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Rolf Albrecht Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Unterschied zwischen „Verfügbarkeit“ & „Lieferzeit“ bei Bewerbung von Kfz im Internet
Diese Frage hatte das Landgericht Bochum im Rahmen einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22. Dezember 2011, Az.: I- 14 O 189/11) zu klären.
Im Rahmen einer negativen Feststellungsklage waren neben dem Einwand des Rechts-missbrauchs hinsichtlich einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auch noch die Frage zu klären, ob eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt, wenn ein Internethändler seine angebotenen Kfz mit der Aussage „Verfügbarkeit sofort“ bewirbt und dann im weiteren Verlauf der Darstellung den Hinweis „Die Lieferzeit kann von der oben angegebenen abweichen. Für die Anfrage der genauen Lieferzeit kontaktieren Sie uns bitte." erteilt.
Das Gericht sieht hier keine Irreführung und begründet dies wie folgt (Zitat aus dem Urteil des LG Bochum):
„…Soweit die Klägerin in ihrer Werbung unter Verfügbarkeit "sofort" aufführt und später auf eine mögliche Abweichung der Lieferfrist hinweist, scheidet eine Irreführung der Kunden aus. Der Einwand der Beklagten, dass die von der Klägerin prozessual vorgenommene Unterscheidung sich aus der Werbung nicht ergebe, ist unzutreffend. Allein die Begriffe "Verfügbarkeit" einerseits und "Lieferzeit" andererseits haben unterschiedliche Bedeutung, das ist für den Kunden auch ohne Weiteres verständlich. Zu Recht weist die Klägerin dar-auf hin, dass der Kunde, der unter Verfügbarkeit "sofort" sieht, davon ausgeht, dass ein Fahrzeug vorrätig ist, so dass ein Kauf schnell von Statten gehen kann. Denn ein Kunde weiß auch um die Problematik, dass im Neuwagenkauf bei nicht verfügbaren Fahrzeugen über Bestellungen eine erheblich längere Wartezeit einzukalkulieren ist. Darüber hinaus weiß der Neuwagenkunde, dass Fahrzeuge, auch wenn sie verfügbar sind, nicht wie an-dere Waren unmittelbar mitgenommen werden können, da sie zumindest zugelassen wer-den müssen und darüber hinaus auch andere Umstände wie Sonderwünsche des Kunden oder schlicht das Entwachsen eines Neufahrzeugs eine gewisse Zeit beansprucht. Von daher ist für den Neuwagenkunden nicht irreführend, wenn er erfährt, dass ein sofort ver-fügbares Fahrzeug gleichwohl eine gewisse Lieferzeit hat, die er nachfragen kann…“
Quelle:
http://openjur.de/u/267796.html
- 01 Feb 2012, 08:51 am
