Es erhebt sich die Frage: wer ist ein Online-Händler?
Die Frage ist eher: Wer ist gewerblich? Man kann gewerblicher Anbieter mit allen Pflichten sein, ohne (auch) Online-Händler zu sein.
Ist die Tanzschule, die ihre Kurse online anbietet ein Händler?
Nein, aber sie bietet gewerblich an.
Ist der Texter, der seine Seminare anbietet ein Händler?
Nein, aber er bietet gewerblich an.
Sind die Fotografen, die Bilder online anbieten, Händler?
Nein, aber sie bieten gewerblich an. In den drei genannten Fallkonstellationen müssen alle für den gewerblichen Fernabsatz vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllt werden.
Wir wissen, wie schnell eine Privatperson zu "Gewerbetreibenden" befördert werden kann. Ein Hobbyfotograf der jedes Jahr 50 Bilder verkauft...tja, was ist der? Gewerblich oder privat?
Den wird wohl jedes Gericht als gewerblich einstufen. Übrigens: Das Finanzamt muss ihn deswegen noch lange nicht als gewerblich einstufen, aus Sicht des Finanzamts ist das wohl noch Liebhaberei.
Unter diesem Aspekt kommt man sehr schnell auf eine erkleckliche Anzahl von "Händlern", die sich so überhaupt nicht sehen und entsprechend blauäugig auf dem Markt agieren und von einer Sekunde auf die andere in Ohnmacht fallen, wenn diese ihre Post öffnen und mit ein paar 1000 Euro dabei sind. Nein, nicht weil die Wiederrufserklärung falsch ist, sondern weil sie überhaupt vorhanden ist und die Betreffenden noch nicht einmal wissen, dass es so etwas gibt.
Richtig.
Mit besten Grüßen,
aXel Gronen

-
Axel Gronen Premium Member
The company name is only visible to registered members.