E-Billing

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  • Stefan Groß
    Stefan Groß    Premium Member   Group moderator
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    E-Billing in der Schweiz
    Liebe Schweizer Kollegen der Gruppe E-Billing:

    Welche Besonderheiten - rechtlicher und organisatorischer Art - sehen Sie in der Schweiz ?
    Wie steht die schweizer Finanzverwaltung zum Thema E-Billing ?


    Ich freue mich auf Ihre Antworten und Erfahrungen

    Ihr

    Stefan Groß
    This post was modified on 01 Jul 2008 at 09:21 am.
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    Reto Naef
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    Re: E-Billing in der Schweiz
    Hallo zusammen

    Per 1.1.2007 hat die Eidg. Steuerverwaltung eine Verordnung in Kraft gesetzt, welche die Elektronische Rechnung regelt welche dann auch zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Dabei ersetzt im wesentlichen die elektronische, signierte Dokument die Papierversion. Dabei ist ausschliesslich die elektronische Version als Originaldokument anerkannt. Es ist, mittels Signatur, sicherzustellen, dass die Dokumente nicht verändert werden können und die Dokumente müssen zusätzlich in einer Form aufbereitet werden, dass sie visualisiert werden können (z.B. in PDF-Form).

    Eine Uebermittlungsbestätigung auf Papier wie anderswo angedeutet entfällt vollkommen.

    Gruss

    Reto Naef
  • Stefan Groß
    Stefan Groß    Premium Member   Group moderator
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    Re^2: E-Billing in der Schweiz
    Liebe Schweizer Kollegen der Gruppe E-Billing:

    eine besondere Bedeutung betr. E-Billing in der Schweiz genießt die ElDI-V (Verordnung des EFD über elektronisch übermittelte Daten und Informationen). Welche Anforderungen ergeben sich hieraus im Details und wo liegen die Unterschiede / Gemeinsamkeiten etwa zu Deutschland ?

    Ich freue mich auf Ihre Antworten und Erfahrungen

    Ihr

    Stefan Groß
  • Adrian Mueller
    Adrian Mueller
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    Re^3: E-Billing in der Schweiz
    Guten Tag,

    Die ElDI-V trat Anfang 2002 in Kraft und ermöglicht seit diesem Zeitpunkt die Mehrwertsteuer- (Umsatzsteuer) konforme elektronische Rechnung.
    Die Anforderungen an die Signatur waren von Anfang an so konzipiert, dass diese auch durch eine fortgeschrittene Signatur, basierend auf einem Zertifikat, welches auf eine juristische Person ausgestellt ist, erfüllt werden können.
    Aufgrund der provisorischen Rechtslage (das schweizerische Signaturgesetz ZertES war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft) entstand in der Folge das weit verbreitete Missverständnis, nur qualifizierte Zertifikate erfüllten die Anforderungen der ElDI-V, analog der Gesetzgebung in Deutschland.

    Die Erneuerung der ElDI-V vom November 2007 schafft hier nun völlige Klarheit: Zur ElDI-V wurden „Technische und administrative Ausführungsvorschriften“ zur genauen Regelung der fortgeschrittenen Signatur gemäss ElDI-V bzw. der entsprechenden Zertifikate erlassen. Mögliche Zertifikats-Halter sind sämtliche Mehrwertsteuer-pflichtigen Subjekte und natürlich auch eInvoicing Service Provider, die Signaturen können voll automatisiert per HSM (Hardware Security Module) durchgeführt werden usw.
    Dies ist wohl der wichtigste Unterschied zur deutschen Gesetzgebung, welche ja qualifizierte Signaturen verlangt. Als Gemeinsamkeit kann hier wohl angesehen werden, dass die entsprechenden technischen Anforderungen sehr hoch sind, der Einsatz sogenannter „Soft-Zertifikate“, wie z.B. in Österreich möglich, ist nicht erlaubt.

    Ein weiterer wichtiger Punkt bei der erneuerten ElDI-V scheint mir die Regelung der Verfahrens-Dokumentation zu sein: Durch die Referenz auf die entsprechenden handelsrechtlichen Vorschriften (Geschäftsbücherverordnung, GeBüV) ist nun klar ersichtlich, dass im Steuerrecht die selben Anforderungen gelten wie im Handelsrecht.


    Viele Grüsse

    Adrian Müller