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Stefan Groß Premium Member Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Europäisches Signaturgefälle
Den europarechtlichen Rahmen im Umsatzsteuerrecht gibt die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) vor. Diese stellt lediglich auf das Erfordernis einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur ab, eröffnet den Mitgliedsstaaten aber zugleich die Möglichkeit, eine qualifizierte elektronische Signatur zu verlangen, wovon Deutschland Gebrauch gemacht hat. Durch die ledigliche Vorgabe von Mindestanforderungen werden elektronische Rechnungen in den einzelnen Ländern heterogen behandelt.
Eine Frage die in diesem Zusammenhang Rechnungsaustellern und Dienstleistern gleichermaßen unter den Nägeln brennt ist, inwieweit es bei Rechnungsstellungen innerhalb der EU jeweils einer Signaturkarte des jeweiligen Landes bedarf oder ob hierfür auch eine deutsche Signaturkarte / Signaturerstellungseinheit ausreichend ist ?
Wie ist Ihre Meinung ?
Ihr
Stefan Groß
- 20 Jan 2009, 8:05 pm
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Daniel Pöppelmann Group moderatorThe company name is only visible to registered members.Re^2: Europäisches Signaturgefälle
Hallo zusammen,
ich arbeite gerade an einer Matrix zur Veranschaulichung der rechtlichen Vorschriften für elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen verschiedener Staaten (speziell innerhalb der EU).
Dazu war Ihr Beitrag bereits sehr hilfreich.
Mich würde zusätzlich interessieren, ob Sie dazu eine gute Literaturempfehlung haben, speziell auch für die den Rechnungsempfänger betreffenden Vorschriften hinsichtlich Signaturprüfung und Archivierung der elektronischen Rechnung. Ich weiss z.B. dass in Italien höhere Anforderungen an die Archivierung bestehen bspw. Übersendung des Signierten Hashwerts über alle Archivdateien zum Finanzamt zwei mal monatlich...
Wo finde ich zu diesen Punkten verlässliche Informationen?`?
Gruß
DP
- 13 Feb 2009, 3:41 pm
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Markus Hornburg Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^3: Europäisches Signaturgefälle
Eine weitere Möglichkeit wäre der Kontakt zu den bekannten Prüfern in diesem Bereich (z.B. KPMG, PwC, etc.), die unter anderem für uns als Dienstleister die örtlichen Prüfungen der Anforderungen durchgeführt haben. Gute Infos erhalten Sie sicher auch bei Signaturdienstleistern wie AuthentiDate in Düsseldorf.
- 19 Feb 2009, 10:42 am
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Markus Hornburg Premium MemberThe company name is only visible to registered members.Re^2: Europäisches Signaturgefälle
Innerhalb Europas bildet noch die Schweiz eine Ausnahme, da für die elektronische Rechnungsabwicklung dort eine in der Schweiz akzeptierte Signaturkarte verwendet werden muss. Deshalb müssen dort andere Signaturkarten verwendet werden als in Deutschland. Als Empfängerland akzeptiert die Schweiz aber Signaturen nach Ursprungslandregelung.
Näheres finden Sie auf den Webseiten der ESTV. Sonst kann ich Ihnen auch weiterhelfen.
MfG Markus Hornburg
- 19 Feb 2009, 10:44 am
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Adrian MuellerThe company name is only visible to registered members.Re^3: Europäisches Signaturgefälle
Markus Hornburg schrieb:
Innerhalb Europas bildet noch die Schweiz eine Ausnahme, da für die elektronische Rechnungsabwicklung dort eine in der Schweiz akzeptierte Signaturkarte verwendet werden muss. Deshalb müssen dort andere Signaturkarten verwendet werden als in Deutschland.
Auf die Gefahr hin, den tieferen Sinn der obigen Aussage missverstanden zu haben:
In der Schweiz ist die Signatur der Rechnung mit allen Signaturkarten, sowie auch mit Hardware Securite Modules (HSMs) möglich, die eine der übliche Zertifzierungen erhalten haben:
FIPS 140 Stufe 3, ISO/IEC 15408 EAL4 + Zusätze oder ITSEC E3.
Ich bezweifle stark, dass eine in Deutschland zugelassene Signaturkarte diese Anforderungen nicht erfüllt.
War in der Aussage vielleicht gar nicht die Signaturkarte gemeint?
Freundliche Grüsse
Adrian Müller
- 19 Feb 2009, 12:01 pm
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