EBAY Profis
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Rolf Albrecht Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Grundpreisangabe in Artikelbeschreibung reicht nicht aus
So das Landgericht Hamburg in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 24. November 2011, Az.: 327 O 196/11; n.rkr.)
Das Gericht hatte im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung zu klä-ren, wo und in welcher Form bei eBay-Angeboten bei grundspreispflichtigen Waren auf den Grundpreis hinzuweisen ist.
Dabei sind die Richter der Ansicht, dass eine Darstellung in der Artikelbeschreibung den Erfordernissen der Preisangabenverordnung nicht gerecht wird.
Der Grundpreis ist immer so darzustellen, dass der Grundpreis und der Endpreis auf einen Blick erkennbar seien. Dies sei bei der Darstellung im Rahmen der Artikelbeschreibung aufgrund der technischen Angebotsvorgaben bei eBay nicht der Fall.
Quelle:
http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3166522/presseme...
Die Konsequenz:
Die Grundpreise sollten bei grundpreispflichtigen Waren immer in der Artikelüberschrift genannt werden.
- 28 Nov 2011, 6:07 pm
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Jürgen Hartwig genannt HarbsmeierThe company name is only visible to registered members.Re: Grundpreisangabe in Artikelbeschreibung reicht nicht aus
Hallo Herr Albrecht,
lustig wird der Spass bei Variant Artikeln. Wie soll man 10 verschiedene Grundpreise in der Artikelüberschrift einbringen ? By the Way... svh24 ist wieder dabei über die Kanzlei Himmelmann und Pohlmann Ebayhändler in Massen wegen fehlender Grundpreisangabe abzumahnen.
Siehe auch
http://anwalt-blog.com/abmahnung/wettbewerbsverstoss/neue-ab...
Ebay selbst sollte schnellstens dafür sorge tragen Rechtssicherheit zu schaffen indem Sie eine Möglichkeit einbauen den Grundpreis unter dem Artikelpreis auszuweisen.
Herzliche Grüße
Jürgen Hartwig
- 26 Dec 2011, 11:10 am
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Axel Gronen Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^3: Grundpreisangabe in Artikelbeschreibung reicht nicht aus
D.O. schrieb:
Besser wäre aber auch, wenn ein Gericht mal sagen würde:
"Solange Ebay keine 100%ige Möglichkeit schaft, für Händler den Grundpreis unter dem Artikel auszugeben" - darf so etwas nicht abgemahnt werden :)!
Warum sollte eBay einen Freibrief bekommen und sich nicht an Gesetze halten müssen?
Viele Grüße aus Monschau,
aXel Gronen
- 27 Dec 2011, 07:46 am
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Axel Gronen Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^5: Grundpreisangabe in Artikelbeschreibung reicht nicht aus
D.O. schrieb:
Ebay sollte endlich mal gezwungen werden, für Händler die Möglichkeiten der notwendigen Angaben rechtlich auch umzusetzen.
Richtig, und dazu wollen die Gerichte eBay über die Händler zwingen: Niemand soll ungestraft über eBay verkaufen, bis eBay endlich gesetzeskonforme Angebote ermöglicht.
Eine direkte Handhabe gegen eBay gibt es nicht, da eBay ja nicht selbst als Verkäufer auftritt.
Viele Grüße aus Monschau,
Axel Gronen
- 28 Dec 2011, 08:54 am
