkäufer auftritt.

    Viele Grüße aus Monschau,
    Axel Gronen