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  • Stefan Groß
    Stefan Groß    Premium Member   Group moderator
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    Deutsche Signatur im EU-Ausland anzuerkennen ?
    Liebe Forumsmitglieder,

    im Kontext der elektronischen Rechnung wird für Leistungen, die im EU-Ausland der Umsatzsteuer unterliegen, immer wieder verlangt, dass die Signatur mit einer ausländischen Signaturkarte (des entsprechenden Landes) erzeugt wird.

    Doch entspricht dies der Signaturrichtline und dem übergeordneten Prinzip der Niederlassungsfreiheit ? Oder ist es nicht vielmehr so zu sehen, dass auch eine Rechnung im EU-Ausland mit einer deutschen Signaturkarte (QES) signiert werden darf und anzuerkennen ist ?

    Wie ist Ihre Meinung / Erfahrung ?

    Ihr

    Stefan Groß
    This post was modified on 27 Nov 2008 at 03:09 pm.
  • Stefan C. Schicker
    Stefan C. Schicker    Premium Member   Group moderator
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    Re: Deutsche Signatur im EU-Ausland anzuerkennen ?
    Hallo Stefan,

    die Signaturrichtline regelt das eigentlich. Dort wird gefordert, dass solche BEschränkungen nicht bestehen dürfen:


    Artikel 4 Binnenmarktgrundsätze
    (1) Jeder Mitgliedstaat wendet die innerstaatlichen Bestimmungen, die er aufgrund dieser Richtlinie erläßt, auf die in seinem Hoheitsgebiet niedergelassenen Zertifizierungsdiensteanbieter und deren Dienste an. Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten, die aus anderen Mitgliedstaaten stammen, in den unter diese Richtlinie fallenden Bereichen nicht einschränken.
    (2) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß Produkte für elektronische Signaturen, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, frei im Binnenmarkt verkehren können.


    Nach Abs. 2 dürfte es eine solche Beschränkung daher nicht geben. Nachdem die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, ist davon ausgzugehen, dass die Mitgliedsstaaten eine vergleichbare Regelung in ihre Gesetze übernommen haben, was aber natürlich zu prüfen wäre!

    Vlg, Stefan
  • Stefan Groß
    Stefan Groß    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: Deutsche Signatur im EU-Ausland anzuerkennen ?
    Hallo Stefan,

    freut mich dies zu hören, insoweit als mir auch kein Grund ersichtlich ist (wenngleich es andere Behauptungen im Markt gibt).

    Insoweit sollte meiner Meinung nach folgendes Modell funktionieren:

    1) Leistung, steuerbar und steuerpflichtig im EU-Ausland (=EU)

    2) Erzeugung der Rechnung + Signatur in Deutschland (dort sind die zentralen Dienste (Holding o.ä.) angesiedelt)

    3) Übermittlung der elektronischen Rechnung (mit deutscher QES) zu EU

    mit der Folge, dass die mit einer deutschen qualifizierten Signatur in Deutschland generierte Rechnung anzuerkennen ist.

    Viele Grüße Stefan
    This post was modified on 27 Nov 2008 at 03:10 pm.
  • Daniel Pöppelmann
    Daniel Pöppelmann    Group moderator
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    Re^3: Deutsche Signatur im EU-Ausland anzuerkennen ?
    Hallo zusammen,
    ich habe eine etwas weitergehende Frage.
    Besteht die Möglichkeit, Ausgangsrechnungen einer in Deutschland ansässigen Konzerngesellschaft durch die Muttergesellschaft in Italien signieren zu lassen, um sie anschliessend an deutsche Kunden zu verschicken? Also basierend auf einem Zertifikat, dass in Italien für die Muttergesellschaft ausgestellt wurde?

    Ich freue mich auf Ihre Meinungen.

    Schöne Grüße,
    Daniel Pöppelmann
  • Martin Blaschka
    Martin Blaschka    Premium Member   Group moderator
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    Re^4: Deutsche Signatur im EU-Ausland anzuerkennen ?
    AFAIK Nein. Die Muttergesellschaft darf die Signatur durchführen, aber das Zertifikat muß auf die Tochterges. ausgestellt worden sein (was auch von einem italienischen Anbieter geschehen kann).
  • Daniel Pöppelmann
    Daniel Pöppelmann    Group moderator
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    Re^5: Deutsche Signatur im EU-Ausland anzuerkennen ?
    Danke für die schnelle Antwort.
    Hat evt. jemand eine entsprechende Rechtsquelle dazu?
  • Martin Blaschka
    Martin Blaschka    Premium Member   Group moderator
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    Re^6: Deutsche Signatur im EU-Ausland anzuerkennen ?
    Die MS spezifische Umsetzung der Signatur-RL iVm der MS spezifischen Umsetzung der RL bez. des gemeinsamen MwSt Systems...

    (Die östereichischen Gesetze werden Ihnen da nichts nützen...)
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